Prozess vor Aurich  Teil von Drogen-Einkaufsgemeinschaft – weil es billiger ist?

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 15.07.2023 14:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Er habe nur deswegen Drogen in großen Mengen gekauft, weil er Teil einer Drogeneinkaufsgemeinschaft sei, beteuerte der Ihlower vor Gericht. Was das Gericht von seiner Aussage hielt.

Aurich - Weil er zwischen 2018 und 2021 elf Mal in größeren Mengen Marihuana und Kokain gekauft hatte, wurde am Donnerstag ein Mann aus Ihlow vor dem Amtsgericht wegen Drogenhandels zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla zeigte sich davon überzeugt, dass der 48-Jährige die Drogen erworben hatte, um sich mit ihrem Verkauf eine regelmäßige Einnahmequelle zu sichern. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren 850 Euro sowie Feinwaagen und Drogen gefunden worden. Die Einkünfte über die Drogengeschäfte bezifferte die Staatsanwältin mit mehr als 14.000 Euro.

Angeklagter für Verteidiger ein Unschuldslamm

Verteidiger Arno Saathoff verlas eine Erklärung des Angeklagten, für Nachfragen stand dieser nicht zur Verfügung. Sein Mandant habe die Drogen für den Eigenbedarf erworben, hieß es darin. Um einen günstigeren Preis zu erzielen, habe er sich mit drei Kumpel zu einer „Einkaufsgemeinschaft“ zusammengetan und Mengen von bis zu 100 Gramm Marihuana erstanden, dass anschließend unter ihnen aufgeteilt worden sei.

Das bei seinem Mandanten gefundene Geld stamme nicht aus Drogengeschäften, sondern aus dem Verkauf eines Autos. Es gebe keinerlei Hinweise auf einen Handel mit Drogen, erklärte Saathoff. Das sei „schlichtweg eine Unterstellung“, ebenso wie der Vorwurf, sein Mandant habe mit Kokain gehandelt. Dieser habe, gemeinsam mit seinen Kumpels, lediglich Amphetamine für den eigenen Gebrauch gekauft. Kokain habe er lediglich einmal für eine Bekannte bestellt, weil diese ihren Kredit beim Dealer bereits verspielt habe. Weil der Angeklagte sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen und keine harten Drogen erworben worden seien, hielt Saathoff eine Geldstrafe für die Beihilfe zum Drogenerwerb sowie den unerlaubten Besitz von Drogen für ausreichend.

Was die Richter dazu meinen

Die Richter mochten seinen Ausführungen jedoch nicht folgen. Sie bezogen sich auf Chatprotokolle, in denen ihrer Meinung nach verklausuliert von Kokain die Rede gewesen war. Die erworbenen Mengen und auch die Geschwindigkeit, mit der gekauft worden war, stünden „völlig außer Verhältnis für den Eigenkonsum“, stellte Richter Gralla fest. Das bei dem Angeklagten gefundene „dealertypische Werkzeug“ sowie die 850 Euro in szeneüblicher Stückelung sprächen ebenfalls für den Drogenhandel.

Weil sich der Angeklagte über die vorgefertigte Verteidigererklärung hinaus auf Fragen nicht habe einlassen wollen, stünden dessen Angaben zur Einkaufsgemeinschaft „im luftleeren Raum“.

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