Hamburg Horrorfahrt und 50 Minuten Verspätung: Deutsche Bahn, ich will mein Geld zurück!
Nur wer mindestens eine Stunde später sein Ziel erreicht, bekommt von der Deutschen Bahn sein Ticket erstattet – und das nur zu 25 Prozent. Wegen einer neuen Fahrgastverordnung wird es für Reisende noch schwerer, ihr Geld zurückzubekommen. Unverschämt, findet das unsere Autorin, die am Wochenende Ärger während ihrer Zugfahrt nach Hamburg hatte.
Die Deutsche Bahn ist einer Sache sehr verlässlich, nämlich unverlässlich zu sein. Vergangenes Wochenende: Mein Zug von Freiburg nach Hamburg fährt pünktlich ein. Der nächste Zug, der 15 Minuten später fahren soll, fällt allerdings aus. Dementsprechend voll sind die Wagons, Mitarbeiter der DB-Sicherheit müssen die Leute am Gleis hin und her manövrieren, damit jeder seinen Platz findet.
Wobei, das ist falsch ausgedrückt. Plätze gibt es bei der Bahn schließlich nicht. Wer ein Ticket kauft, zahlt nur für den Transfer von A nach B. Wer einen Sitzplatz will, muss diesen extra buchen. Das ist ungefähr so, als würde man für ein Kinoticket Geld zahlen – mit dem Vorbehalt, den Film vielleicht auch im Stehen oder Sitzen schauen zu müssen, weil alle Sessel bereits belegt sind.
Ich schaffe es mit meinem schweren Koffer in den Zug. Die Menschen stehen mit ihrem Gepäck gequetscht im Gang, Haut an Haut. Auf meinem reservierten Sitzplatz (und dem daneben) hockt ein älteres Ehepaar aus England, die kein Deutsch verstehen und mit der Situation völlig überfordert sind. Sie hatten für den ausgefallenen Zug, der 15 Minuten nach meinem gefahren wäre, ebenfalls eine Sitzplatzreservierung – die ist für diesen ICE allerdings ungültig. Das verstehen sie nicht.
Wie unpünktlich die Bahn ist, zeigt diese Statista-Grafik:
Ich will freundlich sein und die beiden nicht verscheuchen. Wir einigten uns darauf, uns zu dritt auf zwei Plätzen zu quetschen. Das Paar steigt zwei Stunden später aus. Ihren Anschlusszug bekommen sie nicht mehr. Der ICE hat wegen des Gedränges an den Gleisen mittlerweile 40 Minuten Verspätung. Kurz vor Frankfurt bleibt der Zug plötzlich stehen, mitten in der Pampa. Nach zehn Minuten Unruhe folgt die Durchsage: „Tut uns leid, es musste kurzfristig der Lokführer gewechselt werden.“ Weitere 15 Minuten vergehen, dann geht die Fahrt weiter.
Der Zug wird im Laufe der Strecke nicht leerer. Zwei Wagons sind gesperrt, vermutlich wegen einer defekten Klimaanlage. Das sei wohl zum Schutz der Reisenden, ohne Klimaanlage gebe es schließlich keine frische Luft. Das Ergebnis: Die Leute haben zu wenig Platz, sitzen in den anderen Wagons auf dem Boden und versperren die Gänge. Die Luft lässt wegen der vielen Menschen auf engem Raum – trotz Klimaanlage – zu wünschen übrig. Wer ins Bistro will, muss zuerst einen Hindernisparcours durchqueren. Die Mühe lohnt sich nicht, dort gibt es nur warmes Bier.
Hier sehen Sie, wie voll der ICE unserer Autorin war:
Kurz vor Kassel folgt die nächste Durchsage: Wer bis nach Hamburg will, steige hier bitte um und nehmen den anderen ICE in Richtung Norden. Bei den Leuten herrscht Panik. Wie jetzt, fährt der Zug nicht weiter? Müssen alle aussteigen? Kommunizieren kann die Bahn so gut wie pünktlich sein – nämlich gar nicht. Ich bleibe sitzen und schaue, was passiert. Anscheinend sollte den Reisenden nur die Möglichkeit geboten werden, in einen anderen, vermeintlich leereren Zug zu wechseln.
Auf der restlichen Strecke spinnt das WLAN und die Klimaanlage in meinem Wagon scheint auf Temperatur „wir machen alle Fahrgäste krank“ (viel zu kalt) eingestellt zu sein. Der ICE erreicht mit knapp 50 Minuten Verspätung das Ziel.
Habe ich nach einer so nervigen, verspäteten Fahrt einen Anspruch auf Erstattung meines Tickets? Nein. „Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Ich gehe leer aus, bekomme keinen Cent zurück. Nicht mal einen Gutschein für das Bordbistro oder ein paar zusätzliche Bahnpunkte.
Hier sehen Sie die Preisentwicklung im Fernverkehr der Deutschen Bahn bis 2022:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2013, dass Bahnreisende auch bei höherer Gewalt einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das ist seit Juni dieses Jahres allerdings anders.
Eine neue EU-Verordnung schreibt vor, dass in bestimmten Situationen der Bahnbetriebe keine Entschädigung mehr schulde. So heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale: „Nach der neuen Fahrgastrechteverordnung müssen Bahnunternehmen seit Juni 2023 keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung auf bestimmte ‚außergewöhnliche Umstände‘ zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich der Bahn liegen.“
Außergewöhnliche Zustände? Das sind extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder das Fehlverhalten eines Fahrgastes. Nun lässt sich mit diesen „außergewöhnlichen Zuständen“ allerdings für jede Verspätung eine Ausrede finden. In meinem Fall war es vermutlich nicht der später ausgefallene ICE, sondern die Bahngäste, die zu langsam in den eh schon viel zu vollen Zug eingestiegen sind. Laut LTO, einem Onlinemagazin mit rechtlichen Themen, werden Gerichte künftig viele Einzelfälle klären müssen.
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Dass es bei einer Stunde Verspätung gerade mal 25 Prozent Rabatt gibt, ist schon frech. Zumal man die Erstattung des Tickets nicht automatisch überwiesen bekommt, sondern diese selbst beantragen und lange auf sie warten muss. Wer über eine Stunde später am Ziel ankommt, verpasst deswegen vielleicht ein Konzert, muss die Verabredung verschieben oder kann – wie eine Mitreisende neben mir – abends nicht pünktlich ihre Kinder vom Babysitter abholen.
Hier sehen Sie eine Umfrage zur Neuregelung der Entschädigungen für Bahn-Kunden 2023:
Und gar keine Rückerstattung? Unverschämt und unverständlich. Wenn man eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, sollte sein Geld komplett zurückerstattet bekommen. Bei einer halben Stunde 50 Prozent, alles unten drunter 25 Prozent. Ich zahle für den Transfer von A nach B, nicht mal für einen Sitzplatz. Wenn dieser Transfer nicht so klappt wie geplant und mir keine Alternative geboten wird, will ich mein Geld zurück. Für „außergewöhnliche Umstände“ kann ich nichts.