Es ging um Abrechnungen  Altenpflegerin aus Aurich wegen Betrugs verurteilt

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 29.08.2023 08:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In einer Klinik werden Katheter verpackt. Bei dem Pflegedienst sollen sie von nicht examinierten Pflegekräften gewechselt worden sein. Foto: DPA
In einer Klinik werden Katheter verpackt. Bei dem Pflegedienst sollen sie von nicht examinierten Pflegekräften gewechselt worden sein. Foto: DPA
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Das Amtsgericht Aurich zeigte sich überzeugt: Eine 66-Jährige hatte als Geschäftsführerin Pflegeleistungen falsch abgerechnet. Die Summe, die sie zurückzahlen muss, ist enorm.

Aurich - Wegen Betruges in 242 Fällen ist am Montag eine Altenpflegerin vor dem Amtsgericht Aurich zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus muss sie 6000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Außerdem muss sie rund 47.000 Euro zurückerstatten, die sie nach Überzeugung des Gerichts durch falsche Rechnungen erlangt hatte.

Richter Dr. Markus Gralla sah es als erwiesen an, dass die 66-jährige Auricherin als Geschäftsführerin eines privaten Pflegedienstes zwischen 2015 und 2017 Leistungen bei verschiedenen Krankenkassen abgerechnet hatte, die entweder gar nicht oder nicht entsprechend vertraglicher Vereinbarungen erbracht worden waren. So hätten etwa auch nicht examinierte Pflegekräfte Katheter oder Verbände gewechselt. Außerdem seien Leistungen mit dem Kürzel bereits ausgeschiedener Mitarbeiterinnen als erbracht abgezeichnet worden.

Rechtsanwältin forderte Freispruch

Wie berichtet, hatte die Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben, in dem sie zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt und zur Zahlung von 9000 Euro aufgefordert worden war. In der Verhandlung hatte sie sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert und sie stattdessen von ihrer Verteidigerin Kerstin Strüber zurückweisen lassen.

Die Anklageschrift sei zu wenig konkret, für einen Betrug gebe es „keine handfesten Beweise“, „kein einziger der Fälle“ könne „hinreichend zugeordnet werden“, bemängelte Strüber. Und selbst wenn mitunter Leistungen von Hilfs-, und nicht, wie vereinbart, von examinierten Pflegekräften erbracht worden seien, seien ihrer Mandantin immer auch Kosten entstanden. Sie forderte darum den Freispruch der Angeklagten.

Ex-Mitarbeiterinnen belasteten die Angeklagte

Ehemalige Mitarbeiterinnen hatten die Frau jedoch belastet. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Personalnot in der Pflegebranche hatte eine von ihnen von dem Mangel an qualifizierten Fachkräften auch im Betrieb der Angeklagten berichtet.

Nach dem Studium von rund 600 Seiten Aktenmaterial, das allen Gerichtsbeteiligten zum Selbstlesen zur Verfügung gestellt worden war, sah Richter Gralla die Vorwürfe der Anklage bestätigt.

Strafmildernd berücksichtigte Gralla in seinem Urteil, dass sich die Angeklagte bisher nichts hat zuschulden kommen lassen. Auch habe die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens für die 66-Jährige eine außerordentliche Belastung bedeutet. Allein zwei Jahre lang habe es unberührt im Gericht „seiner Verhandlung geharrt“, stellte Gralla fest. Zwei Monate der Strafe seien darum als bereits vollstreckt zu betrachten.

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