Schondorf Heizungsgesetz: Welche Kosten auf Hauseigentümer zukommen und wie Sie Geld sparen
Die Ampel plant für 2024 weiterhin ihr Heizungsgesetz. Damit kommen für Immobilienbesitzer einige Änderungen auf den Plan. Wir verraten ihnen, wie Sie beim Heizungstausch Geld sparen können und welche Hilfen es vom Staat gibt.
Ab nächstem Jahr soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Obgleich das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch Gegenstand kontroverser Diskussionen ist, sollten sich Hauseigentümer auf die „Wärmewende“ im Heizungskeller einstellen. Welche Kosten sind mit verschiedenen Heizsystemen verbunden? Wie lässt sich die neue Anlage finanzieren?
Die Preise für Heizungen, Einbau und Wartung sind kräftig gestiegen. Und der Trend wird sich vor dem Hintergrund der Lohnsteigerungen fortsetzen. Christa Butterhof-Lorenz, Vorstandsmitglied im Energieberaterverband GIH in Bayern, empfiehlt Hauseigentümern Umsicht: „Meinen Kunden, deren Heizung noch so alt ist, rate ich: Solange die Schlotfegerin die Emissionswerte nicht bemängelt und der Energieverbrauch nicht zu hoch ist, erst mal abwarten. Nachhaltig bedeutet nicht zuletzt, das zu nutzen, was vorhanden ist – auch wenn es eine Ölheizung ist“. Die Kaminkehrer-Meisterin glaubt, dass sich der Heizungsmarkt in drei bis fünf Jahren entspannt: „Eine Luft-Wärmepumpe wird es dann für schätzungsweise 20.000 Euro geben.”
Das Institut für „Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung“ der Universität Stuttgart (IER) erstellt jährlich einen Kostenvergleich verschiedener Heizungen für ein modellhaftes Einfamilienhaus. In der Vergangenheit schnitten Erdgasheizungen in unsanierten Altbauten in der Regel mit am besten ab. Selbst mit der staatlichen Gaspreisbremse schlägt die Technik in solchen Häusern jetzt vergleichsweise teuer zu Buche.
Um einige hundert Euro pro Jahr geringer fallen die Verbrauchskosten mit Holzpellets als Energieträger aus. Wärmepumpen sind im sanierten Altbau eine günstige Lösung, wenn ein Teil des Stroms mit einer PV-Anlage selber erzeugt wird.
IER-Forschungsleiter Ludger Eltron rät, den Wärmebedarf, soweit das Sinn macht, zu reduzieren. „Auf das richtige Maß kommt es an. Ich würde das Haus nicht doppelt dick einpacken und jeden Quadratzentimeter ausreizen“, sagt er. Den verbleibenden Wärmebedarf sollte man „ohne Zuhilfenahme fossiler Energiequellen“ abdecken.
Für die Wärmewende im Heizungskeller ist eine Reform der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in Vorbereitung. Aktuell zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse je nach Heizsystem von zehn bis 30 Prozent. Das künftige Förderkonzept soll eine Grundförderung für alle GEG-konformen Anlagen in Höhe von 30 Prozent umfassen. Hinzu kommen Boni, die sich bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kumulieren lassen.
Nicht immer reicht aber der Zuschuss vom Staat. Helfen kann dann ein Modernisierungskredit. Solche Kredite sind oft bonitätsunabhängig, das Volumen reicht bis 50.000, teils bis 80.000 Euro. Manche Banken räumen für grüne Modernisierungsvorhaben Zinsabschläge ein.
Bausparverträge gelten als probates Mittel, um gegen steigende Bauzinsen vorzubeugen. Denn bei Vertragsabschluss werden die Sparzinsen für die Ansparphase und die Darlehenszinsen für die Zuteil- und Darlehensphase festgeschrieben. Dieses Finanzierungsmodell wird auch für „kleinere“ Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben angeboten. Wer in sechs oder sieben Jahren einen Kapitalbedarf bis zu 50.000 Euro hat, kann ihn so abdecken.