Vorfall in Südbrokmerland  Reinigungskraft soll in Disco Schlimmeres verhindert haben

Marian Bornemann
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Von Marian Bornemann
| 06.09.2023 19:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ähnlich wie auf diesem Symbolbild ging es in der Georgsheiler Diskothek zu, als sich die Vorfälle zugetragen haben sollen. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Ähnlich wie auf diesem Symbolbild ging es in der Georgsheiler Diskothek zu, als sich die Vorfälle zugetragen haben sollen. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
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Die Zeugin soll einen 51-Jährigen in einer Diskothek in Georgsheil bei einem mutmaßlichen Missbrauch eines Jugendlichen erwischt haben. Dennoch hätte sie sich in einem Punkt lieber anders verhalten.

Aurich - Durch Zufall bemerkte sie vier statt zwei Füße in einer Kabine auf der Herrentoilette: Im Prozess um sexuellen Missbrauch Jugendlicher in einer Georgsheiler Diskothek sagte am Mittwoch eine Reinigungskraft aus. Durch ihr Eingreifen verhinderte sie mutmaßlich, dass es zu weiteren Vorfällen kam. Dennoch machte sie sich heute Vorwürfe.

Zur Erinnerung: Einem 51-jährigen Mann aus Rhauderfehn wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres in einer Georgsheiler Diskothek zwei Jugendliche mehrfach unsittlich berührt zu haben. Dabei hätte sich der Mann aufgrund einer früheren Verurteilung den Jugendlichen gar nicht nähern dürfen. Außerdem war ihm der Konsum von Alkohol untersagt, wogegen er laut Anklage ebenfalls verstieß.

Die 46-Jährige Reinigungskraft berichtete, dass sie die Tür zur WC-Kabine öffnete. Zuerst sah sie den 51-jährigen Angeklagten und hinter ihm einen Jugendlichen. Letzteren habe sie sofort weggeschickt, um den Beschuldigten mit seinen in ihren Augen falschen Verhalten zu konfrontieren. Dieser habe behauptet, beide hätten lediglich zusammen geraucht. Doch das habe sie ihm nicht geglaubt. Der Jugendliche sei aus der Kabine gegangen. Dabei habe er auf den Beschuldigten gezeigt und ihn als verrückt bezeichnet.

Richter versucht, Zeugin zu beruhigen

Die 46-Jährige machte sich während ihrer Vernehmung Vorwürfe: Sie hätte sich zuerst um den Jugendlichen kümmern sollen. Sie sei jedoch durch eine Discobesucherin mit gesundheitlichen Problemen abgelenkt worden. Der vorsitzende Richter Witte versuchte erfolglos, sie zu beruhigen. Die 46-Jährige äußerte zudem Sorgen über mögliche weitere Zwischenfälle: „Wie viele Male habe ich das nicht mitbekommen?“

Den Angeklagten kenne sie schon länger, so die Zeugin. Er sei seit einigen Jahren Stammgast in der Diskothek. „Der Erste, der kommt und der Letzte, der geht“, so die 46-Jährige. Immer habe er eine Flasche Bier in der Hand. Schon öfter habe sie beobachtet, wie er jungen Männern Alkohol spendierte.

Das bestätigte eine 17-jährige Zeugin aus Emden. Sie sagte aus, dass der Angeklagte zwei Jugendlichen – darunter dem mutmaßlichen Opfer – Getränke ausgab. Sie habe beobachtet, wie der Betroffene mit dem Angeklagten zur Herrentoilette gegangen ist. Später sei der Jugendliche mit zerkratztem Rücken und aufgerissenem Gürtel zu ihr gelaufen. Sofort habe sie den Sicherheitsdienst verständigt. Dieser stellte den Angeklagten am Ausgang der Diskothek.

Zeuge bittet um Ausschluss der Öffentlichkeit

Ebenfalls als Zeuge geladen war am Mittwoch der Hauptbetroffene, der zum Zeitpunkt des Vorfalls noch minderjährig war. Deshalb fand seine Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ein weitere Jugendlicher berichtete vom Geschehen vor den Vorfällen auf der Herrentoilette. Da habe der Angeklagte den beiden Jugendlichen Komplimente zu ihren Körpern gemacht und sie aufgefordert, ihre T-Shirts hochzuziehen. Daraufhin streichelte er ihnen über den Bauch. Anschließend habe der Angeklagte beide auf den Hals geküsst.

Während seiner Aussage bat der Schüler darum, ebenfalls die Öffentlichkeit auszuschließen. Grund seien intime Einzelheiten der Tat.

Angeklagter saß bereits in Haft

Wie berichtet, wurde der Angeklagte bereits wegen sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen verurteilt. Schon mehrfach saß er im Gefängnis. Daraus folgten sogenannte Führungsweisungen: Er darf sich nicht Personen unter 18 Jahren nähern und keinen Alkohol trinken. Schon am ersten Verhandlungstag gab der Angeklagte aber zu, sich den Jugendlichen genähert zu haben. Seiner Aussage nach, seien die Betroffenen mit allen Handlungen einverstanden gewesen.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

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