Schwerin Vater wegen Mordes am eigenen Sohn verurteilt – Lebenslange Gefängnisstrafe
Kaum ein anderer Fall hat das Schweriner Landgericht in den vergangenen Jahren so beschäftigt wie der Tod eines kleinen Jungen vor gut zehn Jahren. Selbst als sie das Mord-Urteil gegen den Vater begründete, überraschte die zweite Strafkammer am Ende des Prozesses noch mit einem brisanten Detail zur Rolle der Mutter.
Weder Alfred Hitchcock noch Agatha Christie hätten sich ein solches Drehbuch ausdenken können, sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel. Manches Detail an der von den Richterinnen und Richtern Schritt für Schritt erarbeiteten Rekonstruktion des Falls könnte lebensfern oder lebensfremd erscheinen und manche Frage bliebe offen. Dennoch sei die Strafkammer überzeugt, so Piepel, dass der Vater sein Kind im Auto in einem Waldgebiet südlich von Stern Buchholz in einer kalten Januarnacht erstickt hat. Sie verurteilte den inzwischen 50 Jahre alten Konditor wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft.
Der Junge wurde nur zwei Jahre, neun Monate und fünfzehn Tage alt. Das Motiv für den Mord: Der Kleine war aus Sicht des Vaters anstrengend, nervig, frech, quengelig, wollte immer seinen Willen durchsetzen. Er war nicht so ruhig wie sein acht Jahre älterer Bruder. Er habe nicht „ins Familienbild“ gepasst. Hinzu kam der bevorstehende Umzug nach Spanien, wo die Familie einen Neustart probieren wollte, denn Vater wie Mutter waren mit ihren Leben und ihrer Beziehung unzufrieden. Die Sachen waren gepackt; möglicherweise störte der Kleine vor der langen Reise.
Die zweite Strafkammer stützte ihr Urteil auf Aussagen, die der Angeklagte vor zehn Jahren für seine Ehefrau aufgeschrieben beziehungsweise im Herbst vergangenen Jahres bei der Polizei gemacht hatte. Sie seien trotz einiger Widersprüche glaubhaft, so Richter Piepel. Auch in der Untersuchungshaft hatte der Mann in Gesprächen mit einem psychiatrischen Gutachter die Tat mehrfach gestanden. Während des Prozesses hatte er geschwiegen.
In seinen Aussagen habe der Konditor allerdings versucht, seine Ehefrau zu schützen und verstrickte sich dabei in Widersprüche. Das hatte aus Sicht des Gerichts einen wichtigen Grund: Demnach gab es zwischen den beiden zumindest eine lose Absprache, den kleinen Jungen zu töten. Mehrfach hätten sie laut einer Aussage des Angeklagten in den Monaten zuvor darüber gesprochen, dass das Leben mit nur einem Kind einfacher gewesen sei.
Als wichtigstes Indiz für das Mitwissen der Mutter wertete das Gericht eine SMS. Auf dem Weg zum späteren Tatort schrieb ihr der Angeklagte bei SMS: Noch zwölf Kilometer, dann sind wir da. Nach Ansicht des Gerichts wollte er sich rückversichern und der Mutter die Chance geben, ihn zu stoppen. Die Mutter hatte genau diese Nachricht von ihrem Handy gelöscht. Kriminaltechniker konnten sie inzwischen rekonstruieren.
Als die Mutter 2020 zur Polizei ging, behauptete sie, erst in Spanien vom Tod ihres kleinen Sohnes erfahren zu haben. Wegen massiver Drohungen ihres Mannes habe sie jahrelang geschwiegen. Nach Ansicht des Gerichts ist das gelogen, es gab keine Drohungen, es gab 2016 sogar einen gemeinsamen Familienurlaub in Ägypten. Auf ihrem Handy fanden sich auch mehrere Einträge, wo sie von „wir“ schreibt, statt nur den Vater betreffend von „er“. Das gesamte Verhalten der Mutter nach der Tat sei nur zu erklären, wenn sie Bescheid wusste, sagte Richter Piepel. Die Staatsanwaltschaft hat bislang gegen die Mutter nicht ermittelt. Ob sich das ändert, bleibe abzuwarten, so ein Sprecher der Behörde. Schließlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht verweigerte die Mutter als Zeugin die Aussage, beteiligte sich aber als Nebenklägerin am Prozess. Ihr Rechtsanwalt sagte, das Gericht habe sich zur Rolle der Mutter mit „sehr viel Fantasie aus dem Fenster gelehnt“. Die Verteidiger hatten die Geständnisse des Vaters angezweifelt, auf viele Widersprüche hingewiesen und einen Freispruch gefordert. Sie wollen das Urteil anfechten.
Der Vater hatte drei Wochen nach dem Mord die Leiche des Jungen nach Spanien geholt und einen Sarg gebaut. Im Frühjahr 2013 nahm die Familie die Kiste zunächst mit zurück nach Schwerin und dann mit nach Bayern.
Als sich das Paar trennte, nahm der Vater den Sarg zunächst mit in die Schweiz, wo er als Konditor arbeitete, bevor er ihn im Herbst 2013 zur Mutter des Kindes nach Niedersachsen brachte. Dort lebte sie inzwischen mit einem neuen Lebenspartner.
Das Verschwinden des Kindes war niemanden aufgefallen, weil sowohl der Vater als auch die Mutter keinen Kontakt mehr zu ihren Familien hatten. In Schwerin hatten sie kaum Bekannte, da sie dort erst seit 2012 wohnten. Als die Behörden 2014 sich einmal nach dem kleinen Jungen wegen einer sogenannten U-Untersuchung erkundigten, behauptete der Vater, er sei mit dem Kind nach Schweden ausgewandert.
Bevor er die Verhandlung schloss, appellierte Richter Piepel noch einmal an den Angeklagten. Er stamme eigentlich aus einem „guten Stall“, eine solche Tat passe nicht zu ihm, sie sei nur durch besondere Umstände zu erklären. Der Schlüssel liege bei ihm, sein Schweigen zu beenden und zu helfen, das verbleibende „Geheimnis des Falles“ zu klären. Die Entscheidung dazu nehme ihm niemand ab. Aber eigentlich sei er es auch seinem kleinen Sohn schuldig, für Klarheit zu sorgen.
Das Kind hat inzwischen auf einem stillen kleinen Friedhof östlich von Schwerin seine letzte Ruhe gefunden.