Prozess in Aurich  100.000 Euro Steuern hinterzogen – Geldstrafe von 8800 Euro

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 31.07.2023 12:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Wegen Steuerhinterziehung muss ein Ex-Geschäftsführer einer Immobilienfirma 8800 Euro Strafe zahlen. Warum er laut Amtsgericht Aurich die hinterzogenen 100.000 Euro nun doch nicht zurückzahlen muss.

Aurich - Weil er zwischen 2013 und 2015 die Umsatzsteuer schuldig geblieben ist, verurteilte das Amtsgericht Aurich am Montag den inzwischen ausgeschiedenen Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 8800 Euro (220 Tagessätze zu je 40 Euro). Mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl konnte der 77-Jährige dennoch einen Teilerfolg für sich verbuchen: Die darin geforderte Einziehung des Erlangten in Höhe von etwas mehr als 100.000 Euro wurde nicht angeordnet.

Der Angeklagte selbst blieb der Verhandlung fern und ließ sich stattdessen von seinem Verteidiger vertreten. Der erklärte, aufgrund einiger Unklarheiten habe sein Mandant in den fraglichen Jahren zwar keine Steuererklärung abgegeben. Allerdings habe dieser selbst keinen finanziellen Vorteil daraus gezogen, die eingesparten Steuern seien nicht in seine Taschen geflossen. Vielmehr sei das verzweigte Firmengeflecht unterschiedlicher Gesellschaften Nutznießer der nicht entrichteten Steuerschuld gewesen.

Aufgrund der Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen in dem Unternehmen sah Richter Dr. Markus Gralla von der Einziehung ab. Inwieweit der Angeklagte darüber hinaus noch vom Finanzamt zur Kasse gebeten wird, blieb am Montag offen.

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