Kleiderordnung beschlossen  An Ostrhauderfehner Schule ist jetzt weniger nackte Haut erlaubt

Henrik Zein
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Von Henrik Zein
| 13.06.2023 15:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
An der Schule am Osterfehn in Ostrhauderfehn sind bauchfreie Shirts und Hotpants nicht mehr erlaubt. Symbolfoto: Martin/stock.adobe.com
An der Schule am Osterfehn in Ostrhauderfehn sind bauchfreie Shirts und Hotpants nicht mehr erlaubt. Symbolfoto: Martin/stock.adobe.com
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Hotpants, bauchfreie Shirts und Achselhemden sind an der Schule am Osterfehn nun verboten. Doch ist solch eine Vorgabe überhaupt rechtens? Das Kultusministerium hat dazu eine klare Meinung.

Ostrhauderfehn - Wer mit Hotpants oder bauchfreien Shirts zur Schule am Osterfehn kommt, der muss ab sofort mit Konsequenzen rechnen. Die Haupt- und Realschule an der Hauptstraße in Ostrhauderfehn hat vor wenigen Tagen bestimmte Kleider-Regeln in ihre Schul-Ordnung aufgenommen. Dadurch sollen die Schüler und Lehrer weniger nackte Haut zeigen dürfen. Auch bestimmte Botschaften auf der Kleidung sind nicht mehr erlaubt.

Schulleiter Ludger Mählmann erklärt zu den Hintergründen: „Die Diskussionen über solch eine Kleider-Ordnung gibt es bei uns schon seit mehr als einem halben Jahr. Anfang Juni wurden diese Regeln nun von der Gesamtkonferenz verabschiedet“, betont Mählmann. In der Gesamtkonferenz sitzen neben Schulleitung und Lehrer auch Eltern- und Schülervertreter.

Kleidung muss „sauber und intakt“ sein

Die Kleider-Ordnung beginnt dabei mit folgendem Einleitungssatz: „Wir achten bei unserer Kleidung auf Angemessenheit, um auf die Gefühle aller Rücksicht zu nehmen.“ Anschließend gibt es vier konkrete Unterpunkte, in denen es darum geht, wie die Kleidung aussehen sollte („sauber und intakt“) und was nicht mehr angezogen werden darf. Verboten ist demnach Kleidung, die viel unbedeckte Haut präsentiert - wie bauch- oder rückenfreie Oberteile, Bikinioberteile, Achselhemden und Hotpants. Zudem darf die Unterwäsche grundsätzlich nicht zu sehen sein. Das gilt auch für BHs. Nicht erlaubt sind zudem „Kleidungsstücke mit Aufdrucken, Plaketten oder Buttons, die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Aussagen machen“.

Die Schule am Osterfehn hat Kleider-Regeln in ihre Schul-Ordnung integriert. Foto: Zein
Die Schule am Osterfehn hat Kleider-Regeln in ihre Schul-Ordnung integriert. Foto: Zein

„Diskutiert haben wir zudem darüber, ob wir auch Jogginghosen oder Leggins verbieten sollten. Doch das haben wir schließlich abgelehnt. Denn Jogginghosen und Leggins gehören für viele mittlerweile zur Alltagsmode“, sagt Mählmann. Der Schulleiter betont aber, dass diejenigen, die sich nicht an die Kleider-Ordnung halten, nicht sofort nach Hause geschickt werden. „Wir sind da toleranter als andere Schulen und bitten denjenigen oder diejenige dann, am nächsten Tag bitte nicht noch einmal so etwas zu tragen“, betont Mählmann.

„Für den Beruf sensibilisieren“

Zu den Gründen für das Einführen der Kleider-Ordnung erklärt der Schul-Chef: „Wir wollen damit einerseits für den späteren Beruf sensibilisieren. Denn in den Jobs wird Wert auf eine angemessene Kleidung gelegt.“ Zudem würde man mit angemessener Kleidung verhindern, dass es möglicherweise zu unangenehmen Situationen für Schüler und Lehrer komme.

Kritik an der neuen Kleider-Ordnung übt eine Schülerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Die 15-Jährige, die in eine neunte Klasse an der Schule am Osterfehn geht, sagt: „Ich finde es zwar richtig, dass jetzt rassistische oder sexistische Botschaften auf Shirts verboten sind. Aber ich finde es nicht gut, dass bestimmte Kleidung nicht mehr erlaubt ist.“

„BHs fast zwangsläufig zu sehen“

Als Beispiel nennt sie dabei den Punkt der Kleider-Ordnung, in dem geregelt ist, dass Unterwäsche nicht mehr zu sein darf. „Wenn man ein Spaghetti-Top anzieht, dann ist fast zwangsläufig auch der BH oder dessen Umrisse zu erkennen“, sagt die Neuntklässlerin. Sie selbst sei zwar von der Kleider-Ordnung weniger betroffen, da sie sich selten freizügig kleidet. Bei Mitschülerinnen sehe das aber schon anders aus. „Da gibt es mehrere, die die Regeln kritisieren“, so die 15-Jährige. Was sie ebenfalls bemängelt: „Im Vorfeld wurde mit uns kaum über die Kleider-Regeln gesprochen. Ich habe es erst durch eine entsprechende E-Mail erfahren.“

Das niedersächsische Kultusministerium macht unterdessen deutlich, dass solch eine Kleider-Ordnung rechtlich nicht verbindlich ist. Wer dagegen verstößt, darf nicht bestraft werden. Ministeriums-Sprecher Felix Thiel erklärt auf Anfrage: „Grundsätzlich tragen Schülerinnen und Schüler die alleinige Verantwortung für ihr äußeres Erscheinungsbild. Ihr Modegeschmack und das Verhalten, sich dementsprechend zu kleiden, unterliegen dem Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit. Wird durch die Schule das Tragen bestimmter Marken oder eines bestimmten Kleidungsstils verboten, so stellt dieses Verbot einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte dar.“ Eine Schule könne sich zwar darauf verständigen, dass sie ein gewisses Regelwerk haben möchte, aber das sei dann eine freiwillige Sache.

Nur in Ausnahmefällen darf Kleidung vorgegeben werden

So könne seitens der Bildungseinrichtung lediglich für den Sport- und Schwimmunterricht eine geeignete Kleidung vorgegeben werden, wie für besondere Fahrten (zum Beispiel Ski-Kurse). Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn es um Fälle mangelnder Hygiene geht, etwa wenn von der Schülerkleidung deutliche Geruchsbelästigungen, Krankheiten oder Ungeziefer ausgehen. „Hier können die Schülerinnen und Schüler durch (dezente) Weisungen der Schule gebeten werden, die Kleidung zu waschen oder zu wechseln“, erklärt Ministeriumssprecher Thiel.

Ebenfalls unbedenklich sind Weisungen, wenn sich die Schüler durch die Darstellung unbedeckter Körperteile Gesundheitsgefährdungen, zum Beispiel Nieren- oder Blasenentzündungen, aussetzen. „Hier müssen die Lehrkräfte ihrer Schutz- und Fürsorgeverpflichtung nachkommen, die sie gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern haben“, erklärt Thiel.

Eine wichtige Diskussion

Ein Kommentar von Henrik Zein

Auch wenn die neue Kleider-Ordnung an der Schule am Osterfehn rechtlich nicht verbindlich ist, haben Schulleitung und Lehrer damit eine Diskussion angestoßen, die sinnvoll ist. Klar: Einige Schüler werden sich durch diese Vorgaben bevormundet fühlen und können sich – wenn es hart auf hart kommt – auf ihre Grundrechte berufen.

Aber um Bevormundung geht es Schulleiter Ludger Mählmann nicht. Vielmehr will er die Schüler auf das spätere Berufsleben vorbereiten – und dort herrschen in den meisten Jobs nun mal bestimmte Kleider-Regeln. Um die Jugendlichen dafür zu sensibilisieren, reichen aber nicht nur die schlichten Vorgaben in der Schul-Ordnung, sondern auch viele Gespräche. Nur wenn die Klassenlehrer im Unterricht ruhig und sachlich die Gründe für die Kleider-Regeln erklären, wird es für diese auch bei den Schülern mehr Verständnis geben.

Den Autor erreichen Sie unter h.zein@ga-online.de

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