Kinderbetreuung  Wünsche vom Bund belasten die Kommunen

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 06.09.2023 10:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Mit Transparenten und einem selbst gebauten Modell präsentierten vor acht Jahren die Kinder der Lambertischule ihre Wünsche für die Zukunft der Einrichtung inklusive des Horts. Foto: Heino Hermanns
Mit Transparenten und einem selbst gebauten Modell präsentierten vor acht Jahren die Kinder der Lambertischule ihre Wünsche für die Zukunft der Einrichtung inklusive des Horts. Foto: Heino Hermanns
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In drei Jahren soll es ein Recht auf Kinderbetreuung in den Grundschulen geben. So will es der Bund. Es gibt aber noch keine Vorgaben, wie das Vorhaben organisiert oder finanziert werden könnte.

Aurich/Großefehn/Ihlow - Ab dem Jahr 2026 wird das Recht auf Betreuung auch für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Beginnend mit den Schülern der ersten Klassen sollen dann bis 2030 alle vier Jahrgänge der Grundschulen das Recht auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung haben. Das möchte die Bundesregierung so. Außer diesem Beschluss allerdings wurden noch keine Details festgelegt. Bei den Kommunen wächst daher die Sorge, dass sie mit den Problemen am Ende alleine dastehen – ähnlich wie vor zehn Jahren beim Rechtsanspruch auf Krippenplätze.

In Aurich ist Sandra Grau für Schulen und Kitas zuständig. Foto: Heino Hermanns
In Aurich ist Sandra Grau für Schulen und Kitas zuständig. Foto: Heino Hermanns

In der Stadt Aurich ist Sandra Grau als Fachbereichsleiterin zuständig für Kindertagesstätten, Horte und Schulen. „Es gibt noch keine rechtlichen Rahmenbedingungen“, sagt sie auf ON-Anfrage. In der Tat würden die Mitarbeiter in der Stadtverwaltung bereits überlegen, wie man sich auf das neue Angebot vorbereiten könnte. Doch zunächst müsse das Land mit dem Bund den finanziellen Rahmen regeln. Bislang sei aber noch nicht einmal geklärt, ob die Schulen die Betreuung sicherstellen sollen, ob das die Horte der Kommunen machen sollen oder ob es eine Mischform geben wird.

Grundschulen müssen Angebot ausdehnen

An der Stelle könnte der kooperative Hort ins Spiel kommen. Das ist ein Modellprojekt, das derzeit in vier Städten in Niedersachsen getestet wird. Eine davon ist Aurich. An der Lambertischule greifen beide Angebote Hand in Hand. Die Erzieherinnen des Hortes können nach Absprache auch vormittags eingesetzt werden. Lehrer geben auch nachmittags Unterricht. Auch die strikte räumliche Trennung von Schule und Hort wurde aufgeweicht, um mehr Flexibilität zu bekommen.

Sandra Grau geht davon aus, dass die Grundschulen den Rechtsanspruch auf Betreuung umsetzen müssen. „Die Schulleiter machen sich bereits Gedanken.“ Die Stadtverwaltung müsse eruieren, wo sie unterstützen könne, wo gemeinsam etwas geschaffen werden könne. Feste Pläne könne es aber erst geben, wenn feststehe, ob städtisches Personal oder Lehrer des Landes für die Betreuung eingesetzt werden sollen.

Unklarheit darüber, wie groß der Bedarf ist

In der Gemeinde Ihlow leitet Holger Saathoff den Fachbereich III. Er ist damit der richtige Ansprechpartner für Schulen, Kindergärten und Horte. Letztere gebe es in der Gemeinde gar nicht, sagt Saathoff auf ON-Anfrage. Daher werde das ganze Vorhaben darauf hinauslaufen, dass die Grundschulen ihr jetziges Angebot weiter ausdehnen müssten. Derzeit sind alle vier Ihlower Grundschulen Ganztagsschulen. Die Bezeichnung täuscht allerdings ein wenig. Denn eine Betreuung über die Mittagszeit hinaus wird derzeit nur an drei Tagen in der Woche angeboten. „Unsere Schulen müssten ihr Angebot ausweiten“, so Saathoff. Doch schon bei dieser einfach klingenden Aussage würden die Probleme beginnen. Denn offen sei die Frage, wie viele Stunden täglich die Betreuung gewährleistet sein müsse. „Muss die Gemeinde einen Hort für die Randstunden gründen? Und wie wird die Betreuung in den Ferien organisiert?“ Spontan fallen Holger Saathoff weitere offene Fragen ein, die weder vom Bund noch vom Land bisher beantwortet wurden.

Holger Saathoff leitet in der Gemeinde Ihlow den Fachbereich Bildung. Foto: Romuald Banik
Holger Saathoff leitet in der Gemeinde Ihlow den Fachbereich Bildung. Foto: Romuald Banik

Wahrscheinlich werde es so sein, dass die Kommunen in den Ferien für die Betreuung der Grundschulkinder zuständig sein werden. Momentan kämpfe aber der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund dafür, dass das Land die Gesamtbetreuung übernehme. Völlig unklar sei dabei, von welchem Aufwand überhaupt die Rede ist, sagt Holger Saathoff. Denn niemand wisse, wie groß in Ihlow der Bedarf an einer Betreuung von Grundschülern sei.

Forderung: Bund muss Geld geben

Bei den Kindertagesstätten habe die Gemeinde eine ganz gute Betreuung. Die Einrichtungen seien im Schnitt vier Wochen im Jahr geschlossen. In der übrigen Zeit könnten sich die Eltern auf die Betreuung verlassen. Die Schulen, so Saathoff, seien sogar zwölf Wochen im Jahr dicht. „Die Eltern kriegen das jetzt hin.“ Es sei vielleicht nicht immer optimal, aber die Betreuung der Grundschulkinder funktioniere in Ihlow offenbar auch ohne Hort in den Ferien. „Es ist unklar, ob es einen Hortbedarf gibt. Die Ganztagsbetreuung ist daher eine reine Schulgeschichte“, so Saathoff. Dementsprechend sei das Land Niedersachsen am Zug.

Frank Cramer kümmert sich als Fachbereichsleiter in der Gemeinde Großefehn um das Thema Bildung. An den vier Fehntjer Grundschulen gibt es an vier Tagen (montags bis donnerstags) offene Ganztagesangebote. Wenn der Rechtsanspruch komme, so Cramer, müsse der Freitag hinzugenommen werden. Ein Wochentag, der bislang in der Gemeinde „kaum bis gar nicht nachgefragt wird“. Auch zeitlich müsse sich etwas ändern. Denn derzeit ende der Ganztag an den Schulen um 15 Uhr. Das müsse bei einem achtstündigen Anspruch um eine Stunde verlängert werden.

Frank Cramer ist Fachbereichsleiter in Großefehn. Foto: Heino Hermanns
Frank Cramer ist Fachbereichsleiter in Großefehn. Foto: Heino Hermanns

Bei den Finanzen hat Cramer klare Vorstellungen. „Ich hoffe doch sehr, dass der Bund seine Idee vom Ganztags-Rechtsanspruch gemeinsam mit den Ländern auch finanziert.“ Leider gebe es noch keine festen Aussagen dazu. Bei der Finanzierung des nötigen Personals seien Bund und Land ebenso gefordert wie bei der Gewinnung der nötigen Fachkräfte. „Es ist für mich schwer vorstellbar, dass wir neben der Erfüllung der organisatorischen Vorgaben auch noch weitere Gelder für die Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs einbringen können.“ Die Haltung der Kommunen ist also klar: Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Klar ist den Gemeinden und Städten aber auch, dass das bei Ideen aus Berlin und Hannover nicht immer so funktioniert. Oft genug bleiben Organisation und Finanzierung bei den Kommunen hängen.

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