Änderung bei Grundschulen  Brookmerland will Schulbezirke wieder einführen

| | 28.07.2023 20:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Weil Schulbezirke fehlen, haben viele Kinder im Brookmerland einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Foto: DPA
Weil Schulbezirke fehlen, haben viele Kinder im Brookmerland einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Foto: DPA
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Nach einem Rüffel des Landkreises wegen zu hoher Kosten bei der Schülerbeförderung will die Samtgemeinde wieder Schuleinzugsbereiche festlegen. Was das für Eltern und Kinder bedeutet.

Brookmerland - Aus eins mach wieder fünf: Für jede der fünf Grundschulen im Brookmerland wird es künftig wohl wieder einen eigenen Schuleinzugsbereich geben. Elf Jahre nach der Auflösung plant die Samtgemeindeverwaltung eine Neufestlegung der Bezirke. Das bestätigte Brookmerlands Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) in dieser Woche auf Anfrage. Hintergrund ist ein Rüffel des Landkreises Aurich. Es geht ums Geld. Für Eltern bedeutet das eine Einschränkung in ihrer Wahlfreiheit.

Zur Einordnung: Bisher gibt es für alle fünf Grundschulen im Brookmerland einen gemeinsamen Schuleinzugsbereich. Das hatte der Rat der Samtgemeinde im März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Lediglich der BWG-Ratsherr und damalige Leiter der größten Brookmerlander Grundschule Werner Knippelmeyer (BWG) enthielt sich bei der Abstimmung damals der Stimme. Bei einem Einzugsbereich für alle Schulen können Eltern, unabhängig davon, wo sie im Brookmerland wohnen, frei wählen, welche Schule ihre Kinder besuchen sollen. In der Zeit bis März 2012 hatte jede Schule ihren eigenen Bezirk. Heißt: Eltern konnten ihre Kinder nur bei der Schule ihres Wohnorts anmelden.

In den vergangenen Jahren hat die Aufhebung der Schulbezirke zu mehr Schülertransporten und damit zu einer Kostensteigerung geführt. Im Bereich der Schülerbeförderung in der Samtgemeinde Brookmerland entstehen im Vergleich erhöhte Kosten, teilte Landkreis-Pressesprecher Nikolai Neumayer auf Anfrage mit.

Jährliche Kostenim fünfstelligen Bereich

Durch die nicht festgelegten Schulbezirke gelte die in der Schülerbeförderungssatzung festgelegte Regelung, dass alle Schüler, deren Schulweg länger als zwei Kilometer ist, einen Anspruch auf Beförderung haben. Genau ließen sich die Kosten aktuell nicht beziffern. „Sie liegen aber jährlich im fünfstelligen Bereich“, teilte Neumayer mit.

Der Landkreis habe die Samtgemeinde Brookmerland daher gebeten, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der Gesetzgeber habe die Schulträger (Paragraf 102 Niedersächsisches Schulgesetz) verpflichtet, für jede vorhandene Schule im Primarbereich per Satzung einen Schulbezirk festzulegen.

Die Grundschule in Upgant-Schott ist die größte der fünf Grundschulen im Brookmerland. Foto: Thomas Dirks
Die Grundschule in Upgant-Schott ist die größte der fünf Grundschulen im Brookmerland. Foto: Thomas Dirks

Es seit durchaus bekannt, dass aufgrund der fehlenden Schuleinzugsbezirke bei den Grundschulen vergleichsweise hohe Kosten für die Schülerbeförderung entstehen, so Ihmels. Der Rat der Samtgemeinde habe 2012 in Abstimmung mit dem Landkreis die Schuleinzugsbezirke für die Grundschulen aufgehoben. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass Schuleinzugsbezirke lediglich für ein gleichförmiges Schulangebot festgesetzt werden können.

Grund für Aufhebungwaren Ganztagsangebote

Da im Jahr 2009/2010 in Osteel die erste Ganztagsschule und etwas später in Upgant-Schott und Rechtsupweg weitere eingerichtet wurden, hätte dies bedeutet, dass für diese Schulen in Bezug auf die anderen drei Grundschulen keine Bezirke gegolten hätten, erklärt Ihmels. Die Folge wäre gewesen, dass die Grundschulen Leezdorf und Wirdum lediglich hätten abgeben, aber nicht aus anderen Bezirken aufnehmen können. Deswegen seien die Schuleinzugsbezirke aufgehoben worden.

Beobachter sahen damals damit den „Wettbewerb“ zwischen den Schulen, insbesondere unter den Ganztagsgrundschulen in Osteel, Rechtsupweg und Upgant-Schott, als eröffnet an. Um zu verhindern, dass eine Schule zu groß wurde, wurde die Zügigkeit gedeckelt: Leezdorf und Wirdum wurden als einzügige, Upgant-Schott, Osteel und Rechtsupweg als zweizügige Schulen definiert.

Wie Ihmels ankündigte, werde eine Neufestlegung der Schulbezirke derzeit von der Verwaltung vorbereitet und dann im Ausschuss beziehungsweise im Samtgemeinderat beraten.

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