Palma de Mallorca Abzocke auf Mallorca: Restaurants verlangen Geld für Eiswürfel
Die balearische Verbrauchschutzorganisation warnt Mallorca-Urlauber vor Zusatzkosten im Restaurant. Neben Gebühren für Besteck oder Brot, verlangen einige Restaurants sogar Geld für Eiswürfel.
Der Tourismus auf Mallorca boomt nach wie vor. Immer mehr Touristen verbringen ihren Urlaub auf der Baleareninsel. Das machen sich offenbar Gastronomen zunutze und verlangen mittlerweile unübliche Zusatzgebühren. Davor warnt die balearische Verbraucherorganisation Consubal. Betroffen von den Extra-Gebühren seien Oliven, Brot oder Mayonnaise.
Einige Betriebe sind laut einem Bericht des „Mallorca Magazins“ aber besonders dreist. Demnach gebe es mehrere Restaurants, die Geld für Eiswürfel verlangen – und zwar 20 Cent pro Stück. Die Gäste bemerken solche zusätzlichen Kosten häufig erst beim Blick auf die Rechnung. Die Wirte würden besonders ausländische Touristen ins Visier nehmen.
Laut Consubal nutzen Betreiber die Unbeholfenheit und fehlende Sprachkenntnis der Touristen aus. Es gibt es aber Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke zu wehren. Kunden können die Zahlung nämlich verweigern, wenn diese nicht in der Speisekarte des Restaurants ausgewiesen sind. Sollten die Preise ausgewiesen sein, gibt es einen weiteren Weg für Touristen.
Denn laut den Verbraucherschützern ist jeder gastronomische Betrieb auf Mallorca dazu verpflichtet, auf Nachfrage ein Reklamationsblatt auszuhändigen. Dazu schreibt das spanische Touristenportal auf seiner Webseite: „In Spanien haben Sie grundsätzlich das Recht, touristische Dienstleistungen zu erhalten, die in Qualität und Merkmalen mit dem Angebot übereinstimmen, das Ihnen von den Anbietern gemacht wurde. Andernfalls können Sie im Unternehmen selbst oder am Firmensitz die Beschwerde formulieren. Das Unternehmen muss für ihre Kunden sogenannte ‚hojas de reclamaciones‘ (Reklamationsformulare) bereithalten, worauf ein gut sichtbarer Aushang hinweisen muss.“
Das ausgefüllte Formular muss in Kopie dem Unternehmen ausgehändigt werden. Eine weitere Kopie muss der Generaldirektion für Fremdenverkehr zukommen. Alternativ kann die Beschwerde in einer beliebigen Registrierungsstelle der Verwaltungsbehörden oder in vielen Fremdenverkehrsbüros auf Mallorca abgegeben werden. Laut dem Tourismusportal kann die Beschwerde zu einem Bußgeld für die Restaurants führen.
Eine finanzielle Entschädigung können Touristen dagegen nicht bekommen. Dafür müssten sie vor ein Gericht ziehen, was sich in den meisten Fällen vermutlich nicht lohnt.