Prozessauftakt in Aurich  Geldautomaten-Sprenger gesteht vor Landgericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 28.06.2023 16:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein zerstörter Geldautomat steht im Oktober 2019 in der Filiale einer Bank in Köln. Foto: DPA
Ein zerstörter Geldautomat steht im Oktober 2019 in der Filiale einer Bank in Köln. Foto: DPA
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Der Niederländer soll in Emden und Hinte Beute gemacht haben – alleine agierte er jedoch nicht. Nun muss er sich vor dem Landgericht in Aurich verantworten.

Aurich - Mit einer Serie von Geldautomatensprengungen zwischen Oktober 2018 und August 2020 in mehreren deutschen Städten beschäftigt sich seit Mittwoch die Dritte Große Strafkammer um Michael Herrmann am Auricher Landgericht. Dem Angeklagten, einen 28-jährigen Niederländer, wird die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und schwerer Bandendiebstahl in acht Fällen vorgeworfen. Den Wert des Erlangten bezifferte der Osnabrücker Staatsanwalt Lennard Jacobs, seit 2019 zuständig für Geldautomatensprengungen im Bezirk der Landgerichte Oldenburg, Aurich und Osnabrück, auf insgesamt 410.000 Euro.

Als Mitglied einer aus den Niederlanden operierenden Bande soll er gemeinsam mit anderen in wechselnder Besetzung vorgegangen sein. Zu zweit oder zu dritt hatten sich die Täter Geldautomaten auch in Ostfriesland vorgenommen. So hatten sie im März 2019 in der Emder Innenstadt 146.000 Euro erbeutet. Höher noch wog jedoch der Schaden am Gebäude in Höhe von 210.000 Euro. Im Mai 2019 hatten sich die Männer an einem Geldautomaten in einem Supermarkt in Hinte zu schaffen gemacht, waren jedoch ohne Beute entkommen. Dennoch belief sich der entstandene Schaden hier auf 30.000 Euro.

Taten wurden professionell geplant

Bei all ihren Taten waren die Männer „professionell und äußerst planvoll“ vorgegangen, heißt es in der Anklageschrift. In den frühen Morgenstunden hatten sie sich mit einem Brecheisen Zugang zu den Automaten verschafft. Hatte dieser dem Angriff standgehalten, hatten sie mit einem Vorschlaghammer auf den Automaten eingeschlagen.

Bei der Sprengung eines Bankautomaten in Tübingen im Mai 2019 hatten sie sich auch nicht durch zwei Frauen irritieren lassen, die sich im Nebenraum des Geldautomaten hatten aufwärmen wollen. Sie wurden kurzerhand hinausgeschickt und das geplante Werk vollendet. Damals waren die Männer mit mehr als 100.000 Euro Beute entkommen, der Sachschaden hatte sich auf 112.000 Euro belaufen. Mit Hilfe eines in jedem Baumarkt erhältlichen Mini-Schweißgeräts hatten sie ein Gasgemisch aus Acetylen und Sauerstoff in den Tresor geleitet und von mehreren Metern außerhalb des Gebäudes gezündet. Anschließend waren sie mit ihrer Beute zu zweit oder zu dritt auf einem bereitstehenden Roller geflüchtet. Bei ihren Taten wurden sie laut Anklage von einem „logistischen Netzwerk“ unterstützt, das zuvor sowohl die Örtlichkeiten ausgespäht als auch das nötige Werkzeug und das Fluchtfahrzeug am Tatort bereitgestellt hatte.

Angeklagter hat Angst um seine Familie

Kammervorsitzender Herrmann stellte am Dienstag einen Strafrahmen zwischen sieben und acht Jahren Gefängnis in Aussicht, sofern sich der Angeklagte zu einem umfassenden und frühzeitigen Geständnis entschlösse. Ein „reines Formalgeständnis“ reiche hier nicht aus, betonte er. Die Absprache beziehe sich allerdings nicht auf die Einziehung des Erlangten oder der Tatwerkzeuge. Der Angeklagte räumte die Taten ohne Wenn und Aber ein. Über seine Verteidigerin gab er an, die Automatensprenger 2018 in Utrecht kennengelernt zu haben. Damals habe er in einer Fabrik gearbeitet und sich aus Geldnot zur Mitarbeit bereit erklärt.

Die Gruppe habe aus bis zu sechs Mitgliedern bestanden, deren Namen er aus Angst um sich und seine Familie nicht nennen mochte. Sein Anteil an der Beute habe 20 Prozent betragen. Zufrieden mit seinen Angaben stellte die Kammer das Verfahren zu drei missglückten Sprengversuchen mit Blick auf die übrigen Taten ein. Die Festnahme des Angeklagten ist maßgeblich der Spürnase einer Mitarbeiterin der Zentralen Kriminalinspektion Lüneburg zu verdanken. Sie befasst sich seit 2012 mit Geldautomatensprengungen und leitete die Ermittlungen in den angeklagten Fällen. Sich selbst bezeichnet sie als „kleiner Jäger und Sammler“ mit bildhafter Vorstellungskraft. Stein für Stein hatte sie ihre Erkenntnisse zu einem Mosaik zusammengeführt, das eindeutig in die Richtung des Angeklagten geführt hatte.

Kriminalistin wertete Videos und Fotos der Tatorte aus

Bei der Durchforstung des umfangreichen Beweismaterials war ihr aufgefallen, dass die Überfälle stets ähnlich verlaufen waren. Die von den Tätern zurückgelassenen Gegenstände glichen sich in mehreren Fällen und auch die Zeugenbeschreibungen der Täter wiesen Parallelen auf. Die Kriminalistin wertete Fotos und Videos der Tatorte aus und stieß dabei auf „markante Merkmale“ in Aussehen und Körpersprache der Täter, die sie mit Bildern verknüpfte und zur Stütze ihres Gedächtnisses mit Namen versehe.

Sie vermutete schnell Zusammenhänge zwischen Taten in Niedersachsen und anderen Bundesländern und ließ die DNA-Spuren des Angeklagten in eine europäische Datenbank eingeben. Ein Treffer landete bei dem 28-Jährigen. In der Verhandlung hob sie das professionelle Vorgehen der Täter hervor. „Da hat jeder seine Rolle perfekt beherrscht“, fasste die Zeugin ihre Erkenntnisse zusammen, ein Überfall habe weniger als zwei Minuten gedauert. Für sie habe der Angeklagte wie ein Anführer gewirkt, der die Handlungen der anderen kontrolliere.

Die Verhandlung wird am Donnerstag ab 9 Uhr fortgesetzt.

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