Tatort Auricher Sportsbar  Alkohol trübte Erinnerung an Flaschen-Attacke

Marian Bornemann
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Von Marian Bornemann
| 12.09.2023 14:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der 44-jährige Angeklagte am ersten Prozesstag mit seinem Verteidiger Michael Schmidt. Foto: Karin Böhmer
Der 44-jährige Angeklagte am ersten Prozesstag mit seinem Verteidiger Michael Schmidt. Foto: Karin Böhmer
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Im Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Aurich sagten am Dienstag drei weitere Zeugen aus. Ein Beweismittel konnte nicht berücksichtigt werden.

Aurich - Im Prozess gegen einen 44-Jährigen um eine Flaschen-Attacke in einer Auricher Sportsbar haben am Dienstag drei weitere Zeugen ausgesagt. Ihre Gemeinsamkeit: Alle waren nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert. Der erste Zeuge gab zudem an, er habe unter Drogen gestanden.

Zur Erinnerung: Der Angeklagte soll am 29. Januar 2022 einen 30-Jährigen in einer Sportsbar an der Großen Mühlenwallstraße schwer verletzt haben. Tatwaffe war eine abgebrochene Flasche. Das Opfer trägt davon noch heute eine Narbe im Gesicht. Der Angeklagte gab an, sich bedroht gefühlt zu haben. Er habe sich lediglich verteidigen wollen. Das Gericht verhandelt außerdem zwei weitere Vorwürfe: versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Beide Taten sollen sich im Juni 2022 in derselben Sportsbar zugetragen haben.

Bruder des Opfers stand unter Drogen

Der erste Zeuge war der Bruder des mutmaßlichen Opfers. Der 27-Jährige aus Aurich sagte, er wisse nicht mehr ob er Heroin, Crack oder sogar beides genommen habe. Mit Verweis auf seinen Rauschzustand berichtete er: „Ich habe die Lage im Tumult nicht überblicken können“.

Den Angriff habe er auch nicht gesehen. Er selbst ist derzeit Häftling in der JVA Meppen. Seine Mutter saß an diesem Verhandlungstag im Zuschauerbereich. Sie bat das Gericht, mit ihrem Sohn sprechen zu dürfen. Sie habe nicht die Möglichkeit, ihn zu besuchen und ihn deshalb seit zehn Monaten nicht mehr gesehen. Vorsitzender Richter Björn Raap gab die Zustimmung, dass ein Gespräch zwischen Mutter und Sohn unter Aufsicht der Wachtmeister stattfinden könnte.

Zeuge erkannt Angeklagten erst mit Kappe

Der zweite Zeuge, ein 23-Jähriger aus Aurich, gab an, dass er sich auf ein Sofa in der Sportsbar gelegt hatte, um seinen Alkoholrausch auszuschlafen. Durch die lauten Stimmen eines Streits sei er wach geworden. Den Verlauf des Streits konnte er nicht wiedergeben. Den Beschuldigten konnte der Zeuge zunächst nicht wiedererkennen. Erst als der Angeklagte im Gericht eine Basecap aufsetzte, konnte er ihn identifizieren. Dass der Angeklagte eine Flasche in der Hand hatte oder damit zuschlug, habe er nicht gesehen. Der Zeuge selbst wurde ebenfalls verletzt: durch eine zerbrochene Tasse.

Diese Verletzungen hatte ihm der letzte Zeuge dieses Verhandlungstags zugefügt, indem er die Tasse auf den zweiten Zeugen warf. Dafür wurde der 29-Jährige bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Erinnerungen seien ebenfalls nicht konkret, sagte er. An diesem Abend habe er bereits eine Flasche Whisky getrunken.

Video aus Sportsbar existiert nicht mehr

Zum Schluss hatte der Angeklagte noch eine Nachfrage: Während des vorherigen Verhandlungstermins hatten Zeugen auf ein weiteres Beweismittel hingewiesen, nämlich eine Videoaufzeichnung aus der Sportsbar vom Tatzeitpunkt. Wie sich nun herausstellte, existiert diese Aufzeichnung nach Angaben des Gerichts nicht mehr. Die Polizei habe eine solche Datei auch nie sichergestellt, gab Richter Raap dem Angeklagten zu verstehen. Erschwerend komme hinzu, dass die Sportsbar vor kurzem durch die Ordnungsbehörden wegen laufender Strafverfahren geschlossen wurde.

Geplant ist, dass die Verhandlung am 25. September abgeschlossen wird. Vor den Plädoyers und der Urteilsfindung soll noch ein psychologisches Gutachten über den Beschuldigten präsentiert werden.

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