Ausländerrecht  Die Chance, auf Dauer in Deutschland zu bleiben

Heino Hermanns
|
Von Heino Hermanns
| 14.07.2023 17:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Landkreis Aurich gibt es viele Anträge für das Chancen-Aufenthaltsrecht. Foto: DPA
Im Landkreis Aurich gibt es viele Anträge für das Chancen-Aufenthaltsrecht. Foto: DPA
Artikel teilen:

Seit einem halben Jahr gibt es das Chancen-Aufenthaltsrecht in Deutschland. Auch im Kreis Aurich machen Ausländer davon Gebrauch.

Aurich - Gut ein halbes Jahr gibt es nun das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht in Deutschland. Gemeint ist damit die Möglichkeit für Ausländer, binnen 18 Monaten alle Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Im Landkreis Aurich gab es in den vergangenen Monaten 219 Anträge auf das Chancen-Aufenthaltsrecht. Das teilt Kreissprecher Nikolai Neumayer auf ON-Anfrage mit. Davon seien zehn Anträge abgelehnt worden, 40 seien noch in Bearbeitung.

Die Quote der bewilligten Anträge liegt damit deutlich höher als im Land Niedersachsen. Nach Angaben des Innenministeriums gab es im Land bislang rund 6700 Anträge für das neue Verfahren. Davon wurden 3900 positiv beschieden und 410 abgelehnt. Insgesamt 2390 Anträge werden derzeit noch bearbeitet.

Integrierte Ausländer sollen bleiben dürfen

In Niedersachsen ist einer der Hauptgründe für die Ablehnung, dass die Antragssteller sich nicht fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Das aber ist eine Voraussetzung für das Chancen-Aufenthaltsrecht. Eine Voraussetzung, die im Landkreis Aurich in der Regel auch erfüllt wird. Es gebe durchaus Fälle, in denen die Vorgabe nicht erfüllt werde, so Neumayer, das sei aber sicherlich nicht der Regelfall.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde im Dezember 2022 eingeführt. Es soll gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive in Deutschland bieten. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, das Chancen-Aufenthaltsrecht stoße in Niedersachsen auf große Resonanz. Gerade der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel zeigten, dass man ein modernes Migrationsrecht brauche.

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Wer einen Antrag auf das Verfahren stellt, hat im Anschluss 18 Monate Zeit, um die Bedingungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Spracherwerb. Dazu gehört aber auch das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieses wird in schriftlicher Form abgenommen, erklärt Nikolai Neumayer. „Der Antragsteller muss das Bekenntnis verstehen und auch aktiv nach den Vorgaben des Bekenntnisses handeln.“ Werde bekannt, dass jemand gegen dieses Bekenntnis verstoße, könne das zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Um dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen, müssen Antragsteller nach Ablauf der 18 Monate auch nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können.

Knapp 50.000 Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben, dürfen sich nicht um das Chancen-Aufenthaltsrecht bewerben. Die Bundesregierung war von schätzungsweise 98.000 Anträgen auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ausgegangen. Zudem wurde vermutet, dass über diese Regelung nach einem Jahr rund 33.000 Menschen die Voraussetzungen für den Übergang in einen gesicherten Aufenthaltstitel erfüllen und diesen dann beantragen würden. Mit Stand Anfang Juli haben deutschlandweit bereits mindestens 49.000 Ausländer einen entsprechenden Antrag gestellt, das zeigten die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Mediendienstes Integration in den Bundesländern. Davon wurden den Angaben zufolge rund 17.000 Anträge bereits bewilligt und etwa 2100 Anträge abgelehnt.

Ähnliche Artikel