Berlin  Abstimmung zur Sterbehilfe: Das steht in den Gesetzentwürfen

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Von KNA User
| 14.06.2023 10:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin ein Diskussionsthema. Foto: imago images/Martin Wagner
Die Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin ein Diskussionsthema. Foto: imago images/Martin Wagner
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In Deutschland wird weiterhin leidenschaftlich über die Sterbehilfe debattiert. Mehrere Bundestagsabgeordnete haben jetzt zwei Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe vorgestellt. Das sind die Details.

Die Entscheidung des Bundestags am heutigen Donnerstag über verschiedene Vorschläge zur Regelung der Suizidbeihilfe unterscheidet sich in mehreren Punkten von den sonst üblichen Abstimmungen im Parlament. Das fängt schon bei den beiden vorgelegten Gesetzentwürfen an: Sie stammen nicht etwa von der Bundesregierung, der Koalition oder einzelnen Oppositionsfraktionen - vielmehr handelt es sich um Vorschläge, hinter denen jeweils Abgeordnete aus allen Fraktionen außer der AfD stehen.

Dementsprechend werden die Abgeordneten nicht entlang der Fraktionszugehörigkeit abstimmen, sondern rein nach ihrer persönlichen Einstellung. Dies kommt im Bundestag selten vor und ist vor allem bei medizinethischen Themen üblich. Beispielsweise wurde bei Regelungen zur Organspende und zur Präimplantationsdiagnostik diese Herangehensweise gewählt

In Sachen Sterbehilfe wird am Donnerstag namentlich abgestimmt. Zuerst wird der Entwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci aufgerufen, weil dieser die weitestgehenden Regelungen vorschlägt. Er wird bisher von 111 Parlamentariern unterstützt. Bekommt der Entwurf die nötige Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen, wird der zweite Vorschlag nicht mehr abgestimmt.

1. Der Gesetzentwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP):

Der Gesetzentwurf will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Suizidbeihilfe vor. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.

Nicht rechtswidrig ist demnach die auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Konkret sollen Sterbewillige im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren. Zudem ist ein Verbot für die Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung vorgesehen.

Verfehlt dieser Entwurf die Mehrheit, kommt die Vorlage einer Gruppe um Kathrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) an die Reihe. Diese Vorlage hat 166 Unterstützerinnen und Unterstützer, auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet sie. Verfehlt auch dieser Entwurf die nötige Mehrheit, gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe.

2. Der fusionierte Gesetzentwurf der Gruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne):

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, „die unwürdige, unzumutbare und nicht von freiem Willen getragene Umsetzung von Sterbewünschen möglichst zu verhindern, eine autonome und vollinformierte Entscheidungsfindung suizidwilliger Personen sicherzustellen, ihnen einen sicheren Zugang zu Arznei-/Betäubungsmitteln zum Zwecke der Selbsttötung zu ermöglichen und so Rechtssicherheit und klare Regelungen für Suizidwillige und auf deren Wunsch zur Hilfe bereite Personen zu schaffen“. Eine Regelung innerhalb des Strafrechts wird abgelehnt.

Die Abgeordneten schlagen vor, Sterbewilligen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu ermöglichen, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen haben. Dazu sollen die Bundesländer ein Beratungsnetz aufbauen. Ein Arzt soll erst dann das tödliche Mittel verschreiben dürfen, wenn ein Beratungsnachweis vorliegt. Die Beratungsbescheinigung muss mindestens drei Wochen alt sein, aber nicht älter als zwölf Wochen.

Liegt ein sogenannter Härtefall vor, also ein „existenzieller Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“, dann reicht das Hinzuziehen eines zweiten Arztes zur Verschreibung eines tödlichen Medikaments.

Niemand kann laut Entwurf zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden. Auch darf niemand bestraft werden, der Suizidbeihilfe leistet. Findet der Suizidwillige keinen Arzt, sollen Bundesländer Stellen benennen, die das tödliche Medikament verschreiben.

Möglich sind nach dem Willen der Abgeordnetengruppe auch organisierte Angebote von Hilfe zur Selbsttötung – also Sterbehilfevereine. Dabei kann die Bundesregierung eine Zulassung solcher Angebote von einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängig machen. Rein auf Gewinnstreben ausgerichtete Angebote sollen aber verhindert werden.

3. Gruppenanträge für eine verbesserte Suizidprävention

Beide Abgeordnetengruppen haben zusätzlich fraktionsübergreifende Anträge für eine verbesserte Suizidvorbeugung formuliert. Beide fordern eine Stärkung der Forschung zu Risikofaktoren und effektiven Präventionsmaßnahmen. Dazu gehöre zu allererst eine Entstigmatisierung des Suizids, um Menschen in persönlichen Krisen den Zugang zu Hilfe zu ermöglichen.

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Durch verbesserte Lebensbedingungen müsse der Suizidalität vorgebeugt werden, etwa durch Armutsbekämpfung und Konzepte gegen Vereinsamung. Menschen mit Suizidgedanken bräuchten leicht erreichbare Angebote zur Beratung, Behandlung und Unterstützung am Lebensende. Zudem sollte der Zugang zu Suizidmitteln und -orten reduziert werden. Besondere Risikogruppen wie depressive und alte Menschen oder Personen, die schon einen Suizidversuch hinter sich haben, brauchten angemessene Hilfen. Auch sollen Hospizarbeit und Palliativmedizin gestärkt werden.

Die Abgeordneten um Künast und Helling-Plahr fordern von der Bundesregierung, eine Nationale Strategie zur Suizidprävention vorzulegen. Die Abgeordneten um Castellucci fordern den Bundestag auf, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Suizidprävention vorzulegen, der den Schwerpunkt auf die Förderung der seelischen Gesundheit in den Alltagswelten legt und der – zum Beispiel im betrieblichen Gesundheitsmanagement oder in Jobcentern – Angebote zur Bewältigung beruflicher oder familiärer Krisen fördert. Die Unterzeichner schlagen unter anderem einen bundesweiten Suizidpräventionsdienst vor, der Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr online sofortigen Kontakt mit geschultem Personal ermöglicht.

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