Vorwurf Abrechnungsbetrug  Altenpflegerin ignoriert Ratschläge des Richters

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 18.07.2023 08:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In dem Prozess geht es auch um die Frage, ob Spritzen möglicherweise nicht sachgemäß gesetzt wurden. Foto: DPA
In dem Prozess geht es auch um die Frage, ob Spritzen möglicherweise nicht sachgemäß gesetzt wurden. Foto: DPA
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Die Auricherin will den Strafbefehl nicht akzeptieren. Warnungen vor einer möglicherweise höher ausfallenden Strafe schlägt sie vor dem Amtsgericht in den Wind – und schweigt.

Aurich - Weil sie als Geschäftsführerin eines privaten Pflegedienstes in insgesamt 242 Fällen Leistungen bei verschiedenen Krankenkassen falsch abgerechnet haben soll, steht eine Altenpflegerin aus Aurich vor dem Amtsgericht. Der mutmaßliche Schaden hatte sich auf 47.000 Euro belaufen. Die 66-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben, mit dem sie wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und ließ sie stattdessen über ihre Verteidigerin zurückweisen.

Laut Anklageschrift soll die Frau zwischen Januar 2015 und April 2017 im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Leistungen in Rechnung gestellt haben, die entweder gar nicht oder nicht fachgerecht ausgeführt worden waren. Die abgerechneten Fälle weisen drei- bis vierstellige Summen aus und beziehen sich sowohl auf einmalige Dienstleistungen als auch auf solche über einen längeren Zeitraum. Entgegen vertraglicher Vereinbarungen zwischen Berufsverband und niedersächsischen Krankenkassen sollen unter anderem Injektionen oder der Wechsel von Kathetern nicht von anerkannten Pflegefachkräften, sondern von Hilfskräften durchgeführt worden sein.

Richter warnt Angeklagte vor möglichen Folgen

Verteidigerin Kerstin Strüber begründete den Einspruch ihrer Mandantin mit der nach ihrer Auffassung an vielen Stellen unkonkreten Anklageschrift. „Was ist überhaupt welcher Vorwurf?“, fragte sie. Selbst wenn mitunter Hilfskräfte eingesetzt worden seien, hätten auch sie bezahlt werden müssen. Ein dadurch angeblich entstandener Schaden lasse sich gar nicht ermitteln. Ihre Mandantin erkläre sich jedoch zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen bereit.

Richter Dr. Markus Gralla zeigte sich überrascht vom Schweigen der Angeklagten. In Erwartung einer Einlassung hatte er zu dem Termin am Montag keine Zeugen geladen. Sollten Spritzen allerdings nicht sachgemäß gesetzt worden sein, widerspräche dies der Vereinbarung mit den Krankenkassen, warnte er. Man könne dann möglicherweise über gefährliche Körperverletzung reden. Den Strafbefehl habe nicht er unterschrieben und er ergänzte: „Ich hätte ihn auch nicht unterschrieben.“ Er riet der Angeklagten dringend, ihren Einspruch zurückzunehmen.

Staatsanwalt zeigt sich empört

Auch Staatsanwalt Jan Wilken reagierte empört auf das Ansinnen der Verteidigung. Mit dem Strafbefehl habe er ein „Befriedungsangebot“ unterbreitet, wobei er von einem Geständnis der Angeklagten ausgegangen sei, erklärte er. Nach einer Verhandlung mit umfangreicher Zeugenvernehmung sehe er sich nicht an das darin angebotene Strafmaß gebunden. Die Strafe könne dann deutlich höher ausfallen.

Weil die Verteidigerin einen Rückzug jedoch ablehnte, wird die Verhandlung am 7. August ab 10.30 Uhr mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt.

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