Itzehoe Angeklagter im Brokstedt-Prozess: „Ich bin unschuldig“
Zum Auftakt des Prozesses um die Messerstiche von Brokstedt hat der Angeklagte erklärt, unschuldig zu sein. Die Vorwürfe würden nicht stimmen. Sein Rechtsanwalt sagte, sein Mandant sei besser in der Psychiatrie untergebracht.
Ganz langsam und mit Trippelschritten kommt der Angeklagte in den Gerichtssaal, wegen der Fußfesseln geht es nicht schneller. Beamte der „Mobilen Einsatzgruppe“ der Justiz umringen ihn, Männer groß wie Schränke.
Ibrahim A. (34), Flüchtling aus Gaza und der mutmaßliche Messerstecher von Brokstedt, muss sich vor dem Landgericht Itzehoe wegen zweifachen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verantworten, als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Heimtücke und niedrige Beweggründe.
„Er handelte aus Frust und Verärgerung über seine persönliche Situation“, heißt es in der Anklage, die Staatsanwältin Janina Seyfert verliest. „Die Geschädigten wurden in einer Alltagssituation überrascht und waren in dem Zug nur bedingt fluchtfähig.“
Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann will vom Angeklagten wissen, ob er sich zu den Vorwürfen äußern möchte. Ibrahim A. sagt:
Björn Seelbach, der Rechtsanwalt von Ibrahim A. erklärt, in seinen Augen sei der Angeklagte besser in der Psychiatrie aufgehoben als in Untersuchungshaft. „Die Beweisaufnahme muss klären, ob er am 25. Januar wegen der bestehenden psychotischen Störung schuldfähig war.“ Sein Mandant habe sich in dem Zug bedroht und angegriffen gefühlt.
Auf Nachfrage des Richters sagt Ibrahim A.: Ja, er sei im Zug gewesen, aber was dort passierte, will er nicht beantworten. Und er erklärt: „Ich bin nicht psychisch krank.“
Nach 45 Minuten endet damit der erste Verhandlungstag. Am 17. Juli soll der Prozess fortgesetzt werden. Mit der Vernehmung von zwei Zeugen, wie Gerichtssprecherin Frederike Milhoffer mitteilte.
Rechtsanwalt Björn Seelbach erklärte nach der Verhandlung, Ibrahim A., der derzeit auch nicht mit ihm sprechen wolle, fehle die Einsichtsfähigkeit in seine Erkrankung. Zu behaupten, er sei nicht krank, sei typisch für das entsprechende Krankheitsbild.
Die Staatsanwaltschaft hingegen geht von einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus, stützt sich auf den Sachverständigen. Wie Janina Seyfert sagte, habe sich der Angeklagte das Fleischermesser in der Absicht besorgt, seien Ärger an anderen Menschen auszulassen.
Seelbach betonte, der Sachverständige sei bis heute der Auffassung, dass zwar eine Erkrankung vorliege, es aber unklar sei, ob diese am Tattag eine Rolle gespielt habe. Für den Rechtsanwalt gibt es allerdings gewichtige Indizien, die für eine Schuldunfähigkeit sprechen. Im Ermittlungsverfahren habe sein Mandant Angaben zum Tathergang gemacht und erklärt, dass er sich zuvor bedroht und einem Angriff ausgesetzt gefühlt habe. „Nach meiner Sicht macht das deutlich, dass sich seine Psychose zum Tatzeitpunkt ausgewirkt hat.“