Verfahren eingestellt Ehemalige Emder Lehrer scheitern mit Anzeige gegen Prof. Reiner Osbild
Zwar sieht die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ die geistige Haltung von Osbild. Gleichzeitig wertet sie aber die freie Meinungsäußerung höher.
Emden/Göttingen - Ehemalige Emder Lehrer hatten gemeinsam den Emder Hochschul-Professor Reiner Osbild angezeigt, weil er sich „eindeutig gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verhält“, so die Auffassung der Anzeigenerstatter um Wolfgang Henkelmann – Konrad Huchting, Hans-Albin Jacob, Uwe Rozema, Hans-Günther Schuster, Dietmar Seeck, Jürgen Seidel und Erwin Wenzel, langjähriger Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreis Aurich, der inzwischen aus der Partei ausgetreten ist. Die zuständige „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ der Staatsanwaltschaft Göttingen hat jetzt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Aber nicht, ohne eine ausführliche Stellungnahme dazu. Diese gibt den Anzeigenerstattern trotzdem Hoffnung, auf dem richtigen Weg zu sein, wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Professor Osbild firmierte jahrelang als Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Ostfriesland.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen sieht laut Stellungnahme in den angeklagten Äußerungen von Prof. Osbild sehr wohl eine harsche Kritik und verbale Angriffe auf Regierungen der Bundesrepublik. Gleichzeitig zweifelt die Staatsanwaltschaft aber daran, ob damit bereits die „freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung“ angegriffen werde. Es sei nicht ersichtlich, dass die „Verunglimpfung des Staates im Vordergrund“ stehe. „Der Beschuldigte mag sich zweifelhafter Stilmittel bedienen, im Ergebnis ist seinen Äußerungen jedoch deutlich zu entnehmen, dass sie auf Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind“, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb seien die Äußerungen Osbilds von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel an Beleidigung Angela Merkels
Die Klägergruppe hatte zur Anzeige erläutert: Osbild bezeichne sich selbst als ,Regimegegner‘ und werfe der Bundesregierung vor, „einen satanischen Generalangriff auf die Grundfesten unseres Gemeinwesens gestartet zu haben“. Über Kanzlerin Merkel urteile er: „Merkel und die Taliban: Geistesbrüder – Seelenverwandte.“ Zum Thema „Bevölkerungsaustausch“ behaupte er: „Man nimmt überwiegend muslimische Familien und verschiebt von daher die Kräfteverhältnisse total.“ Er beleidige Wissenschaftler als „Büttel des Staates“ und Linksparteien als „Rothäute“ und so weiter. Die Justiz bezeichne er als „korrumpiert von einer links-ökosozialistischen Grundhaltung“.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen erkennt „ohne Zweifel“, dass die „ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel durch die Ausführungen des Beschuldigten in dem Facebook-Beitrag vom 6. September 2021 verunglimpft“ werde. Um den Tatvorwurf der Verunglimpfung von Verfassungsorganen zu erfüllen, gehörten aber absichtliche Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze, so die Staatsanwaltschaft. Den Äußerungen von Osbild sei nicht zu entnehmen, „dass der Beschuldigte damit die Verfassungsgrundsätze oder den Bestand der Bundesrepublik angreifen will“, heißt es in der Begründung. Die Ausführungen bezögen sich auf ein konkretes Thema, nämlich die Verwendung von Steuergeldern und kritisierten die Einsatzzwecke. Ein Angriff auf den Staat sei darin nicht zu sehen. Lediglich Angela Merkel selbst könnte laut Staatsanwaltschaft gegen eine Beleidigung vorgehen. Es sei aber bekannt, dass Merkel generell keine Strafanträge stelle, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Gruppe will mit Protest gegen AfD weitermachen
Auch der Tatvorwurf der Volksverhetzung ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht erfüllt. Zwar zeigten die Äußerungen des Beschuldigten durchaus ein muslimfeindliches Bild, welches verschwörungstheoretische Inhalte aufweise und ein Klima der Angst schüren wollen könnte. lm Zusammenhang mit muslimischen Familien äußere Osbild jedoch lediglich, dass die ,,Kräfteverhältnisse total“ verschoben werden würden. „Was der Beschuldigte damit meinen könnte, mag in der Gesamtschau auf der Hand zu liegen, die strafrechtliche Bewertung ist jedoch auf die feststellbaren Tatsachen zu beschränken“, so die Staatsanwaltschaft. und die seien für den Tatvorwurf nicht vollständig erfüllt.
Zwar hat die Staatsanwaltschaft sämtliche Tatvorwürfe der ehemaligen Emder Lehrer zurückgewiesen, dennoch zeigte sich die Gruppe um Wolfgang Henkelmann bestärkt in ihrer Arbeit. „Uns ermutigt, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen sich bei uns für unsere Strafanzeige und unser bürgerschaftliches Engagement bedankt“, heißt es in einer Mitteilung von Henkelmann. Nur auf diese Weise werde den Strafverfolgungsbehörden eine effektive Verfolgung und Ahndung von Hass im Netz ermöglicht. Henkelmann kündigte für die Gruppe an, damit fortzufahren, „über die demokratiefeindliche AfD und ihre Repräsentanten wie Prof. Osbild aufzuklären“. Außerdem forderte Henkelmann weitere gesellschaftliche Gruppen und besonders die politischen Parteien dazu auf, sie dabei zu unterstützen.