Abschiedsschmerz vergrößert Notarzt-Einsatz bei Trauerfall – Medizinerin aus Leer angezeigt
Beim Tod ihrer Mutter hat Anita Pastoor Schlimmes mit der Notärztin erlebt. Sie beschwerte sich bei der Ärztekammer. Jetzt zeigte sie den Fall auch bei der Staatsanwaltschaft an. Sie ist nicht allein.
Reekenfeld/Ostrhauderfehn - Fast ein halbes Jahr ist vergangen seit dem Tod der Mutter von Anita Pastoor aus Reekenfeld. Am 2. Januar war Marga Tobolski im Alter von 88 Jahren in ihrem Zuhause in Ostrhauderfehn gestorben. Was die Familie mit der Notärztin erlebte, als sie den Tod amtlich bescheinigt haben wollte, hatte Pastoor dieser Zeitung erzählt. Die Begegnung vergrößerte den Abschiedsschmerz der Angehörigen noch. Das Auftreten der Medizinerin aus Leer, die als Bereitschaftsdienst ins Trauerhaus kam, war barsch und unfreundlich. Nach der Leichenschau ließ die Ärztin die Verstorbene mit aufgeschnittenem Pyjama in unwürdiger Lage zurück.
Darüber hatten sich Anita Pastoor und die Pflegerin der Verstorbenen, Patricia Wolfswinkel, schriftlich bei der Ärztekammer beschwert. Ende Mai hat die Reekenfelderin außerdem gegen die Ärztin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Mit der Bezirksstelle Wilhelmshaven der Ärztekammer Niedersachsen steht Pastoor deswegen in Kontakt. Deren Geschäftsführung hat um das Aktenzeichen gebeten, „damit wir nach Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens die Akte anfordern können.“ Doch noch ist die Strafanzeige in Bearbeitung. Es liegt noch kein Aktenzeichen vor.
Auch andere machten mit dieser Ärztin schlechte Erfahrungen
Mit ihrem Kummer wegen des harschen Umgangs der Notärztin mit ihr und ihrer toten Mutter ist Anita Pastoor nicht allein. Nach dem Zeitungsbericht hätten sich mehrere Leute an sie gewandt, berichtet die 67-Jährige, die mit derselben Ärztin ähnlich schlimme Erfahrungen gemacht haben. Eine Frau aus Westoverledingen hatte sich wegen ihrer Erlebnisse mit dieser Ärztin beim Tod ihres Vaters ebenfalls bei der Ärztekammer beschwert. Sie hätte bereits vor der Haustür lautstark Streit angefangen, weil sie das Haus nicht hätte finden können. „Ich bin in meinem Leben noch nie so sehr verletzt worden wie in dieser Nacht“, hatte die Westoverledingerin der Ärztekammer mitgeteilt und ihre Erfahrungen auch mit Anita Pastoor geteilt.
Doch wie geht die Ärztekammer mit solchen Fällen um, insbesondere, wenn sich mehrere Beschwerden auf dieselbe Ärztin beziehen? Dazu äußert sich auf Nachfrage Dr. Jörg Weißmann als Vorstandsvorsitzender der Bezirksstelle Aurich der Ärztekammer Niedersachsen, ÄKN: „Jedes eingehende Schreiben wird sorgfältig geprüft und bearbeitet.“
Nicht für alles ist Ärztekammer zuständig
Zunächst werde geklärte, ob die Kritik in den Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer fällt. Beschwerden über vermeintlich nicht eingehaltene vertragsärztliche Pflichten, etwa wegen unzureichender Öffnungszeiten, seien Angelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung und würden dorthin weitergeleitet. Vorwürfe wegen eines Behandlungsfehlers verweise die Ärztekammer an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Dort könne man kostenfrei die Situation durch erfahrene Gutachter prüfen lassen und möglicherweise außergerichtlich Schadensersatz erreichen.
Beim Verdacht auf eine Straftat müsse zwingend die Staatsanwaltschaft benachrichtigt werden. Solange der Fall von dieser oder gerichtlicher Seite bearbeitet wird, hätten die ärztekammerlichen Vor-Ermittlungen zu ruhen, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Ärztekammer Aurich. Deren Ermittlungen würden „in der Regel nach Abschluss der juristischen Arbeit wieder aufgenommen.“
Verfahren werden unterschiedlich beendet
In erster Linie überprüfe die Ärztekammer mögliche Verstöße gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, die die Einhaltung der Schweigepflicht, die Pflicht zu Zusammenarbeit und Sorgfalt, kollegiales Verhalten und vieles mehr regelt.
Wenn ein Beschwerdeführer den betroffenen Arzt von seiner Schweigepflicht entbindet, schreibe die Ärztekammer ihn an und fordere ihn zu einer Stellungnahme auf, zu der er verpflichtet sei, so Weißmann. Lasse sich die Situation damit nicht klären, würde die Kammer weitere Fragen an beide Parteien stellen. Seien die Unklarheiten beseitigt, gebe es drei Möglichkeiten: Das Angebot zur Streitschlichtung mit Unterstützung der ÄKN als Moderator, die Beendigung der Vorermittlung mit Abschluss des Verfahrens, wenn kein Verstoss gegen die Berufsordnung vorliegt oder die Bearbeitung durch den Vorstand der ÄKN, in diesem Fall der Bezirksstelle Aurich, möglicherweise mit weiteren Konsequenzen.
Untersuchung bleibt intern
Die Öffentlichkeit erfährt davon jedoch nichts. Wie Weißmann deutlich macht, sei die Überprüfungen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Berufsordnung der Ärztekammer vom Gesetzgeber als internes Verfahren festgelegt. „Diese Vorgehensweise war mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einer eindeutigen Bestätigung der Nichtöffentlichkeit“, so Weißmann. Demzufolge sei die ÄKN in der Pflicht, die Behandlung intern vorzunehmen.
„Weit überwiegend führen unsere Bearbeitungen und Schlichtungsangebote bei den Streitfällen zu brauchbaren und vor allem akzeptierten Lösungen“, erläutert der ÄKN-Vorsitzende. „Naturgemäß kann das aber nicht immer der Fall sein. Aus menschlicher Sicht ist es sicher zu verstehen, daß man das Resultat der vorgetragenen Beschwerden erfahren möchte. Daher stellen wir schon in unserem ersten Schreiben klar, wie die gesetzlichen Auflagen lauten und versuchen so, die vorgeschriebene Vorgehensweise transparent zu machen.“
Wiederholungstäter im Blick
Auf die Frage, wie die Ärztekammer mit wiederholten Beschwerden mehrerer Angehöriger oder Patienten bei Fehlverhalten desselben Mediziners umgehe, antwortet Esther Schmotz, Pressesprecherin der Ärztekammer Niedersachsen, aus Hannover: „Mehrfache oder wiederholte berufsrechtliche Verstöße werden - so sie nicht bereits verjährt sind oder der Tilgung unterliegen - grundsätzlich im berufsrechtlichen Verfahren berücksichtigt.“