In hohem Tempo 20-jähriger Kradfahrer flüchtet in Emden vor der Polizei

| 15.09.2023 13:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Der 20-Jährige muss sich nun gleich in mehreren Strafverfahren verantworten. Foto: Pixabay
Der 20-Jährige muss sich nun gleich in mehreren Strafverfahren verantworten. Foto: Pixabay
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Ein 20-Jähriger ist auf seinem Krad vor der Polizei geflüchtet – die hat ihn aber fassen können. Bei der Kontrolle haben die Beamten dann Verbotenes gefunden.

Emden - Wegen einer Flucht vor der Polizei mit seinem Leichtkraftrad muss sich ein 20-Jähriger in Emden nun in einem Strafverfahren verantworten – zudem hatte er Betäubungsmittel dabei. Am Donnerstagabend wollten Polizisten den Fahrer gegen 22.15 Uhr auf der Boltentorstraße kontrollieren, heißt es in einer Mitteilung der Beamten. Die Einsatzkräfte hätten festgestellt, dass an dem Fahrzeug Lampen defekt waren.

Was als Verkehrskontrolle geplant war, mündete dann in einem Fluchtversuch. Eine sofortige Kontrolle des Fahrzeuges sei zuerst nicht möglich gewesen, da der Fahrer sich schnell entfernt habe, so die Ordnungshüter. Kurz darauf konnten die Polizeikräfte das Fahrzeug in der Cirksenastraße wieder antreffen und ihm folgen. Dem Fahrer des Leichtkraftrades wurden dann im Bereich der Fletumer Straße/Schwabenstraßen Anhaltezeichen gegeben, woraufhin er zunächst am Straßenrand anhielt. Als die Einsatzkräfte ihn befragen wollten, gab der 20-Jährige Gas und flüchtete in hohem Tempo, ohne auf die Verkehrsführungen zu achten. Seine Flucht zog sich über die Hansastraße in Richtung „Am Tonnenhof“ und dann weiter in Richtung der Petkumer Straße. Dort fuhr er dann über einen Fußweg in das Viertel Herrentor.

Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte er laut Polizei zeitnah von den Einsatzkräften aufgegriffen werden. Sein unversichertes Leichtkraftrad hatte er kurz zuvor in der Nähe abgestellt. Neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss er sich nun auch noch aufgrund seiner gefährlichen Fahrweise bezüglich einer Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Da er zudem ohne Führerschein, dafür aber mit Betäubungsmitteln unterwegs war, muss er sich noch weiter strafrechtlich verantworten.

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