Urteil wurde verkündet  Südbrookmerlander von schweren Vorwürfen freigesprochen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 16.06.2023 08:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Der Angeklagte stand wegen Gewalt gegen seine ehemalige Lebensgefährtin vor dem Amtsgericht. Die Vorwürfe gegen ihn ließen sich nicht halten – und nach dem Streit haben sich die Wogen geglättet.

Aurich - Vor dem Amtsgericht wurde am Donnerstag ein 34-Jähriger aus Südbrookmerland von dem Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung, der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung freigesprochen. Laut Staatsanwaltschaft sollte der Angeklagte im September vergangenen Jahres seine frühere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt und Geld von ihr gefordert haben. Darüber hinaus soll er die 35-Jährige mit Gewalt daran gehindert haben, das Haus zu verlassen.

In der Verhandlung räumte der Angeklagte einen handfesten Streit mit der Frau ein, bei dem es auch um Geld gegangen sei. Das Paar lebte damals bereits in Trennung und die Frau war zu ihrer Freundin gezogen, während der 35-Jährige deren Tochter und die zwei gemeinsamen Kinder zu Hause versorgt hatte. Die Familie habe sie nur besucht, „wenn es ihr gepasst habe“, berichtete der Angeklagte.

Aussage war „stark am Kippeln“

Den Vorwurf der Erpressung wies er entschieden zurück. Vielmehr habe er die Anschuldigung der halbwüchsigen Tochter aus der Welt schaffen wollen, er habe ihrer Mutter 50 Euro gestohlen. Die Auseinandersetzung sei eskaliert, es sei zu einem Gerangel gekommen, bei dem er die Arme der Frau festgehalten habe. Weil sie sich der Diskussion habe entziehen wollen, habe er für wenige Minuten die Terrassentür blockiert, um sie am Gehen zu hindern, sie schließlich jedoch freigegeben. Bei dem Streit sei es auch um die gemeinsame Wohnung gegangen. Der Angeklagte vermutete, sie habe den Vorfall genutzt, um ein richterliches Aufenthaltsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes gegen ihn zu erwirken. Inzwischen hat er freiwillig das Feld geräumt und die Wohnung seiner Familie überlassen, die Wogen haben sich geglättet.

Die ehemalige Lebensgefährtin beschrieb die damalige Situation als sehr bedrohlich. Der Angeklagte sei sehr wütend gewesen, sie habe befürchtet, geschlagen zu werden, habe Panik verspürt. Ihr Ex habe Geld von ihr verlangt. Das sei so üblich bei ihnen gewesen, weil ihr gemeinsames Einkommen auf ihr Konto gezahlt worden sei. Er selbst habe über kein eigenes Konto verfügt und seinen gesamten Geldbedarf bei ihr einfordern müssen. Staatsanwalt Havemann sah die Vorwürfe teilweise bestätigt. Eine räuberische Erpressung konnte er allerdings nicht erkennen. Das Geld, das der Angeklagte gefordert habe, habe ihm „quasi zugestanden“, erklärte er. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro).

Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei. Die Konflikte des Paares am Ende ihrer Beziehung seien „lebensnah“ und häufige Begleiterscheinung in der Phase der Trennung. Beide Parteien hätten von einem starken Festhalten berichtet, ein Attest zu Verletzungen habe die Frau erst zwei Tage später eingereicht. Ohnehin sei die Aussage der Zeugin „stark am Kippeln“, hieß es zur Begründung.

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