Berlin  Wenn Oma ins Pflegeheim muss: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 13.09.2023 17:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Leben in einem Pflegeheim ist teuer. Was tun, wenn die Rente fürs Pflegeheim nicht reicht? Foto: Imago Images/Georg Ulrich Dostmann
Das Leben in einem Pflegeheim ist teuer. Was tun, wenn die Rente fürs Pflegeheim nicht reicht? Foto: Imago Images/Georg Ulrich Dostmann
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Im Alter kommen viele nicht drumherum, ins Pflegeheim zu ziehen. Das kann schnell ins Geld gehen. Die Kosten fürs Altenheim liegen monatlich häufig im vierstelligen Bereich. Was, wenn man sich das nicht leisten kann?

Rund 800.000 Menschen in Deutschland werden im Heim gepflegt. Sich das zu leisten, ist jedoch oft nicht ganz leicht. Die Preise sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich, doch eine Analyse vom Verband der Ersatzkassen (VDEK) gibt einen Überblick zu den zu erwartenden Kosten. 

Der Preis für die Kosten eines Pflegeheims setzen sich auf der Rechnung aus drei Faktoren zusammen. 

Unter dem Strich stehen Gesamtkosten von 2610 Euro im Monat.

Seit 2022 zahlt die Pflegekasse neben den Leistungsbeiträgen für die Pflegestufen auch noch einen prozentualen Zuschuss auf die Heimkosten. Aber Achtung: Für die Höhe des Zuschusses wird nur ein Teil der Kosten einberechnet. Nämlich der “Einrichtungseinheitliche Eigenanteil”. Hotel- und Investitionskosten müssen selbst getragen werden.

Dafür steigt der Zuschuss jedes Jahr an. Im ersten Jahr beträgt er fünf Prozent. Nach 12 Monaten steigt er auf 25 Prozent, nach 24 Monaten auf 45 Prozent und nach 36 Monaten auf 70 Prozent. 

Der Durchschnitts-EEE wird in den ersten 12 Monaten im Heim auf etwas weniger als 1183 Euro reduziert. Nach einem Jahr sinkt die zu zahlende Summe auf knapp 934 Euro. Ein weiteres Jahr später wird er auf rund 685 Euro gesenkt. Nach drei Jahren liegt er dann bei 373 Euro. 

Bei den oben genannten Zahlen handelt es sich jedoch um Durchschnittswerte. Wie hoch die Rechnung am Ende tatsächlich ausfällt, ist stark standortabhängig.

Am teuersten wird es in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 2990 Euro. Am billigsten in Sachsen-Anhalt mit 2047 Euro. Die Nordbundesländer liegen dabei allesamt unter dem Bundesdurchschnitt.

Dabei steigen die Kosten relativ zuverlässig an. Im vergangenen Jahr lagen die durchschnittlichen Kosten beispielsweise noch bei 2248 Euro. Auch für 2023 zeichnet sich eine ordentliche Preissteigerung ab. Nicht nur sind die Kosten für Energie und Lebensmittel gestiegen, auch Pfleger bekommen mehr Lohn. Pflegeheime geben diese steigenden Kosten meist an die Bewohner weiter. 

Wenn das Pflegeheim die Preise erhöhen will, muss es die Steigerung auf Angemessenheit prüfen lassen und seine Bewohner „rechtzeitig und angemessen“ informieren. Wer diese Erhöhung nicht bezahlen kann, oder will, hat sie ein Kündigungsrecht. Was passiert aber, wenn die Kosten fürs Pflegeheim das Einkommen der Bewohner übersteigen?

In der Theorie springt das Sozialamt ein und übernimmt je nach Einkommen einen Anteil der Kosten. Bevor das passiert, müssen die Pflegebedürftigen aber ihr eigenes Erspartes aufbrauchen.

Wenn die Reserven bis auf 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Eheleute gesunken sind, sollen die Kinder einspringen. Dazu sind sie erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro verpflichtet.  

Erst wenn die Heimkosten weder vom eigenen Vermögen noch durch die Kinder gedeckt werden können, übernimmt das Sozialamt. Gleiches gilt für Menschen, die nicht pflegeversichert sind, oder so intensiv gepflegt werden müssen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. 

Zudem können Pflegebedürftige wie auch Geringverdiener einen Anspruch auf Wohngeld haben. Allerdings nur, wenn sie keine Grundsicherung beziehen, denn dort sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten. Da das Wohngeld sich nach der Höhe der Mieten in der jeweiligen Gemeinde richtet, ist hier der Standort des Heimes entscheidend.

Heißt: Wer in einem Pflegeheim in Hamburg leben will, bekommt wahrscheinlich mehr als ein Heimbewohner im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern. Zugrunde liegt immer der Höchstbetrag der jeweiligen Gemeinde.

Des Weiteren gibt es in manchen Bundesländern eine weitere Sozialleistung mit einem verwirrend ähnlichen Namen: Das Pflegewohngeld, mit dem die Investitionskosten übernommen werden.

Dieses gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Wie hoch dieses ist und wer genau es wie bekommt, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich.

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