Hamburg  Sex mit dementer Patientin: „Die Initiative ging von ihr aus“

Ankea Janssen
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Von Ankea Janssen
| 13.09.2023 16:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Hamburg soll ein Altenpfleger seine ehemalige Patientin vergewaltigt haben. Foto: dpa/Sebastian Gollnow
In Hamburg soll ein Altenpfleger seine ehemalige Patientin vergewaltigt haben. Foto: dpa/Sebastian Gollnow
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In Hamburg soll ein Altenpfleger eine demente ehemalige Patientin im Heim aufgesucht und vergewaltigt haben. Der Angeklagte sagt, der Sex mit der 88-Jährigen sei einvernehmlich gewesen. Das Gericht muss die Frage klären: Ist das möglich?

Als die Pflegehelferin die Tür zu Zimmer 027D öffnet, bekommt sie den „Schock ihres Lebens“. Vor ihr steht ein halbnackter junger Mann mit heruntergelassener Hose, auf dem Bettrand sitzt eine ebenfalls entkleidete 88-jährige Patientin, lächelt und versucht sich ihre Unterhose anzuziehen. Die Pflegerin weiß weder was sie sagen, noch was sie machen soll, verlässt panisch den Raum und informiert ihre Chefin.

So erinnert sich die 52-Jährige am Dienstag in ihrer Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Hamburg an den 7. September 2022. Dem Angeklagten wird Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Denn: Der 26-Jährige soll von der schweren Demenzerkrankung der Patientin gewusst und ihre Lage ausgenutzt haben. Ihm droht eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren.

Dass es zum Sex mit der Heimbewohnerin gekommen ist, gibt der Angeklagte in einer ausführlichen Erklärung, die von seinem Verteidiger verlesen wird, zu. Um eine Vergewaltigung habe es sich jedoch nicht gehandelt. „Die Initiative ging von ihr aus.“ Nun muss das Gericht klären, inwiefern die an Demenz erkrankte Frau noch über ihr eigenes Leben bestimmen kann.

Der Angeklagte, damals Mitarbeiter eines mobilen Pflegedienstes, hatte die mutmaßlich Geschädigte knapp ein Jahr zu Hause gepflegt und sie mehrmals pro Woche besucht. In dieser Zeit hätten die beiden seinen Schilderungen zufolge immer mehr eine Beziehung zueinander aufgebaut. „Sie hat wiederholt meine Nähe gesucht, sich an mich gedrückt, meine Hand gehalten“, verliest der Verteidiger. Zwar habe er gemerkt, dass seine Patientin „tüdelig und vergesslich“ war, er habe sie aber als gebildete und gepflegte Frau kennengelernt, mit der man sich gut unterhalten konnte.

Als schließlich feststand, dass die Patientin aufgrund ihrer voranschreitenden Demenz in ein Pflegeheim muss, soll sie den Angeklagten gebeten haben, sie dort zu besuchen, was er auch mehrmals tat. „Ich war dort nicht mehr ihr Pfleger, habe mir Zeit genommen und meine berufliche Distanz immer mehr aufgegeben.“ Am 7. September 2022 habe die 88-Jährige schließlich mehr als nur Zärtlichkeiten gewollt und „Ich will dich in mir“ in sein Ohr geflüstert. „Sie wusste genau was sie tut, hat sich ausgezogen und auf ihr Bett gelegt.“

Was der Angeklagte am Prozesstag über sein mutmaßliches Opfer erzählt, passt in keinster Weise zu dem Bild, das die Pflegekräfte des Heims von ihrer Patientin zeichnen. Demnach sei die Frau schwer an Demenz erkrankt, normale Unterhaltungen seien mit ihr nicht mehr möglich und sie „wisse nach zehn Minuten nicht mehr, dass sie überhaupt Besuch hatte“. Würde niemand die Frau daran erinnern, essen und trinken zu müssen, würde sie auch dies vergessen. Sexuelle Bedürfnisse habe sie zu keinem Zeitpunkt kommuniziert.

Auch am Tattag soll die Heimbewohnerin bereits kurz nach den Geschehnissen nicht mehr gewusst haben, dass der Angeklagte überhaupt bei ihr war. Die Pflegeleitung informierte die Tochter und brachte den Fall zur Anzeige. „Wenn Sie Frau M. sagen: Ziehen Sie sich aus. Dann macht sie das ohne dies zu hinterfragen“, sagte sie in ihrer Zeugenaussage.

Ob der Angeklagte heute noch im Bereich der Altenpflege arbeitet, wurde im Prozess nicht deutlich. Das Urteil wird am 20. September erwartet.

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