Auricher vor Gericht  Haschisch angeblich zur Schmerzlinderung im Internet bestellt

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 17.07.2023 11:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eine Mischung aus Tabak und Cannabis wird für einen Joint vorbereitet. Foto: DPA
Eine Mischung aus Tabak und Cannabis wird für einen Joint vorbereitet. Foto: DPA
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Wegen bewaffneten Drogenhandels ist ein Auricher zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Für die Drogen und die Waffe, die man in seiner Wohnung fand, hatte der Mann eine ganz eigene Erklärung.

Aurich - Weil in seiner Wohnung verschiedene Drogen sowie eine ungeladene Schreckschusspistole und ein Klappmesser gefunden worden waren, muss ein 25-jähriger Mann aus Aurich wegen bewaffneten Drogenhandels für zwei Jahre ins Gefängnis. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten Fahnder 83 Gramm Cannabisblüten, 21 Gramm Marihuana-Tabakgemisch sowie 19 Gramm Haschisch sichergestellt. Darüber hinaus hatten sie eine Feinwaage und ein Vakuumiergerät gefunden, wie sie bei der Verpackung von Konsumeinheiten verwandt werden. Auf seine Spur war man über die Überwachung eines bereits ins Visier geratenen Drogendealers gekommen, den der Angeklagte besucht hatte.

Der 25-Jährige räumte den Drogenbesitz unumwunden ein, bestritt allerdings, damit gehandelt zu haben. Vielmehr habe er Cannabis zur Behandlung seiner Migräneanfälle und Schlafstörungen von seinem Arzt verschrieben bekommen. Zur Linderung seiner Schmerzen habe er auch Haschisch probieren wollen und dieses im Internet bestellt, weil es auf Rezept nicht erhältlich sei. Auch Bequemlichkeit habe eine Rolle gespielt, weil er sich auf diesem Wege einen Arztbesuch habe sparen können. Mit dem Vakuumiergerät habe er Fleisch eingeschweißt und die Feinwaage für die richtige Portionierung seiner verordneten Dosis Cannabis benötigt.

Wozu Waffe und Messer gedient haben sollen

Auch für die aufgefundenen Waffen hatte der Angeklagte eine Erklärung: Die Pistole habe er für Leuchtmunition verwendet und das Messer, um damit die Cannabisblüten zu zerkleinern.

Seinem Mandanten sei bewusst, dass er sich rechtswidrig verhalten habe, wofür er sich entschuldige, erklärte Verteidiger Arno Saathoff. Weil er nicht vorbestraft sei und es sich bei Cannabis um eine sogenannte Weichdroge handele, schien ihm eine Geldstrafe in diesem Falle für ausreichend. Die Vertreterin der Anklage indes hielt die Ausführungen des Angeklagten für unglaubwürdig und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Auch das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla zeigte sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt, beließ es jedoch bei zwei Jahren Haft. Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sah das Gericht keinen Anlass. Man habe nicht den Eindruck gewonnen, der Angeklagte lasse sich die Verurteilung zur Warnung dienen, hieß es in der Urteilsbegründung.

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