Prozess in Aurich  Bewährung für Drogendealer – weil er sich besserte

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 14.07.2023 07:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Er hat gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt, trotzdem wurde ein Aurich deswegen nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht honorierte den veränderten Lebenswandel des Angeklagten - und mehr.

Aurich - Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge hat das Amtsgericht in Aurich am Donnerstag einen Auricher zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Darüber hinaus muss der 28-Jährige 3600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Seine Einnahmen aus den Drogenverkäufen bezifferte das Gericht mit 570 Euro, deren Einziehung angeordnet wurde. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei dem Angeklagten gut ein Kilogramm Marihuana, Utensilien für den Drogenhandel sowie knapp 900 Euro gefunden worden, die nach Auffassung des Schöffengerichts ebenfalls aus illegalen Drogengeschäften stammten und darum ebenfalls eingezogen wurden.

Angeklagter geständig

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens eingeräumt und sein Geständnis in der Verhandlung wiederholt. In der Zeit zwischen August 2020 und Mai 2022 hatte er insgesamt zehnmal zwischen vier und zwölf Gramm Marihuana an Bekannte verkauft. Er sei selbst drogenabhängig und habe bis zu drei Gramm Marihuana täglich konsumiert, erklärte er. Weil er während der fraglichen Zeit arbeitslos gewesen sei, habe er mit dem Drogenverkauf seine Sucht finanziert. Er bedauere, damit weitere Personen geschädigt zu haben. Inzwischen hat der Angeklagte Schritte unternommen, um seiner Sucht Herr zu werden. Er hat Kontakt zur Drogenberatung aufgenommen, die ihm eine Therapie in Aussicht gestellt hat. Seit Anfang des Jahres geht er auch wieder einer Arbeit nach.

Das Schöffengericht honorierte die Bemühungen des Angeklagten, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken. Weil er bisher nicht vorbestraft ist und es sich bei Marihuana um eine sogenannte Weichdroge handelt, setzten die Richter die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus.

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