Amtsgericht Aurich  Zeuge ändert Aussage und sorgt für Freispruch

Marian Bornemann
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Von Marian Bornemann
| 19.09.2023 17:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich fand die Verhandlung gegen den 39-Jährigen aus Südbrookmerland statt. Foto: Romuald Banik
Vor dem Amtsgericht Aurich fand die Verhandlung gegen den 39-Jährigen aus Südbrookmerland statt. Foto: Romuald Banik
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Einem 39-Jährigen aus Südbrookmerland wurde zuvor der Diebstahl von Kupferdachrinnen vorgeworfen. Der entscheidende Zeuge habe vorher aus Angst eine Falschaussage gemacht.

Aurich - Für einen Freispruch sorgte die Aussage eines Zeugen bei einer Verhandlung am Dienstag im Amtsgericht Aurich. Einem 39-jährigen Mann aus Südbrookmerland wurden Diebstahl und Fahren eines Autos ohne Haftpflichtversicherung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, mit einem weiteren Mann im Oktober 2021 Kupferdachrinnen von einer Baustelle in Moordorf gestohlen zu haben. Dafür soll er – so die Anklage – ein Auto ohne Haftpflichtversicherung benutzt haben. Der Angeklagte bestritt dies. Er sei lediglich gebeten worden, die Dachrinnen an einem darauffolgenden Tag zu einem Schrottplatz zu fahren. Dieser Bitte sei er nachgekommen. Man habe ihm gesagt, dass die Dachrinnen unbrauchbar seien und deswegen aussortiert wurden. Für die Hilfe beim Transport zum Schrottplatz habe er die Hälfte des Verkaufspreises bekommen. Im Zuschauerbereich saßen außerdem seine Lebensgefährtin und ihr Sohn. Der Angeklagte schlug vor, beide als Zeugen in den Prozess einzubinden. Richter Hartmann erlaubte dies und bat deshalb beide, vor der Tür des Gerichtssaals zu warten.

Zeuge habe aus Angst eine Falschaussage gemacht

Zuvor sollte noch ein anderer Zeuge gehört werden. Diesen führte das Wachpersonal in Handschellen in den Gerichtssaal. Der 33-Jährige sitzt derzeit in Meppen im Gefängnis. Er war sowohl an dem Diebstahl als auch dem Verkauf des Diebesguts beteiligt. Auf seiner Aussage gegenüber der Polizei fußten die Vorwürfe gegenüber dem Angeklagten. Diese Aussage widerrief er während der Verhandlung und erklärte, dass der Angeklagte nicht an der Tat beteiligt war. Richter Hartmann fragte ihn daraufhin, warum er seine ursprünglichen Aussage auf so eine drastische Art ändern will.

Zeuge: „Ich bin froh, dass ich im Gefängnis sitze.“

Der Grund: Er fühlte sich durch seinen Schwager bedroht. Dem Gericht teilte er dessen Namen mit. Dieser sei hauptverantwortlich für die Planung und Ausführung der Tat gewesen. Über längere Zeit habe sein Schwager den Zeugen und seine Familie terrorisiert und ihn regelmäßig verprügelt. „Ich bin froh, dass ich im Gefängnis sitze. Dann kommt der Typ nicht mehr an mich ran“, erklärte der Zeuge. Dem Gericht gegenüber beteuerte er Reue: „Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen.“

Neue Vorwürfe gegenüber dem Angeklagten

Der Zeuge belastete den Angeklagten jedoch auf andere Weise: Der 39-Jährige habe gewusst, dass es sich bei den Kupferdachrinnen um Diebesgut handelte. Auf die Nachfrage des Verteidigers, warum er den Angeklagten nicht angelogen habe, verwies der Zeuge darauf, dass dies die Idee des mutmaßlichen Mittäters gewesen sei. Aus Angst habe er seine Anweisungen ungefragt befolgt.

Richter Hartmann erklärte daraufhin die Beweisaufnahme für abgeschlossen. Die beiden kurzfristig hinzugezogenen Zeugen mussten nicht mehr aussagen. Das Gericht sprach den Angeklagten in allen Anklagepunkten frei. Weil er nicht an dem Diebstahl beteiligt war, könne er zum Tatzeitpunkt auch nicht mit dem unversicherten Auto gefahren sein, so Richter Hartmann. Die Staatsanwaltschaft prüft laut Gericht nun, ob durch die Beteiligung des 39-Jährigen am Verkauf des Diebesguts eine Straftat vorliegt.

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