Tat in Leeraner Innenstadt BGH bestätigt Urteil gegen Döner-Räuber
Kurz vor Weihnachten 2021 forderte ein 36-Jähriger in einer Leeraner Pizzeria mit einem Messer die Herausgabe eines Döners. Nun hat sich das höchste Gericht in Karlsruhe damit befasst.
Aurich/Leer - Es bleibt bei drei Jahren Haft für einen 36-Jährigen, der im Dezember 2021 unter Vorhalt eines Klappmessers in einer Pizzeria in Leer einen Döner gefordert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte jetzt das Urteil der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 18. Januar 2023. Wie das Landgericht mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Prüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht Aurich hatte den 36-Jährigen wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung und Bedrohung sowie in vier Fällen wegen Betruges schuldig gesprochen.
Zeugin wurden Haare herausgerissen
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte am 21. Dezember 2021 in einer Pizzeria in der Leeraner Innenstadt unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe eines Döners gefordert. Da es dem Mitarbeiter der Pizzeria jedoch gelang, sich mit einer Eisenstange zu bewaffnen, sah der Angeklagte von der weiteren Tatausführung ab.
Im Anschluss versuchte er eine anwesende Zeugin mit einem Stuhl zu verletzen und zog ihr ein Büschel Haare heraus. Der Döner-Räuber flüchtete in die Leeraner Fußgängerzone und wurde von der Polizei geschnappt. Ein Atemalkoholtest ergab 1,95 Promille.
Außerdem buchte der Angeklagte, obwohl zahlungsunfähig und -unwillig, mehrfach ein Hotelzimmer in Emden, ohne zu zahlen. Nach Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Egbert Held im damaligen Prozess leidet der Mann seit 2020 unter einer Schizophrenie. Er höre Stimmen und bekomme Medikamente.aik