Hamburg  Clan-Kriminalität: Wie diskriminierend ist das Vorgehen von Polizei und Co.?

Dirk Fisser, Markus Pöhlking
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Von Dirk Fisser, Markus Pöhlking
| 16.07.2023 14:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Polizei geht hart gegen Clan-Kriminalität vor. In Niedersachsen gibt es Kritik am Vorgehen – aber auch an der Begrifflichkeit. Foto: Imago Images/Reichwein
Die Polizei geht hart gegen Clan-Kriminalität vor. In Niedersachsen gibt es Kritik am Vorgehen – aber auch an der Begrifflichkeit. Foto: Imago Images/Reichwein
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Ist der Begriff Clan-Kriminalität diskriminierend? In Niedersachsen ist darum eine Diskussion entbrannt, angeheizt auch durch Kritik an der Erfassung von Roma und einer Polizeiaktion in Osnabrück. Parallel dazu prüft das Land die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegen Clans.

Clan oder nicht Clan – das ist derzeit die Frage, die in Niedersachsen diskutiert wird. Für die Landesregierung stand das vor einigen Tagen noch glasklar fest. Innenministerin Daniela Behrens und Justizministerin Kathrin Wahlman (beide SPD) stellten in Hannover das Lagebild zur sogenannten Clan-Kriminalität vor. Ein deutlicher Anstieg sei zu verzeichnen, hieß es.

Eingeflossen in die Statistik sind auch Straftaten, die von Mitgliedern einer Roma-Familie im Raum Hannover begangen worden sein sollen. Mehr als Hundert waren es laut Sicherheitsbehörden im vergangenen Jahr.

Der Zentralrat der Sinti und Roma wandte sich gegen die Einordnung und Erfassung. Vorsitzender Romani Rose sagte unserer Redaktion: „Dadurch werden deutsche Sinti und Roma ausgegrenzt, stigmatisiert und kriminalisiert und in den Fokus von Clankriminalität gerückt, die in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit mit Schwerstkriminalität in Verbindung steht.“

Aber nicht nur die Einordnung der Roma-Familie steht in der Kritik. Auch eine Maßnahme der Polizei in Osnabrück sorgt für Empörung: Mit einem größeren Aufgebot durchsuchten Polizisten am 5. Juli mehrere von Sinti bewohnte Wohnwagen auf einem Platz in der Stadt. Die Ermittler waren im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hildesheim auf der Suche nach einem flüchtigen Straftäter. Der war zum Zeitpunkt offenbar längst in Polizeigewahrsam. Die Wohnwagen wurden trotzdem durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft verneinte auf Anfrage, dass die Razzia im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität stünde. Der Antiziganismus-Beauftragte der Bundesregierung kommt nun aber trotzdem. Für Montag hat sich Mehmet Daimagüler auf dem Camping-Platz in Osnabrück angekündigt.

In der Presseaussendung zum Termin heißt es: „Selbstorganisationen gerade aus Niedersachsen berichten, dass mit Hinweis auf ,Clan-Kriminalität’ unbescholtene Menschen immer wieder unzumutbaren Polizeikontrollen unterworfen seien.” Darüber will sich der Beauftragte nun vor Ort informieren.

Die Clan-Diskussion dürfte also weitergehen – und geht bereits jetzt über die Frage der Erfassung von Sinti und Roma hinaus: Die Grünen in Niedersachsen meldeten sehr grundsätzliche Bedenken an. Landesvorsitzende Greta Garlichs sprach in einer Presseaussendung von „klischeehaften Vorstellungen” bezüglich Clans.

Die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Inneres sollten „diese komplexen Kriminalstrukturen endlich evidenzbasiert neu definieren, also anhand empirisch und wissenschaftlich belegter Erkenntnisse. Das würde auch helfen, zielgerichtete und wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln.“ Garlichs forderte: „Wir müssen von stigmatisierenden Pauschalbegriffen wegkommen.”

Weiter ins Detail ging Garlichs nicht. Wollen die Grünen etwa die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegen Clan-Kriminalität abschaffen, die die rot-schwarze Vorgängerregierung eingeführt hat? Die Sonderermittler sitzen in Braunschweig, Osnabrück, Stade und Hildesheim.

Die Grünen antworten auf explizite Rückfrage eher allgemein: Schwerpunktstaatsanwaltschaften seien sinnvoll, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Garlichs betont aber auch: „Wogegen wir Grüne uns wenden, ist der Begriff ‚Clankriminalität‘, der Menschen stigmatisiert und ganze Familien und Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellt.“ Und weiter: „Es fehlen zudem klar definierte Kriterien, was ein Clan eigentlich genau sein soll und welche Sachverhalte und konkreten Rechtsbegriffe ‚Clankriminalität‘ umfasst.“

Arbeitsgrundlage der Sicherheitsbehörden sei eine Clan-Definition, die „ethnienunabhängig” ist, so das Innenministerium. Die Einordnung, ob Clan oder nicht, richte sich nach einem Indikatorenkatalog. In dem stehen beispielsweise die Überhöhung der Familienehre oder ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft. Ebenso Indikatoren: eine Paralleljustiz und eine patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur.

Fakt ist: Die Sonderermittler stehen derzeit ohnehin schon auf dem Prüfstand. SPD und Grüne hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zu evaluieren. Neben den Clan-Spezialisten in Hildesheim, Stade, Osnabrück und Braunschweig sind das beispielsweise Staatsanwälte in Oldenburg, die sich nur um Agrarkriminalität kümmern.

Aus dem Justizministerium in Hannover heißt es auf Anfrage: „Die Evaluierungen laufen bereits, genauere Angaben zum Zeitpunkt des Abschlusses können derzeit noch nicht getroffen werden.”

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