Prozess in Aurich  Wegen Betrug – Schnäppchen-Gärtner müssen ins Gefängnis

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 17.08.2023 17:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Rasenmäher steht in einem Garten. Foto: DPA
Ein Rasenmäher steht in einem Garten. Foto: DPA
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Ein Ehepaar aus dem Kreis Aurich hatte Gartenarbeiten angeboten und diese nach Bezahlung nicht ausgeführt. Jetzt blüht den beiden Haft. Vor Gericht beteuerten sie, nicht mit Absicht betrogen zu haben.

Aurich - Weil sie sich Gartenarbeiten bezahlen lassen haben, ohne diese gar nicht oder lediglich unzulänglich auszuführen, hat das Amtsgericht in Aurich am Donnerstag ein Ehepaar aus dem Kreis Aurich wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Gefängnisstrafen verurteilt. In das Urteil wurden frühere Entscheidungen verschiedener anderer Gerichte mit einbezogen. Am Schluss erhielt die 35-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreizehn Monaten und eine weitere von zweieinhalb Jahren. Ihr Ehemann muss für anderthalb Jahre sowie für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Insgesamt war durch das Vorgehen der Angeklagten ihren Kunden ein Schaden von rund 16.000 Euro entstanden, deren Einziehung das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla anordnete.

Die Eheleute hatten ihre Kunden über Ebay-Kleinanzeigen gefunden, wo sie Hilfe in Haus und Garten angeboten hatten. So hatten sie unter anderem versprochen, Hecken zu versetzen, Rasen oder Terrassen anzulegen, Müll zu entsorgen oder Mutterboden abzutragen. Für ihre Arbeiten hatten sie Anzahlungen für den Einkauf von Material verlangt, deren Erhalt sie auch quittiert hatten. In den meisten der dreizehn Fälle waren sie ihre Leistung jedoch schuldig geblieben. Dort, wo sie tätig geworden waren, war ihre Arbeit in den Anfängen stecken und damit laut Staatsanwalt wertlos geblieben.

Angeklagte: Es war keine Absicht

In der Verhandlung räumten die Angeklagten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Allerdings bestritten sie, absichtlich betrogen zu haben. Vielmehr hätten sie aus Geldnot zu viele Aufträge angenommen, sodass sie sich zunehmend mit der Arbeit überfordert gesehen hätten. Bei ihren Kunden entschuldigten sie sich und versprachen ihnen ihr Geld zurück. Einem von ihnen, der den Prozess als Zuhörer verfolgte, übergab die Angeklagte noch im Gerichtssaal 200 Euro. Damit zählte er zu den Wenigen, die nicht auf ihren Kosten zwischen 200 und 7000 Euro sitzen geblieben waren.

Ein anderer Zeuge war selbst zur Tat geschritten, um sein Geld zurückzufordern. Er hatte die Eheleute mit der Beseitigung von Erdaushub betraut und dafür 1500 Euro im Voraus bezahlt, nachdem diese ihren Preis von zuerst 7500 Euro reduziert hatten. Dieses „Schnäppchen“ habe er sich nicht entgehen lassen wollen, zumal die Angeklagte eine plausible Begründung dafür geliefert habe, berichtete er. Als tagelang nichts passiert und er von den Angeklagten mit immer neuen Ausreden hingehalten worden sei, habe er den Druck auf sie erhöht und sie unterschwellig bedroht. Eigenmächtig habe er einen Stromgenerator vor dem Haus des Angeklagten als Pfand an sich genommen. Schließlich habe ihm die Angeklagte 900 Euro überreicht.

Ursprünglich waren zum Prozess zwölf Zeugen geladen, auf deren Anhörung das Gericht nach dem Geständnis der Angeklagten jedoch verzichten konnte. Darüber hinaus ließ sich dem Ehepaar nach Auffassung der Richter nur wenig zugutehalten. Beide sind bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Betrügereien aufgefallen, beide blicken auf ein stattliches Vorstrafenregister zurück. Er glaube, „ehrlich gesagt überhaupt nicht“ daran, dass sich die Angeklagten eine weitere Bewährungsstrafe zur Warnung werden dienen lassen, erklärte Richter Gralla in der Urteilsbegründung.

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