Umweltschutz Verpackungssteuer für Aurich gefordert
Der schnelle Kaffee in der Fußgängerzone, die Pommes auf die Hand – überall kommen Einwegverpackungen zum Einsatz. Nun gibt es die Idee, auf diese Verpackungen wie in Tübingen eine Steuer zu erheben.
Aurich/Tübingen - Im Mai hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass Städte und Gemeinden örtliche Verbrauchsteuern auf sogenannte Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben dürfen. Anlass für das Verfahren war die Stadt Tübingen, die eine solche Steuer mit Erfolg eingeführt hat und nun in ihrer Rechtsauffassung bestätigt worden ist. Nun liegt der Auricher Verwaltung ein Antrag aus der Bürgerschaft vor, in der Stadt ebenfalls eine solche Steuer einzuführen. Formuliert wurde der Antrag von Karl-Heinz Altmann, Ehemann der Grünen-Fraktionssprecherin Gila Altmann.
Seit Jahren steige in Deutschland die Menge an Verpackungsmüll an, so Altmann in seinem Antrag. Jährlich würden in Deutschland 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. „Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen, die randvollen städtischen Mülleimer und den achtlos weggeworfenen Müll auf Straßen, Parkplätzen, Gehwegen, Grünanlagen oder in Naherholungsgebieten wie etwa dem Tannenhausener Badesee oder dem Egelser-, Sandhorster- und Wallinghausener Wald betrachte ich mit zunehmender Verärgerung“, so Altmann. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass der Bauhof als Müllsammler und der städtische Haushalt in Zeiten knapper Kassen verstärkt für diese Auswüchse in Anspruch genommen werden müssten.
Tübingen konnte Abfallberg reduzieren
In Tübingen gilt die Verpackungssteuer seit Januar 2022. Für Kaffeebecher und Pommesschalen müssen 50 Cent gezahlt werden. Für Einwegbesteck oder Strohhalme werden 20 Cent fällig. Laut Homepage der Stadt Tübingen müssen alle Betriebe, die Einwegverpackungen verkaufen, die Steuern zahlen. In der Universitätsstadt mit gut 90.000 Einwohnern sind 440 Unternehmen davon betroffen.
Mit zwei Maßnahmen sollen Einwegverpackungen bislang zurückgedrängt werden. Seit Juli 2021 gibt es die Einwegkunststoffverbotsverordnung, und seit Januar dieses Jahres die Pflicht, Mehrweggeschirr anzubieten. Beide Maßnahmen haben laut Karl-Heinz Altmann nicht zum Erfolg geführt. Das liege unter anderem daran, dass Restaurants Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendeten und so Regelungslücken ausnutzen würden. Das aber reduziere nicht den Müll. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setze hingegen sowohl bei der Gastronomie als auch bei den Bürgern direkte finanzielle Anreize, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen.