Sexueller Missbrauch Haft für Auricher nach Vergewaltigung seiner Enkelin
Im Sommer 2021 verging sich der 76-Jährige sexuell an dem damals 16-jährigen Mädchen. Nun muss er für drei Jahre ins Gefängnis. Warum sein Verteidiger mit seinen Forderungen keinen Erfolg hatte.
Aurich - Drei Jahre muss ein Auricher in Haft, der seine damals 16-jährige Enkelin im Sommer 2021 vergewaltigt und sexuell missbraucht hat. Das Urteil fiel am Dienstag vor dem Landgericht Aurich. Der Verteidiger des 76-Jährigen, der Auricher Rechtsanwalt Arno Saathoff, hatte zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert. Doch dafür sah der Vorsitzende Richter Bastian Witte keinen Grund.
2021 hatte seine Enkelin den Auricher in ihren Sommerferien besucht. Nach einigen Tagen, in denen sie gemeinsam viel unternommen haben, kam es dann am Abend des 4. Juli 2021 in dem Haus des 76-Jährigen zu den sexuellen Übergriffen. Der Mann soll seine Enkelin erst geküsst und sich dann sowohl mit seinen Fingern als auch oral an ihr vergangen haben. Die Jugendliche schrieb daraufhin ihrer Mutter, diese rief die Polizei.
Verschiedene Versionen des Abends
Der Auricher hatte die Taten zwar eingeräumt, jedoch angegeben, dass es nicht gegen den Willen des Mädchens zu den sexuellen Handlungen gekommen war. In einer SMS-Nachricht an die Mutter des Mädchens war die Rede davon, dass die 16-Jährige ihn „angebaggert“ habe.
Die heute 18-Jährige sagte aus, wie gelähmt gewesen zu sein. Sie habe sich nicht wehren können und es über sich ergehen lassen. Außerdem gab sie an, „Nein“ gesagt zu haben, als ihr Großvater sich ihrem Unterleib näherte. Dieser soll daraufhin geantwortet haben, sie solle keine Angst haben.
Rechtsanwalt hat Zweifel an Glaubwürdigkeit der Zeugin
Der Verteidiger des Aurichers stellte am Dienstag die Glaubwürdigkeit der Zeugin infrage. Er beantragte ein psychologisches Gutachten, um die emotionale Instabilität der Zeugin zu beweisen. Das Gericht hielt den Antrag für unbegründet und verwarf ihn.
In seinem Plädoyer stellte der Rechtsanwalt immer wieder die Frage: „Ist das plausibel?“ Unter anderem hielt er es für „nicht lebensnah“, dass die 16-Jährige, nachdem sie das Wohnzimmer nach dem ersten Kuss verließ, wieder zu ihrem Großvater zurückkam.
Richter: Opfer kommen zu Peinigern zurück
Dazu sagte Richter Witte: „Doch, das ist so. Die Geschädigten gehen immer wieder zu ihren Peinigern.“ Die Enkelin sei in der Hoffnung zurückgekommen, dass der Großvater seinen Fehler erkannt habe.
Auch darin, dass es nicht im Einvernehmen zu den sexuellen Handlungen gekommen ist, war der Richter sich sicher. „Der Umstand, dass sie ihren Freund mit ihrem Großvater betrügt, ist nicht so ganz naheliegend“, so Witte.
Nicht viel Zeit für Lügen
Zudem betonte Witte, die Jugendliche habe nicht viel Zeit gehabt, sich eine falsche Version der Geschichte auszudenken. Denn unmittelbar nach der Tat kontaktierte sie ihre Mutter und machte eine Aussage bei der Polizei. Das sei äußerst ungewöhnlich für Opfer von Sexualdelikten.
Obwohl der Angeklagte es bestritt, ist das Gericht sich sicher, dass die damals 16-Jährige „Nein“ sagte und ihr Großvater das auch erkannte. Die Kammer verurteilte den Auricher wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Und: „Hier ist eine Tat passiert, die nicht dazu geeignet ist, sie zur Bewährung auszusetzen“, so Witte.
Auricher zahlte 5000 Euro an Enkelin
Saathoff hatte zuvor für insgesamt sieben Monate Haft auf Bewährung plädiert. Er betonte, dass der Auricher bereit war, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu zahlen, dieser jedoch von der Enkelin nicht angenommen wurde. 5000 Euro hatte der Mann überwiesen.
Das sei zwar zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, so Witte, jedoch handele es sich nicht um einen friedenstiftenden Ausgleich. „Einen Täter-Opfer-Ausgleich darf man einem Opfer nicht aufzwingen“, sagte der Richter. Somit hatte diese Zahlung keinen Einfluss auf die Strafe des Aurichers.
Die Staatsanwaltschaft hatte am vorigen Verhandlungstag eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert.