Seit 30 Jahren gerichtsbekannt Ladendieb muss ins Gefängnis
Ein 42-jähriger Auricher griff zwei Mal an einem Tag in demselben Laden zu und verletzte beide Male Mitarbeiter. Dabei hatten ihm Richter mehrere Chancen gegeben.
Aurich - Ein 42-jähriger Ladendieb aus Aurich muss ins Gefängnis. Es hat an einem Tag gleich zweimal in derselben Filiale eines Drogeriemarktes im Carolinenhof Parfüm und Modeschmuck im Gesamtwert von mehr als 500 Euro gestohlen – und beide Male verletzte er Mitarbeiterinnen des Geschäfts. Der 42-Jährige muss nun wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Schöffengericht am Amtsgericht um Dr. Markus Gralla quittierte mit seiner Entscheidung das andauernde Verhalten des Angeklagten, der seit fast 30 Jahren immer wieder durch Straftaten aufgefallen ist. Das Register des 42-Jährigen ist lang und verzeichnet 28 Eintragungen, Viele Jahre verbrachte er bereits im Gefängnis. Auch derzeit verbüßt er eine Haftstrafe. Dabei hatte ihm die Justiz im Laufe der Jahre durchaus Chancen eingeräumt und Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Immer wieder war der Angeklagte jedoch straffällig geworden und musste wieder hinter Gitter.
Ladendieb ging trotz Hausverbot erneut in die Drogerie
Laut Anklage am Donnerstag war der Mann im Mai 2022 gegen Mittag alkoholisiert in dem Drogeriemarkt aufgetaucht und hatte mehrere Flaschen Parfüm sowie einige Ringe in seinen Rucksack gesteckt. Eine Mitarbeiterin hatte ihn hinter der Kasse darauf angesprochen und ihn in den Lagerraum gebeten. Zunächst war er der Aufforderung gefolgt, hatte die Frau dann jedoch zur Seite gestoßen und versucht zu flüchten. Bei dem Versuch, ihn aufzuhalten, waren ihr zwei Kolleginnen zu Hilfe geeilt. Bei dem anschließenden Gerangel waren die Frauen leicht verletzt worden.
Die Polizei hatte dem Angeklagten darauf einen Platzverweis erteilt, ein Hausverbot wurde ausgesprochen. Nur zwei Stunden später war er erneut in der Filiale erschienen und hatte abermals eine Flasche Parfüm gestohlen. Wie zuvor, hatte er eine Verkäuferin, die sich ihm in den Weg gestellt hatte, zur Seite geschubst. Wieder war es zu einer Rangelei gekommen, bei der auch diese Frau leicht verletzt worden war. Vor Gericht konnte sich der Angeklagte nur vage an den Vorfall erinnern. Er räumte allerdings ein, alles könnte so gewesen sein wie vom Staatsanwalt vorgeworfen. „Ich gestehe alles ohne Erinnerung“, erklärte er. Er habe damals am Methadonprogramm teilgenommen und an dem Tag unter starkem Medikamenteneinfluss gestanden. Zudem habe er bereits morgens viel Alkohol getrunken.
Zeugin: Es war ein tierisches Zinnober
Die Mitarbeiterinnen der Filiale berichteten, der Mann sei sehr aggressiv gewesen. „Es war ein tierisches Zinnober“, schilderte eine der Frauen die Begegnung mit dem Ladendieb, sogar ein Kunde habe sich eingemischt und ihm „eins gegeben“. Der Angeklagte habe zwar nach Alkohol gerochen, habe ihrer Meinung nach aber durchaus gewusst, worum es gehe. Besonders der zweite Vorfall sei „richtig eskaliert“, berichtete eine andere Zeugin. Sie steht noch heute, mehr als ein Jahr später, sichtlich unter dem Eindruck des Geschehenen. Sie habe „richtig Angst“ gehabt, erklärte sie.
Mit ihrer Entscheidung gingen die Richter über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus. Der hatte auf die nachhaltige Auswirkung der Taten auf die Zeugin verwiesen, die für ihn am schwersten wog, und zwei Jahre Haft beantragt. Nicht genug, befanden die Richter. Der Angeklagte habe viele Möglichkeiten gehabt, sein Verhalten zu ändern.
„Er tut es nicht!“, stellte Gralla in der Urteilsbegründung fest, seine Rückfallgeschwindigkeit suche „wirklich ihresgleichen“.