Prozess in Sicht Wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht
Nach Feuer in Leezdorfer Ferienunterkunft hat die Staatsanwaltschaft einen 19-Jährigen angeklagt. Für ihn geht es um einiges.
Leezdorf - Eine juristische Aufarbeitung der Brandstiftung in einem Appartementhaus in Leezdorf Mitte Juni vergangenen Jahres kann beginnen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen einen heute 19-Jährigen Anklage erhoben. Dieser müsse sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten, teilte der Pressesprecher der Behörde, Jann Wilken, auf Anfrage mit. Wie er sagte, werde sich der gebürtige Stuttgarter wegen schwerer Brandstiftung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Norden verantworten müssen.
Hintergrund: Der 19-Jährige, der im Verdacht steht, für das nächtliche Feuer in der Ferienunterkunft verantwortlich zu sein, hatte seinen Wohnsitz zwischenzeitlich im Zuständigkeitsbezirk der Mannheimer Staatsanwaltschaft. Laut Jugendgerichtsgesetz ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Beschuldigten zuständig. Der Fall war deshalb von der Staatanwaltschaft Aurich an die Mannheimer Kollegen abgegeben worden. Die aber fühlten sich nicht mehr für den Fall verantwortlich, weil der Beschuldigte dort nicht mehr wohnte. Seit Anfang April ist die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft Aurich und soll dort auch bleiben. Man habe das Verfahren wieder und dieses Mal endgültig übernommen, sagte Wilken.
Wie berichtet, hatte ein Feuer in der Nacht zum 14. Juni vergangenen Jahres mehrere Ferienunterkünfte im Ortskern der Gemeinde Leezdorf für längere Zeit unbewohnbar gemacht.
Brand im Dachgeschoss
Nach bisherigen Erkenntnissen brach der Brand im Dachgeschoss in einem der acht Appartements aus. Dieses war am Abend zuvor von dem 19-Jährigen angemietet und bezogen worden. Der Gast, der leicht verletzt in der Nähe des Brandortes aufgegriffen wurde, war mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht worden. Welche Rolle er in dem Brandgeschehen spielt, war zunächst unklar. Ein Tatverdacht könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es. Später richteten sich die Ermittlungen gegen den 19-Jährigen, der ursprünglich aus Stuttgart stammt und dort zurzeit auch wieder wohnen soll.
Der Beschuldigte befand sich nach dem Brand vorübergehend in einer psychiatrischen Einrichtung. Ermittlungen zur Tat dauerten an. Ob es sich um vorsätzliche oder um fahrlässige Brandstiftung handele, muss das Gericht klären. Zwischenzeitlich wurde dem Tatverdächtigen ein Pflichtverteidiger bestellt. Auch bestanden Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft habe ein solches Gutachten bisher nicht in Auftrag gegeben, so Wilken.
Zweifel an Schuldfähigkeit
Falls es eine Begutachtung noch für erforderlich halte, sei dies jetzt Sache des Gerichts. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 19-jährigen Angeklagten nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahren Gefängnis.
Bei dem Brand war nach früheren Behördenangaben ein Sachschaden in Höhe von rund 300.000 Euro entstanden. Das inzwischen renovierte Gebäude am Dorfplatz in Leezdorf gehört zum Leezdorfer Hof. Eigentümer ist dessen Betreiber Wilke Saathoff.