Deutschland  Heizungsgesetz: Doch keine Ausnahmen für über 80-Jährige

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 30.06.2023 04:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auch für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, gilt das neue Heizungsgesetzt. Foto: dpa/Christin Klose
Auch für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, gilt das neue Heizungsgesetzt. Foto: dpa/Christin Klose
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Im Entwurf für das Heizungsgesetz waren Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von der Heizungstauschpflicht ausgenommen. Diese Klausel fällt nun weg – weil sie wohl gegen die Verfassung verstoßen würde.

Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-jährige Eigentümer gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar.“

Andere hatten diese Ansicht bereits vor Monaten vertreten. „Ein Verzicht auf Umstellungen, wenn die Eigentümer über 80 Jahre alt sind, dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung kaum standhalten“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds Gerd Landsberg bereits im April im Gespräch mit unserer Redaktion. 

Für selbstnutzende Eigentümer über 80 Jahren von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen sollte im Falle einer kaputten, nicht reparierbaren Heizung die Pflicht entfallen, eine neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Brennstoffen einzubauen. So stand es im Gesetzentwurf, den die Ampel-Koalition im April vorgestellt hatte.

Lesen Sie hier mehr dazu: Kein Heizungstausch für über 80-Jährige: Was Eigentümer wissen müssen

Die Ampel-Koalition will soziale Härten, die das Heizungsgesetz unter anderem für Rentner mit sich bringen könnte, nun anders vermeiden. „Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen“, sagte Carina Konrad.

Ihr Kollege Andreas Audretsch von den Grünen sagte der dpa: „Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird.“ Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition.

„Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen– darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten.“

Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten– kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“

Mit Material der dpa

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