Prozess am Landgericht Aurich Schüsse auf Frau – Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Nach mehreren Verhandlungstagen hat der 38-Jährige vor dem Landgericht Aurich sein Schweigen gebrochen. Und ein Gutachten zeigte, warum das Opfer trotz drei Schüssen in Ihrhove nur leicht verletzt wurde.
Aurich/Westoverledingen - Bestritten, auf seine Frau geschossen zu haben, hat am Dienstag der 38-Jährige, der wegen dieses Vorwurfs seit mehreren Wochen vor dem Landgericht Aurich steht. Bisher hatte er zwar Angaben zu seiner Person gemacht, zu den Anschuldigungen jedoch geschwiegen.
Dem Mann wird vorgeworfen, nach einem Streit in Ihrhove auf seine Frau geschossen und sie damit verletzt zu haben. Sie hatte vor Gericht ausgesagt, ein anderer Mann, mit dem sie eine Affäre gehabt habe, habe auf sie geschossen. Der Angeklagte sei nicht zu Hause gewesen.
Angeklagter: Zum Tatzeitpunkt im Ausland
Auch der 38-Jährige sagte aus, bei dem Vorfall gar nicht dort gewesen zu sein. Er sei im Ausland unterwegs gewesen, um Autos zu kaufen – erst in Belgien, dann in den Niederlanden. Erst als er eine Woche nach den Schüssen in die Heimat zurückgekehrt sei, habe er davon erfahren. Seine Frau habe ihm von ihrer Affäre erzählt und davon, dass sie gegen ihn bei der Polizei ausgesagt habe. Er sei sauer gewesen und weggegangen. Dann habe er die Schuld jedoch bei sich gesehen und sei zu seiner Frau zurückgekehrt. „Ich hätte damit rechnen müssen. Ich war zu wenig für sie da“, sagte er über ihre Affäre.
Gegen den Angeklagten gab es nach dem Vorfall ein Haftbefehl. Weil er nicht auffindbar war, veranlasste die Staatsanwaltschaft Aurich eine nationale und internationale Fahndung. Er sei jedoch nicht auf der Flucht gewesen, erklärte der 38-Jährige. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich verhaftet werde, weil ich unschuldig bin“, sagte er.
Trotz drei Schüssen nur leichte Verletzungen
Neben der Aussage des Angeklagten gab es am Dienstag auch das Gutachten der Rechtsmedizinerin Doil. Sie untersuchte die Frau des Angeklagten noch am Tag der Schüsse. Verletzt wurde die 25-Jährige am Bauch, Rücken und im Bereich des Gesäßes. Alle Verletzungen seien äußerst oberflächlich geblieben, erklärte die Ärztin. Medizinisch handele es sich um „Bagatellverletzungen“.
Eine Frage, die sich schon den gesamten Prozess über stellt, ist die nach der Tatwaffe. Denn diese konnte nicht sichergestellt werden. Im Bericht des Krankenhauses ist von einer Luftpistole die Rede. Die Verletzte sprach in ihrer Aussage von einer Gaswaffe. Für die Rechtsmedizinerin steht fest: Die Verletzungen wurden durch Munition, also nicht nur durch Gas, ausgelöst. Sie erklärte, dadurch, dass sowohl ein Projektil als auch Patronenhülsen gefunden wurden, käme nur eine scharfe Waffe in Betracht.
Bei näherer Distanz bedrohliche Verletzungen möglich
Dass es trotzdem nur zu oberflächlichen Verletzungen gekommen sei, könne man dadurch erklären, dass die Bewegungsenergie der Munition deutlich herabgesetzt gewesen sei. Anderenfalls hätten solche Schüsse, zumindest in den Körper hinein oder sogar durch ihn hindurchgehen können.
Die erlittenen Verletzungen seien nicht lebensgefährlich gewesen, so die Rechtsmedizinerin. Doch auch mit dieser Waffe hätte es zu bedrohlichen Verletzungen kommen können, sei zum Beispiel der Hals oder eine andere Stelle aus näherer Distanz getroffen worden. Für den Schützen sei nicht vorhersehbar gewesen, wo und aus welcher Entfernung er das Opfer treffe.
Kritik an Rechtsmedizinerin
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Matthias B. Koch, kommentierte die Ausführungen der Medizinerin mit den Worten „Hätte, hätte, Fahrradkette“. Es handele sich um Mutmaßungen, so der Anwalt. Außerdem kritisierte er, ihre Aussagen zu der Funktion verschiedener Waffen. „Das ist überhaupt nicht ihre Disziplin. Das liegt neben der Sache“, so Koch.
Der Prozess wird am Dienstag, 13. Juni, ab 15 Uhr vor dem Landgericht Aurich fortgesetzt.