Hamburg Folgen des Klimawandels: Landkreise in Niedersachsen sind oft noch planlos
Dürreperioden, Hochwasser, Sturmfluten: Während der Klimaschutz mancherorts noch verschlafen wird, müssen sich die Kommunen längst mit den möglichen Folgen beschäftigen – und bestenfalls darauf vorbereiten. An Konzepten mangelt es, jetzt will die Bundesregierung Druck machen.
Andauernde Trockenheit in Mecklenburg-Vorpommern, Sturmfluten an den Küsten Schleswig-Holsteins, Engpässe beim Trinkwasser in Niedersachsen. Die Folgen der Erderwärmung sind in ganz Norddeutschland zu spüren. Sie drohen künftig, noch drastischer auszufallen.
Wer in der Zukunft gut auf solche Krisen reagieren möchte, sollte sich jetzt Gedanken machen. „Klimaanpassungskonzept“ heißt das bürokratische Zauberwort. In ihm soll festgehalten werden, wo die Deiche erhöht, Trinkbrunnen gebaut und generell Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen.
Doch solche Konzepte sind in Norddeutschland noch Mangelware, wie die Auswertung unserer Redaktion einer Umfrage von CORRECTIV, NDR, BR und WDR zeigt. Das Recherche-Netzwerk hatte alle Landkreise der Republik zu ihren bisherigen Klimaanpassungsmaßnahmen befragt und die Daten unserer Redaktion zur Verfügung gestellt.
Zwei Drittel der 44 Landkreise in Niedersachsen haben demnach noch kein Klimaanpassungskonzept, bei elf ist es zumindest in Arbeit. In Schleswig-Holstein können gerade mal vier Kommunen ein Klimaanpassungskonzept vorlegen. In Mecklenburg-Vorpommern sind nur die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock auf die Folgen des Klimawandels zumindest konzeptionell vorbereitet.
Die Umfrage zeigt: Generell scheinen die Großen voranzugehen. Städte wie Osnabrück, Delmenhorst oder auch Lübeck haben nicht nur Konzepte, sondern auch schon einen eigenen Etat für Maßnahmen und teilweise eigene Stellen in der Verwaltung geschaffen. Sie sind damit eine Ausnahme. Ein Grund dürfte der übersichtlichere Zuständigkeitsraum sein. In der Fläche sind die Herausforderungen häufig vielfältiger.
Dennoch soll aus der Hauptstadt Druck gemacht werden. Die Bundesregierung beschloss diese Tage den Entwurf für ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz. Damit verpflichtet sich der Bund zum einen, bei den eigenen Immobilien vorbildlich zu agieren, nimmt aber auch Länder und Kommunen in die Pflicht, selbst tätig zu werden und endlich unter anderem lokale Klimaanpassungen vorzunehmen.
Genau das dürfte in der Fläche für Ärger sorgen. Denn selbst wenn vielerorts auf Fördermittel gehofft wird, glauben gerade mal vier Kommunen aus den norddeutschen Flächenländern, darunter die Stadt Osnabrück, dass das Geld für die Maßnahmen überhaupt reichen wird. Die Mehrheit rechnet mit dem Gegenteil.
Entsprechend kritisch blickt der Städte- und Gemeindebund auf Anfrage unserer Redaktion auf das Gesetzesvorhaben. Die darin beschriebenen Aufgaben müssten eben auch verlässlich auf kommunaler Ebene umsetzbar sein. „Das setzt neben realistischen Zielen eine auskömmliche Finanzierung sowohl der Planung als auch der Umsetzung voraus”, betont Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Heißt: Bund und Länder sollen den Städten und Gemeinden dann auch das nötige Geld für Konzepte und Maßnahmen geben. So stehe es auch im Koalitionsvertrag, erinnert Landsberg. Auf etwa 55 Milliarden Euro werden die Kosten derzeit geschätzt.
Landsberg schlägt deshalb vor, Anpassungen an den Klimawandel auch ins Grundgesetz zu schreiben. Konkret steht dort der Artikel 91a für gemeinschaftliche Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen. „Der Bund würde so die Möglichkeit erhalten, den Kommunen planbar finanzielle Mittel für notwendige Anpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene zur Verfügung stellen zu können”, erklärt Landsberg.
Das ist etwas beim Küstenschutz schon jetzt gängige Praxis. Die geforderte Grundgesetzänderung hatte die damalige Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) bereits 2021 thematisiert. Passiert ist aber noch nichts.
So wird die Klimaanpassung zunächst wohl an den Kommunen haften bleiben. Bis wann sollen die einzelnen Kreise denn Klimaanpassungskonzepte vorlegen? Das sei Sache der Länder, stellt das Bundesumweltministerium klar. Denn das Bundesgesetz ist nur die Grundlage für die Bundesländer, eigene Gesetz zur Klimaanpassung zu erstellen. „In jenen Landesgesetzen werden auch die Fristen geregelt”, so ein Sprecher.
Wenn es denn bereits ein Landesgesetz gibt. Mecklenburg-Vorpommern etwa will die Klimaanpassung ins eigene Landesklimagesetz zwar aufnehmen, muss dieses aber erst selbst noch erarbeiten. Schleswig-Holstein hat zumindest einen unter dem damaligen Umweltminister Robert Habeck (Grüne) erarbeiteten „Fahrplan“ zur Anpassung an den Klimawandel. Mit ihm als Grundlage werde gerade eine „Klimawandelanpassungsstrategie” ressortübergreifend erarbeitet, heißt es aus Kiel.
Niedersachsen ist da schon etwas weiter: Im eigenen Klimagesetz gibt es für die Landkreise bereits eine Frist. Bis 2026 werden sie alle eigene Konzepte vorlegen müssen, heißt es aus dem Umweltministerium in Hannover. Das Land finanziere dafür ab dem kommenden Jahr zwei Stellen pro Landkreis und kreisfreier Stadt. Eine Idee mit Vorbildcharakter für andere Länder – sofern die Landkreise dann auch geeignetes Personal finden.
Dennoch sparte Umweltminister Christian Meyer (SPD) nicht mit Kritik an der Bundesregierung: „Anstatt den Ländern immer neue Aufgaben zuzuschreiben, sollte der Bund verstärkt Klimadeiche, Hochwasserschutz, Wasserrückhalt und Schwammkommunen fördern und finanzieren“, teilte er unserer Redaktion mit. Der Bund solle nicht nur fordern, sondern das Thema Klimaanpassung als nationale Maßnahme angehen.
Bis alle Strategien und Konzepte auf den oberen Ebenen fertig sind und die Kommunen Klarheit zur Finanzierung haben, wird es also noch etwas dauern. Und erst dann werden wahrscheinlich einige damit beginnen, die eigene Region „fit“ für den Klimawandel zu machen. Der Städte und Gemeindetag sieht darin kein Problem. Lieber richtig und langsamer als überhastet, könnte dabei eine Lesart sein „Um die Kommunen langfristig für die Folgen des Klimawandels zu wappnen, bedarf es in den kommenden Jahren ein nachhaltiges Aktionsprogramm mit umfassenden Anpassungsmaßnahmen”, sagt Gerd Landsberg. Und dieser Prozess werde noch viele Jahre in Anspruch nehmen.