Prozess in Aurich Gericht schickt Hasenmasken-Mann in Psychiatrie
Er beleidigte seine Ex-Freundin aufs Übelste, bedrohte verkleidet seinen Freund mit einer Waffe: Nun schickten Auricher Richter den Emder in die Psychiatrie. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Aurich - Weil ihm die Realität mitunter entglitten war, ordnete die Erste Große Strafkammer am Landgericht am Dienstag die Unterbringung eines Mannes aus Emden in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Von den Anklagevorwürfen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter räuberischer Erpressung sprachen ihn die Richter jedoch frei. Er sei schuldunfähig, hieß es in der Urteilsbegründung.
Wie berichtet, musste sich der 31-Jährige vor Gericht verantworten, weil er im Januar 2021 trotz richterlichen Näherungsverbots bei seiner Ex-Frau geklingelt hatte. Die darauf herbeigerufenen Polizisten hatte er angegriffen, mit einem Spazierstock nach ihnen geschlagen und sich heftig gegen seine Festnahme gewehrt. In dem Handgemenge waren zwei der Beamten leicht verletzt worden. Nur zwei Tage später hatte er seine Ex über einen Messengerdienst bedroht und im Sommer darauf von seinem langjährigen Freund in dessen Wohnung mit vorgehaltener Schreckschusspistole Drogen gefordert. Dabei trug er eine bizarre Hasenmaske zum Schutz vor Stimmen in seinem Kopf. „Er war definitiv nicht bei Sinnen“, beschrieb der Freund als Zeuge in der Verhandlung dessen damaligen Auftritt.
Immer wieder wahnhafte Ideen
Immer wieder war der Angeklagte durch seine wahnhaften Ideen aufgefallen, hatte von einem „Komplott“ der Behörden gegen sich gesprochen, von Stimmen, die zu ihm sprachen und war mit einer angsteinflößenden Hasenmaske durch Emden gelaufen, damit sie ihn vor ihnen schützen möge. In seiner Wahrnehmung hatte sich seine Außenwelt gegen ihn verschworen, um ihn von seinem Sohn zu trennen.
In der konfliktreichen und schließlich beendeten Ehe mit seiner Frau war es immer wieder zu Beleidigungen gekommen, die sich zunehmend von der Realität entfernt hatten. So hatte er ihr die Schuld am Ausbruch von Corona gegeben. Ärzte hatten ihm bereits vor drei Jahren eine „paranoide Schizophrenie“ bescheinigt.
Rückfall in alte Muster wahrscheinlich
In der Verhandlung empfahl der psychiatrische Sachverständige Dr. Wolfgang Trabert die Unterbringung des Angeklagten im Maßregelvollzug, weil dieser weder krankheitseinsichtig sei noch Medikamente regelmäßig einnehme. Ohne Behandlung jedoch sei die Rückfallgefahr in alte Verhaltensmuster hoch, weitere Straftaten seien nicht auszuschließen. Der Arzt hielt eine „völlige Aufhebung seiner Steuerungsfähigkeit“ zur Tatzeit für nicht ausgeschlossen. Seine psychotische Störung sei möglicherweise auf seinen frühen Cannabiskonsum zurückzuführen und durch weitere familiäre und soziale Risikofaktoren verstärkt worden. Der Angeklagte zeigte sich erbost darüber, dass er das Gutachten vor der Verhandlung nicht habe lesen dürfen. Er habe sich auf die Verlesung nicht vorbereiten dürfen, beanstandete er. Anders als darin angegeben, sei er durchaus bereit, sich behandeln zu lassen. Bisher habe man ihn jedoch falsch medikamentiert. Noch im Gerichtssaal kündigte er an, das Urteil anzufechten. Mit Verweis auf die heutige Krankheitseinsicht seines Mandanten beantragte Verteidiger Alexander Schwenen, dessen Unterbringung „unter einem hohen Korsett von Auflagen“ zur Bewährung auszusetzen.
Die Kammer folgte indes dem Antrag der Staatsanwaltschaft und schloss eine Bewährung zumindest fürs Erste aus. Zu groß sei seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. „Sie haben keine Einsicht, kein Vertrauen zu den Ärzten“, hielt der Vorsitzende Björn Raap dem Angeklagten entgegen, sah hier aber durchaus Entwicklungspotenzial.