Auricher Finanzen Schnell an drei Steuerschrauben gedreht
Zwei Steuern angehoben, eine neue eingeführt: Einstimmig hat der Finanzausschuss der Stadt Mehreinnahmen auf den Weg gebracht, die Auricher Bürger nicht belasten sollen.
Aurich - Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer, Gewerbesteuer: Das sind drei Wege, Geld in die Auricher Stadtkasse zu spülen, ohne Auricher Bürger direkt zu belasten. Denn das ist eine Forderung von Bürgermeister Horst Feddermann, wie die neue Kämmerin Katja Lorenz am Montag im Finanzausschuss sagte.
Einstimmig hoben denn auch die Mitglieder des Finanzausschusses Gewerbe- und Vergnügungssteuer an. Zugleich empfahlen sie die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar kommenden Jahres. Endgültig beschließen muss in allen drei Fällen noch der Auricher Rat.
Spielgerätesteuer steigt an
Bereits ab dem 1. Oktober wird die Vergnügungssteuer von derzeit 20 Prozent auf 22 Prozent angehoben. Einige Städte, so Lorenz, würden bereits 25 Prozent verlangen. Das sei aber noch nicht rechtssicher. Die Anhebung auf 22 Prozent habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hingegen in drei Entscheidungen als rechtmäßig angesehen. Daneben soll für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit eine Mindeststeuer von 60 Euro in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen festgesetzt werden. In Spielhallen liegt der Mindestsatz bei 150 Euro.
Durch die Anhebung der Spielgerätesteuer wird es Mehreinnahmen in Höhe von rund zehn Prozent geben, so die Schätzung. Derzeit kann die Stadtkasse jährlich Einnahmen von 600.000 Euro verbuchen. Allerdings, so Lorenz, habe eine Spielhalle geschlossen. Es werde daher nur eine geringe Steigerung der tatsächlichen Einnahmen geben.
Gewerbesteuer soll mehr Geld bringen
Verzichtet hatte der Rat im Dezember vorigen Jahres auf eine Anhebung der Gewerbesteuern. Bei der Einführung der neuen Satzung über die Festsetzung der Steuersätze waren lediglich die Grundsteuern A und B angehoben worden. Das wurde nun durch den Finanzausschuss nachgeholt. Der Hebesatz für die Grundsteuer soll am 1. Januar von 395 Prozent auf 400 Prozent angehoben werden. Draus ergeben sich Mehreinnahmen von rund 300.000 Euro für die Stadt Aurich.
Gegen die Anhebung des Gewerbesteuersatzes zum jetzigen Zeitpunkt sprach Ausschussvorsitzender Bodo Bargmann eine Warnung aus. Sollte eine Fraktion auf die Idee kommen, die Straßenausbaubeitragssatzung zu streichen – ein Vorhaben, das alle Fraktionen befürworten –, so wäre die Anhebung der Grundsteuer die einzige Möglichkeit, die Einnahmeverluste auszugleichen. Mit der Änderung der Hebesatzung im September durch den Rat gebe es aber eine sechsmonatige Sperre für weitere Steueranhebungen. Das würde bedeuten, dass die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zum 1. Januar abgeschafft werden könnte.
Neue Zweitwohnungssteuer bringt eine halbe Million Euro
Es gab allerdings Uneinigkeit darüber, ob die Sperre von sechs Monaten, die bei allen Ratsbeschlüssen gilt, tatsächlich greifen würde. Kämmerin Katja Lorenz geht nicht davon aus. Der Rat dürfe bei gravierenden Rechtsänderungen auch früher reagieren. Der Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung sei eine gravierende Änderung.
Eine Zweitwohnungssteuer gab es bislang in der Stadt Aurich noch nicht. Insgesamt erwartet Kämmerin Lorenz dadurch geschätzte Mehreinnahmen von 500.000 Euro. Die resultieren allerdings nicht alle aus der Steuer. Vielmehr soll durch die neue Steuer eine Lenkungswirkung erzielt werden. Von den rund 1300 Personen, die in der Stadt eine Nebenwohnung gemeldet haben, könnten 100 ihre Zweitwohnung abmelden. Weitere 900 könnten aber in Aurich ihren Hauptwohnsitz nehmen. Das würde zu einer Erhöhung der Einwohnerzahl führen, wodurch die Stadt wiederum höhere Schlüsselzuweisungen des Landes sowie mehr Geld aus Einkommens- und Umsatzsteuer erhalten würde. Allerdings muss Aurich dann auch eine höhere Kreisumlage abführen.
Es gibt Ausnahmen bei der Zweitwohnungssteuer. Nicht bezahlen müssen zum Beispiel Studenten und Auszubildende, die am Ausbildungsort ihren ersten Wohnsitz haben und weiterhin bei ihren Eltern gemeldet sind. Ausgenommen sind auch Menschen, die in der Zweitwohnung therapeutisch oder sozialpädagogisch betreut werden.
Erhoben werden bei der Steuer zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Gelten soll sie ab dem 1. Januar 2024. Schon bis zum 15. November dieses Jahres müssen die betroffenen der Stadt eine Steuererklärung zukommen lassen. Tun sie das nicht, wird die Jahreskaltmiete geschätzt.