Mann bedroht Ex und Freund  Bizarre Hasenmaske als Schutz vor Stimmen im Kopf

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 28.06.2023 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Löwenstatue vor dem Auricher Schloss, in dem das Landgericht Aurich untergebracht ist. Foto: Aiko Recke
Löwenstatue vor dem Auricher Schloss, in dem das Landgericht Aurich untergebracht ist. Foto: Aiko Recke
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Seine Ex bedrohte ein Emder immer wieder übel, auf seinen Freund richtete er eine Waffe und spricht von einer Verschwörung der Behörden gegen ihn. Was Auricher Richter nun unternehmen wollen.

Aurich - Weil er trotz richterlichen Näherungsverbots wiederholt Kontakt zu seiner Ex-Frau aufgenommen und sie übel bedroht hatte, prüft die Erste Große Strafkammer am Landgericht seit Dienstag die Einweisung eines 31-jährigen Emders in eine psychiatrische Klinik. Darüber hinaus wird ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich massiv gegen herbeigerufene Polizisten gewehrt sowie einen Freund in seiner Wohnung mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben, für die er keinen Waffenschein besessen hatte. Bei seinem Besuch hatte er eine bizarre Hasenmaske getragen, geeignet, Passanten damit zu erschrecken. Der Angeklagte war schon mehrmals in die Psychiatrie überstellt worden und befindet sich derzeit bereits seit drei Monaten in einer entsprechen Einrichtung.

In der Verhandlung räumte der 31-Jährige die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Er habe seine inzwischen geschiedene Frau aufgesucht, um mit ihr über das Kontaktverbot zu sprechen, durch das das bis dahin intensive Verhältnis zu seinem Sohn in Mitleidenschaft gezogen worden war. Von einem Tag auf den anderen habe er ihn nicht mehr sehen dürfen, erklärte er in der Verhandlung. Schon aus Rücksicht auf seinen Sohn habe er zu so später Stunde jedoch nicht „Sturm geklingelt“, wie vom Staatsanwalt vorgeworfen. Ihre Ehe sei seit Beginn von einem jahrelangen Rosenkrieg geprägt gewesen, in dem er seinem Sohn zuliebe gute Miene zu bösem Spiel gemacht habe.

Paranoide Schizophrenie

An besagtem Abend habe die Frau die Polizei gerufen. Weil er die Legitimation der Beamten in Frage gestellt und sie verdächtigt habe, keine Polizisten zu sein, war es zu Handgreiflichkeiten gekommen, der Angeklagte hatte mit einem Spazierstock um sich geschlagen und nach den Beamten getreten. Er sei ungewöhnlich kräftig gewesen, berichtete eine Polizistin, man habe mit ihm zunächst viel Geduld gehabt, schließlich jedoch zu Pfefferspray greifen müssen. Erst gemeinsam mit einer zur Verstärkung gerufenen weiteren Streifenwagenbesatzung und zweier zufällig anwesender Feuerwehrmänner habe man ihn schließlich bändigen können. Sie und ihr Kollege waren bei dem Gerangel leicht verletzt worden. Den Angeklagten hatten sie damals kurzzeitig in die Psychiatrie gebracht. Mittlerweile wurde ihm eine „paranoide Schizophrenie“ attestiert. Er hatte sich davon überzeugt gezeigt, dass Behörden und Polizei sich gegen ihn verschworen hatten, nur, um ihn von seinem Sohn zu trennen.

Seinen Freund habe er aufgesucht, weil er geglaubt habe, er hätte seine Frau vergewaltigt, obwohl er gewusst habe, dass das nicht stimme. Außerdem habe er Hunger gehabt. Er habe den Freund mit Messer und Pistole um Geld bedroht, obwohl dieser ihm sicher auch freiwillig welches gegeben hätte. Polizisten hatten ihn im Schlafzimmer des Freundes auf einen Stuhl sitzend angetroffen, die Waffe auf seinen Freund gerichtet. Zur Hasenmaske erklärte der Angeklagte, er habe sie aufgesetzt, um sich vor den Stimmen seiner Frau und ihrer Freundin zu retten, die er durchgehend in seinem Kopf vernehme. Und auch, weil die Maske ihm Schutz biete. Er habe bereits während seines Treibens gewusst, dass er sich falsch verhalte, „weil man einen Freund nicht mit einer Waffe bedroht“. „Ich wollte, dass das aufhört, jeden Tag zu schreien, ich hab‘ Hunger; nach meinem Sohn zu schreien“, sagte er zur Erklärung.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein psychiatrischer Gutachter gehört werden.

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