Osnabrück Queer? Divers? Alles ganz einfach? Da gibt es Zweifel
Nach dem Chaos um Habecks Heizungspläne scheint auch das angepeilte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel kein Selbstläufer zu werden. Bisher bleiben noch zu viele Fragen und Probleme ungeklärt, findet unser Autor.
Die Grünen lernen in diesen Wochen, dass sie in ihren Cafés und Zirkeln in der Mehrheit sind –bundesweit aber ganz im Gegenteil. Mit diesem Hinweis hat Robert Habeck seinen Leuten erklärt, warum sein Heizungsgesetz nicht wie geplant zu halten gewesen sei.
Ähnlich ließ sich grüne Beseeltheit bei der Migration nicht durchhalten. Die EU will Abschottung und keinen deutschen Sonderweg. Die Grünen standen nicht nur national, sondern europaweit isoliert da.
Bald könnte ein weiteres Vorhaben unter die Räder kommen, das den Grünen eine Herzenssache ist und sie gemeinsam mit den Liberalen vorantreiben: das Selbstbestimmungsgesetz.
Wie komme ich darauf? Neulich fragte ich die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann eher beiläufig nach ihrer Meinung dazu. Wahlmann ist jung, weiblich und als Sozialdemokratin eher links, und irgendwie hatte ich automatisch angenommen, dass sie die geplanten Gesetzesänderungen der Bundesregierung begrüßt oder mindestens mitträgt.
Demnach genügt künftig die eigene, persönliche Erklärung, um Geschlecht und Namen beim Standesamt ändern zu lassen – und das einmal pro Jahr. Wahlmann, promovierte Juristin, überraschte mich mit einer Breitseite, dass sie dies anders als halb Berlin und zahlreiche Journalisten für einigermaßen abenteuerlich und formal unzureichend hält.
„Nach meiner Einschätzung gibt es noch viele offene Fragen“, begann die frühere Richterin moderat. In ihrem direkten Zuständigkeitsbereich betreffe dies zum Beispiel Haftstrafen. „Mein jetziger Standpunkt ist, dass jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt. Ob wir nach dem Selbstbestimmungsgesetz jedoch dazu verpflichtet sind, gilt es zu klären.“
Diese Fälle mögen selten sein. Klarheit und Rechtssicherheit muss es aber trotzdem geben.
Wahlmann benannte auch ein grundsätzliches Problem, das sie mit dem Gesetz hat: Es könne Paritätsregelungen aushebeln, die Frauen eigentlich helfen sollen, beispielsweise bei der Stellenvergabe im öffentlichen Dienst. „Kann ein Mann dann einfach seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und sich auf einen Posten bewerben, der eigentlich bevorzugt für eine Frau ausgeschrieben ist? So lässt sich das System unterlaufen“, warnte die SPD-Politikerin.
„Auf jeden Fall“ würde das neue Selbstbestimmungsgesetz das Ende der klassischen Quote für Frauen bedeuten. „Bislang lässt sich die Quote ja recht schnell festlegen. Wenn nun aber noch eine dritte Quote für Intersexuelle oder Transmenschen dazu kommt, verzerrt dies das Bild“, sagte Wahlmann. Zudem: „Müssen wir dann auch für die sechs, sieben weiteren Geschlechter oder auch für andere Bevölkerungsgruppen – unabhängig vom Geschlecht – eine Quote einführen?“ Die Möglichkeiten der Personalauswahl seien dann doch arg eingeschränkt.
Nächster Punkt: Das Gesetz mit seiner unbürokratischen Selbstauskunft birgt das Risiko, durch Triebtäter missbraucht zu werden. Spanner lassen sich schon jetzt manches einfallen: versteckte Kameras, Gucklöcher und ähnliches. Überall ganz legal gucken gehen zu können, mag da als paradiesische Option erscheinen. Auf meine Frage danach antwortete Wahlmann, die breite Masse der Menschen werde sicherlich bei ihrem biologischen Geschlecht bleiben. „Ich halte es aber für durchaus realistisch, dass diese neue Gesetzeslage zumindest von einigen ausgenutzt wird.“
Und was ist mit der Sauna? Angeblich lässt sich doch mit dem Hausrecht regeln, ob im Frauenhaus oder der Umkleidekabine Personen mit Penis Zutritt haben oder nicht, ganz egal, zu welchem Geschlecht sie sich selbst zählen? Schwierig, meint die Juristin. Nicht in jedem Fall sei es möglich, Einlassregelungen für individuelle Einrichtungen nach dem Hausrecht zu treffen. Hier seien Konflikte mit dem Antidiskriminierungsgesetz denkbar, dem ein Hausrecht nicht widersprechen darf.
Wahlmanns Fazit: „Ich sehe, dass das bisherige Transsexuellengesetz in vielen Punkten zu hart war. Es jetzt aber komplett in die gegenteilige Richtung zu ändern, verkennt den Ernst dahinter.“
Dem kann ich mich anschließen – und ich habe das Gefühl, der Rest der Republik sieht es in weiten Teilen ebenfalls so.