Berlin  Lauterbach-Pläne zu E-Rezept und E-Patientenakte: Was nun auf Patienten zukommt

KNA User, Patrick Kern
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Von KNA User, Patrick Kern
| 09.08.2023 11:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird in einer Apotheke für ein E-Rezept benutzt. Die Einführung des E-Rezepts kommt allmählich in die Gänge. Foto: dpa/Jens Kalaene
Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird in einer Apotheke für ein E-Rezept benutzt. Die Einführung des E-Rezepts kommt allmählich in die Gänge. Foto: dpa/Jens Kalaene
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Seit Anfang Juli kann man in ersten Apotheken sein ärztliches Rezept digital über die Krankenkassenkarte abrufen. Ab dem 1. Januar soll die Bereitstellung eines E-Rezepts sogar verpflichtend werden. Nun stellt Karl Lauterbach weitere Details zu den Plänen vor.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch Details zum geplanten E-Rezept vorgestellt. Am 1. Juli 2023 wurde es bereits bei einigen Apotheken ermöglicht, Rezepte digital einzulösen. Den Plänen zufolge soll es ab dem 1. Januar 2024 für Ärzte verpflichtend werden, Rezepte digital zur Verfügung zu stellen. Pro Jahr werden in Deutschland mehr als eine halbe Milliarde Rezepte eingelöst.

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Papierrezepte seien nicht mehr zeitgemäß, betont Lauterbach bei der Pressekonferenz. Außerdem seien Fehler in der Medikation damit „viel unwahrscheinlicher“. Zudem wäre die digitale Variante mit weniger Bürokratie verbunden und spare Zeit – kein Warten mehr auf den Ausdruck oder auf die Unterschrift des Arztes. Ein wichtiger Faktor, gerade bei der aktuellen Personalsituation in den Arztpraxen.

Dies sei allerdings noch ein „teildigitales Verfahren“, betont Benny Levenson, Arzt einer kardiologischen Gemeinschaftspraxis in Berlin: So gebe es weiterhin die Fälle, in denen neue Patienten mit ihren auf Papier ausgedruckten Medikamentenplänen in die Praxis kommen. Diese müssen dann händisch in den Computer eingegeben werden. Erst dann könne der Arzt aus der Medikamentendatei heraussuchen, was dem Patient rezeptiert werden soll.

Der SPD-Politiker sagte, die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass das elektronische Rezept funktioniere. Bislang seien insgesamt 2,4 Millionen E-Rezepte in Deutschland eingelöst worden. Die Apotheken hätten fast flächendeckend die Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Arztpraxen müssten jetzt nachziehen.

Und das soll nur der Anfang sein: Auch die elektronische Patientenakte ist geplant, damit jeder Arzt problemlos und schnell Informationen zu Voruntersuchungen, Röntgenbildern und Laborwerten sowie den aktuellen Medikationsstand abrufen kann. Damit gewinne man „Qualität und Zeit“, so Lauterbach. Das Gesetz dazu will er zum 30. August durchs Bundeskabinett bringen. Als freiwilliges Angebot ist die elektronische Patientenakte bereits seit 2021 verfügbar.

Hier plant Lauterbach, eine Widerspruchslösung für die digitale Akte einzuführen, sodass die 74 Millionen Versicherten künftig aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen. Ab 2025 soll den Patienten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung hofft auf eine Nutzungsquote von 80 Prozent bis zum Jahr 2026.

Bezüglich des technischen Aufwands erklärt Lauterbach, dass nicht alle alten, analogen Befunde auf die elektronische Patientenakte übertragen werden sollen, sondern nur die wichtigsten.

Das E-Rezept sei Levenson zufolge nur ein Baustein und müsse zusammen mit der elektronischen Patientenakte kommen, um den gesamten Nutzen zu entfalten.

Verabschiedet werden soll nach den Worten des Ministers Ende August vom Bundeskabinett auch ein Gesetzentwurf, nach dem deutlich mehr Gesundheitsdaten der Forschung und Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden. Der Minister versicherte, dass die Daten anonymisiert und nach den höchsten Sicherheitsstandards gespeichert und gesichert würden. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei eine Voraussetzung für den Verbleib von Spitzenmedizin in Deutschland, so der SPD-Politiker.

Diesen Dreiklang – E-Rezept, elektronische Patientenakte und Forschungsdatengesetz – soll laut Lauterbach noch in diesem Sommer auf den Weg gebracht werden.

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