Prozess in Aurich Tötung junger Katzen – Auricherin freigesprochen
Die Tat konnte der 53-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Dem Richter am Amtsgericht verblieben jedoch „erhebliche Zweifel“ an der Unschuld der Angeklagten.
Aurich - Vor dem Amtsgericht wurde am Donnerstag eine Frau aus Aurich von dem Vorwurf freigesprochen, zwei neugeborene Kätzchen gegen eine Hauswand geworfen und sie damit getötet zu haben.
Die 53-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, nach dem sie wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz 1200 Euro (80 Tagessätze zu je 15 Euro) hätte zahlen sollen. In der Verhandlung bestritt die Angeklagte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Kleine Fellbündel an der Schuppenwand
Eine Zeugin hatte die vermeintliche Tötung der Tiere beobachtet. Sie sei mit ihrem Hund spazieren gewesen und habe die Frau dabei beobachtet, wie sie mit ausholendem Arm zwei kleine Fellbündel gegen eine Schuppenwand geworfen habe, berichtete sie. Sie sei entsetzt gewesen über diese veraltete Praxis, sich unliebsamen Tiernachwuchses zu entledigen. Auf Nachfragen des Gerichts wurde die Zeugin jedoch zunehmend unsicher in ihrer Erinnerung. „Was sollte es sonst gewesen sein?“, fragte sie, zumal im Ort Gerüchte kursiert seien, die von ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit auf dem Hof der Angeklagten berichteten.
Weil sie ratlos gewesen sei, sei sie nicht eingeschritten, darum habe sie die getöteten Tierchen nicht gesehen. Vielmehr habe sie sich an Behörden und lokale Tierschutzorganisationen gewandt, sei jedoch auf wenig Interesse gestoßen. Erst mehr als ein Jahr nach dem Vorfall hatte sie einen entsprechenden Post ins Internet gesetzt, auf den die Polizei schließlich reagiert hatte.
Zeugin war mehr als 70 Meter entfernt
Richter Meyer machte sich mit Hilfe einer Landkarte im Internet persönlich ein Bild von dem fraglichen Gehöft und seiner dünn besiedelten Umgebung und stellte fest, dass die Entfernung zwischen Zeugin und Angeklagter mehr als siebzig Meter betragen hatte. Nach Ansicht der Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine zu große Distanz, um das Vorgeworfene eindeutig gesehen haben zu können. Auch hätte der Bewuchs des Geländes die Sicht eingeschränkt. Sie beantragte, die Angeklagte freizusprechen.
Meyer folgte ihrem Antrag, allerdings „nicht ohne verbleibende erhebliche Zweifel“, wie er betonte. Es sei durchaus möglich, dass die Kätzchen geworfen worden seien, führte er zur Begründung seines Urteils aus, allerdings sei dies der Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Zeugin sei nicht eingeschritten, bedauerte er, sodass sie sich nicht vor Ort von der Misshandlung hatte überzeugen können.