Prozess in Aurich Wegen einer Schnapsflasche – Ladendieb brach Detektiv Kiefer
Es war nur eine Flasche Schnaps, die ein Mann aus einem Supermarkt mitgehen lassen wollte. Am Ende hatte ein Ladendetektiv einen gebrochenen Kiefer. In Aurich stand der Ladendieb nun vor Gericht.
Aurich - Ein Ladendieb aus Leer muss wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre ins Gefängnis. Das entschied die Große Strafkammer am Landgericht Aurich um Richterin Rickels-Havemann. Außerdem ordnete das Gericht seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt an, wenn auch „mit großem Bedenken und Bauchschmerzen“.
Der 36-Jährige hatte im Dezember 2021 in einem Leeraner Supermarkt zwei Getränkedosen und eine Flasche Schnaps an sich genommen und anschließend den Kassenbereich passiert, ohne zu bezahlen. Ein Ladendetektiv hatte ihn daraufhin angesprochen und ihn gebeten mitzukommen. Der Angeklagte sei ihm zunächst anstandslos gefolgt, berichtete der 28-Jährige am Montag in der Verhandlung, dann habe er ihm unvermittelt mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen. Dennoch war es ihm gemeinsam mit zwei Kollegen gelungen, den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der gab zur Begründung an, er habe sich mit dem Schlag der „peinlichen Situation“ entziehen wollen. In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei dem jungen Mann, was dieser großmütig annahm. Er sei nicht nachtragend, stellte er lakonisch fest.
Opfer leidet bis heute unter Folgen der Tat
Der Wert der Beute hatte sich zwar nur auf einige wenige Euro belaufen, die Verletzungen des Detektivs waren jedoch umso gravierender. Der Schlag hatte den Kiefer des Mannes zweimal gebrochen, die Schmerzen seien zeitweise lediglich mithilfe von Medikamenten zu ertragen gewesen. Über sechs Wochen habe er sich ausschließlich flüssig ernähren können, führte der Zeuge aus. Bis heute leide er unter einem Taubheitsgefühl und einem kleinen Sprachfehler. Ob beides sich in Zukunft auswachsen werde, habe man ihm nicht versprechen können. Dem Gericht zeigte er Fotos von seinen Verletzungen, die die vollständige Dimension der Gewalttat erahnen ließen.
Der Angeklagte ist seit früher Jugend immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sein Vorstrafenregister verzeichnet 22 Eintragungen, darunter einige Gewaltdelikte, die ihn für mehrere Jahre ins Gefängnis brachten. Erst dort hatte er einen Schulabschluss erworben. Erst im Januar war er wegen einer ähnlichen wie der verhandelten Tat vor dem Landgericht verurteilt worden. „Ich habe wirklich nie in meinem Leben richtig gearbeitet“, fasste er seinen Werdegang kurz zusammen. Inzwischen sei er bereit, sein Leben zu ändern.
Kammer spricht von „Gewaltexplosion“
Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit und insbesondere der „Gewaltexplosion“ im Supermarkt konnte die Kammer trotz geringen materiellen Schadens keinen minderschweren Fall erkennen. Staatsanwältin Budelmann beantragte, den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls zu sechs Jahren Haft zu verurteilen.
Wie der psychiatrische Gutachter Dr. Egbert Held ausführte, ist der Angeklagte seit vielen Jahren alkoholabhängig. Darüber hinaus attestierte ihm der Arzt den missbräuchlichen Konsum von Kokain. Auch während der Tat habe er unter Alkoholeinfluss gestanden, allerdings lediglich in geringem Ausmaß. Weil er zielgerichtet und rational vorgegangen sei, sei eine verminderte Schuld- oder Steuerungsfähigkeit deswegen auszuschließen. Held empfahl, ihn für mindestens zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt einzuweisen. Zwar hegte er Zweifel an dem Erfolg einer Therapie, weil er ihn für einen „Wackelkandidaten“ halte, der sich zunächst „in Abstinenz erproben müsse“. Hier liege jedoch seine „einzige Chance“. Nach Einschätzung des Mediziners sei die Sozialprognose des Angeklagten „noch so eben akzeptabel“; ganz ohne Therapie allerdings sähe die Zukunft für ihn „düster“ aus.