Prozess in Aurich Mit Tempo 200 durch Großefehn - Raser hatte nur Grinsen übrig
Weil er mit Tempo 200 durch Großefehn gerast war, stand ein Wiesmoorer in Aurich vor Gericht. Der Polizei hatte er angegeben, nur 75 Stundenkilometer gefahren zu sein. Was das Gericht davon hielt.
Aurich - Weil er nach Überzeugung des Richters in seinem Auto mit rund 200 Stundenkilometern die Kanalstraße in Großefehn entlanggerast ist, muss ein 23-Jähriger aus Wiesmoor wegen illegalen Autorennens 1800 Euro zahlen. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen. Sein Auto, das noch nicht einmal abbezahlt ist, wurde eingezogen.
Der Angeklagte war Anfang 2022 einer Polizeistreife aufgefallen, als er nachts die Kreuzung in Ostgroßefehn mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Wiesmoor passiert hatte. Die Beamten hatten die Verfolgung aufgenommen. Mit Tempo 180 sei es ihnen zunächst nicht gelungen, den Abstand zum Wagen des Angeklagten zu verringern, heißt es im Polizeibericht. Ein zweiter Wagen sei mit ähnlicher Geschwindigkeit zunächst hinter dem auffälligen Fahrer gefahren und habe ihn dann überholt. Erlaubt sind an dieser Stelle 50 Stundenkilometer. Nach etwa fünf Kilometern sei es schließlich gelungen, den Angeklagten zu stoppen. Mit „breitem Grinsen“ habe dieser angegeben, lediglich 75 Stundenkilometer gefahren zu sein.
Angeklagter: Polizei hat mich auf Kieker
Der Angeklagte räumte den Vorfall ein, bestritt jedoch die vorgeworfene Geschwindigkeit. Er unterstellte den Polizisten, ihm etwas anhängen zu wollen. „Die haben mich auf dem Kieker“, beschwerte er sich und räumte ein, früher „viel Scheiße“ gebaut zu haben. Damit sei jetzt aber Schluss, er wolle „endlich erwachsen sein und ein richtiges Leben aufbauen“, aber wenn ihm „immer mehr Steine in den Weg gelegt“ würden, könne er nicht „geradeaus laufen“.
Er benötige seinen Führerschein, um seiner Arbeit nachgehen zu können, führte er in seinem letzten Wort aus. Verteidiger Lutz Winkler forderte den Freispruch seines Mandanten, weil seine tatsächliche Geschwindigkeit in der fraglichen Nacht nicht festgestellt worden sei.
Richter: Wie ein Wahnsinniger durch Ort gebrettert
Die Staatsanwältin hegte jedoch keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Sie konnte nichts finden, was ihm strafmildernd zuzurechnen sei. Der junge Mann ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Verkehrsdelikten. Sein Fahreignungsregister weist zehn Eintragungen auf, die ihn mittlerweile bereits viel Geld gekostet haben. Auch seinen Führerschein hatte er schon abgeben müssen. Sie erkenne keinerlei Einsicht bei dem Angeklagten, stellte sie fest.
Sie forderte eine Geldstrafe von 4200 Euro (140 Tagessätze zu je 30 Euro).
Auch Richter Dr. Markus Gralla zeigte sich überzeugt davon, dass der Angeklagte „wie ein Wahnsinniger durch die Ortschaft gebrettert“ sei und damit sowohl sein eigenes als auch das Leben seiner Mitfahrerin und etlicher anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet habe. Auch er vermisste die Auseinandersetzung des jungen Mannes mit seiner Fahrweise. „Sie sind sich der Verantwortung überhaupt nicht bewusst“, warf er ihm vor. Es sei zu prüfen, ob er überhaupt in der Lage sei, ein Fahrzeug zu führen.