Prozess in Aurich Letzte Chance für jungen Drogendealer
Letzte Chance für einen 22-Jährigen Auricher Dealer. Das Jugendgericht hat die Entscheidung über eine Bewährung für sechs Monate ausgesetzt - allerdings mit Auflagen.
Aurich - Mit einem blauen Auge ist ein 22-Jähriger aus Aurich vor dem Amtsgericht davongekommen. Das Schöffengericht um Maren Hohensee verurteilte ihn am Dienstag wegen gewerbsmäßigen, in einem Fall bewaffneten, Drogenhandels zu einer einjährigen Jugendstrafe. Zwei frühere Urteile wurden in die Entscheidung einbezogen. Der Erlös aus den Drogengeschäften in Höhe von rund 600 Euro wird eingezogen.
Eine Anklage wurde in der Verhandlung am Dienstag nicht mehr erhoben. Bereits im November 2022 hatte das Jugendschöffengericht die Schuld des jungen Mannes festgestellt, nachdem er die Vorwürfe der Anklage eingeräumt hatte. Demnach hatte er im Auricher Stadtgebiet Marihuana und Kokain verkauft, um sich auf diese Weise eine stete Einkommensquelle zu verschaffen, über die er seine eigene Drogensucht finanziert hatte. Bei einer Personenkontrolle auf dem Georgswall war er mit einer Bauchtasche erwischt worden, in der sich neben Drogen auch ein Springmesser befunden hatte. Damals hatten die Richter noch kein Urteil gefällt. Stattdessen hatten sie ihm aufgegeben, sich mit der Drogenberatungsstelle „Drobs“ und der Bewährungshilfe in Verbindung zu setzen sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Der Angeklagte hatte zwar Anläufe unternommen, sich Hilfe zu suchen, die waren allerdings im Ansatz stecken geblieben. Darum hatte sich das Gericht erneut mit seinem Fall zu befassen
Richterin enttäuscht vom Angeklagten
Am Dienstag begründete der 22-Jährige seine Untätigkeit mit seiner Depression. Er pflege gemeinsam mit seiner Schwester seine depressive Mutter. In der Suchtberatung habe man ihm erklärt, die Veranlagung dazu sei möglicherweise in seinen Genen begründet. „Das hat mir Angst gemacht“, erklärte er, warum er keinen Arzt aufgesucht hatte. Auch habe er mit seiner Mutter darüber nicht sprechen wollen, weil er sie habe schonen wollen.
Richterin Hohensee zeigte sich enttäuscht von dem Scheitern des Angeklagten. „Die Hoffnung, Ihnen auf den rechten Weg zu verhelfen, haben sich nicht erfüllt“, stellte sie fest. Dennoch räumten ihm die Richter eine letzte Chance ein. Die endgültige Entscheidung darüber, dem Angeklagten noch einmal eine Bewährungsfrist zu gewähren, setzen sie für weitere sechs Monate aus. In dieser Vorbewährungszeit muss er sich in ärztliche Behandlung begeben sowie seine Arbeitsstelle antreten. Die bereits verhängten Auflagen bleiben erhalten. „Sie sollten diese Monate wirklich sehr nutzen“, ermahnte Hohensee den Angeklagten, dem ansonsten umstandslos die Haft angeordnet werde.