München  Bericht: Bayerische Ermittler hörten Gespräche der „Letzten Generation“ ab

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Von AFP User
| 23.06.2023 18:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Seit Monaten polarisieren die Mitglieder der „Letzten Generation“ durch ihre Aktionen. Foto: dpa/Kay Nietfeld
Seit Monaten polarisieren die Mitglieder der „Letzten Generation“ durch ihre Aktionen. Foto: dpa/Kay Nietfeld
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Haben bayerische Ermittlungsbehörden zahlreiche Telefongespräche der „Letzten Generation“ mit Journalisten abgehört? Das behauptet die „Süddeutsche Zeitung“ und beruft sich auf interne Unterlagen.

Bayerische Ermittlungsbehörden haben laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ monatelang zahlreiche Telefongespräche von Klimaaktivisten mit Journalisten abgehört. Betroffen sei die Gruppe „Letzte Generation“, berichtete die Zeitung unter Berufung auf interne Unterlagen. Die Anweisung für die Lauschaktionen kam demnach von der Generalstaatsanwaltschaft München.

Gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ wird in Bayern wegen des Verdachts auf Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Von den Überwachungen betroffen war demnach ein Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl, den die Letzte Generation als ihr offizielles Pressetelefon ausgibt.

Wann immer dort Journalisten angerufen hätten, seien die Gespräche seit Oktober 2022 unbemerkt vom bayerischen Landeskriminalamt mitgehört worden. „Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten“, zitierte die „SZ“ aus einem polizeilichen Vermerk zu den Ergebnissen der ersten zwei Monate der Lauschaktion für die Generalstaatsanwaltschaft. Danach wurde die Überwachung demnach fortgeführt.

Zudem überwachten die Behörden nach „SZ“-Recherchen aber auch weitere Telefone, darunter die Mobiltelefone einiger führender Personen der „Letzten Generation“. Namentlich genannt wurde deren Sprecherin Carla Hinrichs. So heiße es in einem Ermittlungsvermerk zum 7. November 2022, an diesem Tag habe Hinrichs „mehrere aktuelle Anfragen des ‚Spiegel‘“ gehabt.

Weiterlesen: Aktionen der „Letzten Generation“ – Carla Hinrichs spricht von „psychischer Belastung“

Die Abhörmaßnahmen beruhten demnach auf Beschlüssen des Amtsgerichts München. Weiter heißt es, zwar sei das Abhören von Gesprächen mit Journalisten nicht grundsätzlich verboten, es gibt dafür aber hohe rechtliche Hürden. Die Ermittlungsbehörden müssten stets genau zwischen Pressefreiheit und dem Strafverfolgungsinteresse abwägen. Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, hieß es. So werde in den Beschlüssen des Amtsgerichts München die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt.

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