Geldautomaten gesprengt  Niederländer muss ins Gefängnis

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 29.06.2023 13:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte Geldautomaten in Hinte und Emden gesprengt. Alleine ging er dabei nicht vor. Nun fällte das Gericht nach einem Deal mit allen Beteiligten ein Urteil.

Aurich - Weil er als Mitglied einer wohlorganisierten Bande in mehreren deutschen Städten Geldautomaten gesprengt hatte, verurteilte das Landgericht am Donnerstag einen 28-Jährigen aus den Niederlanden zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Den Wert der Beute in Höhe von 348.000 Euro muss der Angeklagte erstatten. In das Urteil wurde eine frühere Verurteilung in einem ähnlichen Fall einbezogen.

Mit ihrer Entscheidung folgte die Dritte Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie beruht auf einer Verständigung zwischen Gericht, Anklagevertreter und Verteidigung zu Beginn der Verhandlung. Gegen ein ausführliches Geständnis hatte Kammervorsitzender Michael Herrmann eine Haftstrafe in Höhe von sieben bis acht Jahren in Aussicht gestellt. In drei von den ursprünglich acht angeklagten Fällen waren die Verfahren mit Blick auf die verbliebenen Taten eingestellt worden.

Täter erbeuteten hohe Geldsummen

Wie berichtet, hatte der Angeklagte gestanden, zwischen Oktober 2018 und August 2020 gemeinsam mit mindestens einem Komplizen Geldautomaten in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zerstört zu haben. Dabei hatte er nicht nur Summen in bis zu sechsstelliger Höhe erbeutet, sondern darüber hinaus einen hohen Sachschaden an Gebäuden und Inventar verursacht. Unterstützt worden war der Angeklagte von Hintermännern, die die notwendige Logistik zu den Taten organisiert hatten. In seinem Geständnis hatte sich der Angeklagte ausführlich zur Vorgehensweise der Bande geäußert, in der er eine führende Rolle gespielt hatte. Namen zu Hintermännern im verzweigten Netzwerk hatte er aus Sorge um seine Familie nicht preisgegeben.

Er habe sich aus „schwieriger finanzieller Situation“ zur Mitarbeit bei den Automatensprengern entschlossen und sich blenden lassen von dem vermeintlich „schnellen Geld“ und einem Leben in Luxus mit kostbaren Uhren und teuren Autos, erklärte Staatsanwalt Lennard Jacobs in seinem Plädoyer. Er beantragte die Verurteilung des Angeklagten wegen der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen in fünf Fällen sowie des schweren Bandendiebstahls. Vor Ort habe dieser selbst „gehebelt und gesprengt“ und teilweise fast sechsstellige Schäden angerichtet. Zu seinen Lasten wertete Jacobs, dass der Angeklagte eigens für seine Raubzüge aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist war. Seine Taten seien „von Anfang an planvoll und kriminell auf Profit ausgerichtet“ gewesen. Mit seinem Geständnis jedoch habe der Angeklagte „erheblich zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen“, hielt er ihm zugute.

Der Verurteilte hofft, in seine Heimat abgeschoben zu werden

Verteidigerin Marielle Schmöe verwies auf die besondere Haftempfindlichkeit ihres Mandanten. Dieser säße bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls in Bayern im Gefängnis, wo er es als Ausländer ohne Sprachkenntnisse schwer habe. Er hoffe darauf, bald in seine Heimat abgeschoben zu werden. Zudem habe er durch die Wiederholung der Taten eine gewisse Routine bei deren Durchführung erlangt, die die Hemmschwelle habe sinken lassen. Seine Verurteilung sei indes ein „großer Denkzettel“, der ihn von zukünftigen Taten gewiss abhalten werde. Einen konkreten Strafantrag stellte sie nicht.

In der Urteilsbegründung dankte Richter Herrmann dem Angeklagten für seine Kooperation. Sein Geständnis sei „das Gegenteil eines formalen“, erläuterte er und habe sich durch die „beeindruckende Zusammenfassung der Ermittlungsführerin“ auf seinen Wahrheitsgehalt prüfen lassen.

Ähnliche Artikel