Prozess in Aurich Zimmer des Bruders angezündet – wegen einer Flasche Wodka
Wegen schwerer Brandstiftung hat das Amtsgericht in Aurich einen 25-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte Feuer im Zimmer seines Bruders gelegt. Doch das war nicht alles.
Aurich - Unter anderem, weil er im Zimmer seines Bruders Feuer gelegt hatte, hat das Amtsgericht in Aurich am Donnerstag einen 25-Jährigen aus Aurich wegen schwerer Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Bei dem Brand hatten sich zwei Männer eine leichte Rauchgasvergiftung zugezogen. In die Strafe wurde eine frühere Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus zeigte sich das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Familie mit einem Messer bedroht sowie erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und sie dabei leicht verletzt hatte. Zudem hatte er die Polizisten derb beschimpft. Während seiner Taten Stand der Angeklagte unter erheblichem Einfluss von Alkohol mit Spitzenwerten von mehr als drei Promille.
Bis Anfang Januar hatte er zusammen mit seiner Mutter, seiner Großmutter und seinem Bruder in einem Haus gewohnt. Der psychologische Sachverständige Dr. Matthias Eibach aus Bad Zwischenahn bezeichnete das familiäre Zusammenleben dort als „höchst toxisch“, deren Strukturen als von Alkohol und Gewalt geprägt. Der Angeklagte sei chronisch alkoholkrank und lernbehindert, eine Mischung, die seine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschlössen. Von seiner Einweisung in einer Entzugsklinik riet Eibach dennoch ab, da der Angeklagte die intellektuellen Voraussetzungen für eine Therapie nicht erfülle und es nur wenig Aussicht auf Erfolg gebe.
Familie rief mehrfach Polizei zu Hilfe
Der 25-Jährige war im September vergangenen Jahres mit seinem Bruder in Streit geraten, nachdem er diesem eine Flasche Wodka entwendet hatte. Ein zufällig im Hause tätiger Handwerker hatte kurz darauf Brandgeruch wahrgenommen. Ein Regal mit Kleidung hatte im Zimmer des Bruders in Flammen gestanden. Zu zweit hatten die Männer das Feuer löschen können. Dabei hatten sie sich leicht verletzt.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte, den Brand gelegt zu haben, doch die Indizien gegen ihn waren eindeutig. Bereits vor dem Brand hatten Mutter und Großmutter des Angeklagten mehrfach die Polizei zu Hilfe gerufen, wenn dieser erheblich alkoholisiert ausgerastet war. Sein Bruder hatte damals angegeben, von dem 25-Jährigen mit einem Hammer angegriffen worden zu sein. In der Verhandlung relativierte er indes seinen Vorwurf. Sein Bruder habe Hilfe gebraucht und sie nicht erhalten, darum habe er übertrieben in seinen Angaben. Er habe sich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich von ihm bedroht gefühlt. „Sehr oft“ seien „sehr freundliche Polizisten dagewesen“, die die Hilfsbedürftigkeit des 25-Jährigen ebenfalls erkannt und die Familie bei der Suche nach Entlastung stark unterstützt hätten.
Staatsanwalt: absolut skrupellos
Bei ihren Einsätzen waren die Beamten stets auf heftigen Widerstand seitens des Angeklagten gestoßen und waren von ihm unflätig beleidigt worden. Sein Bruder sei immer schon psychisch auffällig gewesen, ein verängstigter Einzelgänger, nach Auskunft seiner Mutter „der liebste Mensch von der Welt, wenn er keinen Alkohol trinkt“. Zur Erleichterung aller Beteiligten lebt der 25-Jährige inzwischen in einer Einrichtung, in der Alkoholabhängige eine Tagesstruktur erhalten.
Dass der Angeklagte wegen einer Lappalie mit dem gelegten Feuer „absolut skrupellos“ Menschen gefährde, nahm ihm Staatsanwalt Jan Wilken besonders übel. Er beantragte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Verteidiger Lutz Winkler wertete das Vorgefallene als „Hilferuf einer Familie“ und sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus. Das Schöffengericht folgte dem Antrag und setzte die Strafe für fünf Jahre zur Bewährung aus. Dem Angeklagten wurde für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.