58-Jähriger verurteilt Nachbarschaftsstreit endete in Großefehn mit Schüssen
Nach einem Dauerzwist mit seiner Mieterin zückte ein Großefehntjer eine Schreckschusswaffe und schoss. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.
Aurich - Nach einem über lange Zeit eskalierenden Streit mit seiner Mieterin griff ein 58-Jähriger aus Großefehn in der Silvesternacht 2022 zur Schreckschusspistole. Er schoss damit auf die Frau und deren Tochter, die dabei geringfügig verletzt worden war. Nun beschäftigte sich das Amtsgericht Aurich mit dem Fall.
Bei der Durchsuchung seines Hauses im April 2022 waren eine Schreckschusspistole, ein Gewehr und Munition gefunden worden. Amtsrichter Dr. Markus Gralla zeigte sich am Ende der Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 4000 Euro (150 Tagessätze zu je 45 Euro).
Angeklagter will keine Waffen besitzen
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe des Staatsanwaltes. Weder habe er irgendwelche Waffen besessen, noch habe er damit auf die Frau geschossen. Vorausgegangen war ein über zwei Jahre andauernder zermürbender Nachbarschaftskrieg, in dem sich der Angeklagte mit der 56-Jährigen gegenseitig und regelmäßig mit Anzeigen überhäuft hatten. Die Frau habe eigenmächtig Eingriffe an Haus und Garten vorgenommen und sich um seine Vorgaben nicht gekümmert, begründete der Angeklagte die Zwistigkeiten. Die Nerven hätten blankgelegen.
Die Frau bestätigte das ausgesprochen schlechte Verhältnis zu ihrem Vermieter, mit dem sie auf demselben Grundstück wohnte. In den frühen Morgenstunden der fraglichen Nacht sei sie gemeinsam mit ihrer 34-jährigen Tochter nach Hause gekommen und von dem Angeklagten beschossen worden. Ihre Tochter berichtete, das Geschoss sei neben ihrem Bein eingeschlagen und explodiert, Splitter hätten ihr Bein touchiert. „Es war nicht schlimm, aber es tat weh“, führte sie aus.
Angeklagter verstrickte sich in Widersprüche
Weil der Angeklagte und seine Zeugen sich wiederholt widersprochen hatten, bauten Staatsanwalt und Richter einige Brücken, um den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen. „Wenn man hier die Sache vernünftig regelt, sehe ich einen minderschweren Fall“, erklärte Ankläger Frank Lohmann. Auch Richter Gralla zeigte viel Verständnis für die aufgeheizte Gefühlslage des 58-Jährigen, bezweifelte jedoch nicht die von ihm abgegebenen Schüsse. „Sie hatten ein massives Motiv“, stellte er fest.
Der Angeklagte blieb jedoch dabei: „Ich habe niemals eine Schreckschusswaffe in der Hand gehabt“, beteuerte er. Den Besitz der Waffen, die er selbst nicht als solche empfunden habe, räumte er indes ein. Diese stammten aus dem Nachlass seines verstorbenen Vaters, er hätte sie an sich genommen und vergessen, genauso wie die Munition, die er vor langer Zeit von einem Arbeitskollegen zur Aufbewahrung bekommen habe. Erst im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung sei ihm sein Verstoß gegen das Waffengesetz bewusst geworden. Auf die Frauen geschossen habe er jedoch nicht. Aufgrund der zahlreichen Widersprüche mochte Richter Gralla dem Angeklagten nicht glauben, ging allerdings von einem minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung aus und beließ es bei einer Geldstrafe.
„Sie waren mächtig in Brass, hatten vielleicht einen im Tee“, hielt er ihm zugute. Zudem sei seine Kontrahentin inzwischen ausgezogen und der Grundkonflikt damit beendet. Auch habe er sich bisher nichts zuschulden kommen lassen.