82-Jähriger verurteilt  Rente zu knapp – Senior handelte deshalb mit Drogen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 05.06.2023 17:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eine Statue der Gerechtigkeitsgöttin Justitia. Foto: Pixabay
Eine Statue der Gerechtigkeitsgöttin Justitia. Foto: Pixabay
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Ein früherer Seemann stand vor dem Landgericht Aurich. Der seit Jahrzehnten gerichtsbekannte Mann nannte gute Gründe, warum ein Messer und ein Knüppel keine Waffen waren.

Aurich - Aus Enttäuschung über seine magere Rente hatte sich ein 82-Jähriger aus Emden zum Verkauf von Marihuana entschlossen, um sich auf diese Weise ein kleines Zubrot zu sichern. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn dafür am Montag wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Die Einkünfte aus seinen Geschäften bezifferte die Große Strafkammer um Richterin Rickels-Havemann mit rund 1000 Euro, die der Senior zurückzahlen muss. In Zukunft werden Polizisten die Wohnung des Angeklagten hin und wieder auf Drogen untersuchen, was der Angeklagte laut Urteil zu akzeptieren habe.

Im Mai 2022 und im Januar 2023 hatten Zollbeamte nach einem anonymen Hinweis in der Wohnung des Angeklagten jeweils knapp 100 Gramm Marihuana mit ungewöhnlich hohem Wirkstoffgehalt gefunden.

Begründung für Richterin „so abstrus, dass man sie sich nicht ausdenken kann“

Der 82-Jährige räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unumwunden ein, sodass auf mehrere Zeugen verzichtet werden konnte. Allerdings bestritt er den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens, der am schwersten wog. Ein auf der Fensterbank vorgefundener Knüppel sowie ein Messer, das auf dem Tisch gelegen hatte, hatten dem Angeklagten nicht, wie von den Fahndern angenommen, zur Unterstützung bei etwaigen Streitigkeiten mit Kunden gedient, wie es im Drogenmilieu nicht unüblich ist.

Vielmehr habe er den Knüppel zum Schließen seines Fensters benötigt, erläuterte der Angeklagte. Es müsse mit dem Werkzeug in den Rahmen gehoben werden, das habe auch einer der Beamten erfahren müssen, der vergeblich versucht habe, es ohne zu schließen. Mit dem aufgefundenen Messer habe er eine Dose mit Hundefutter geöffnet. Es sei sein einziges Messer, er besitze nur wenig Haushaltsgerät. Eine glaubhafte Erklärung für Richterin Rickels-Havemann, denn sie sei „so abstrus, dass man sie sich nicht ausdenken“ könne.

Seit Jahrzehnten gerichtsbekannt

Der 82-Jährige ist seit Jahrzehnten gerichtsbekannt, sein Vorstrafenregister verzeichnet 24 Einträge, die meisten mit geringen Geld- oder Haftstrafen geahndet. Erst im hohen Alter hatte er sich dem Drogenhandel zugewandt, ist bereits einschlägig vorbestraft und steht unter laufender Bewährung. Zur Begründung gab er an, mit seiner schmalen Rente nicht mehr ausgekommen zu sein. Heute bereut er seine Taten. „Ich mach das nie wieder“, beteuerte er mehrfach im Verlauf der Verhandlung.

Er habe sein Leben lang gearbeitet, seit seinem 14. Lebensjahr sei er 35 Jahre lang zur See gefahren und habe angenommen, sich damit ein auskömmliches Einkommen im Alter gesichert zu haben. Weil er jedoch lange unter ausländischer Fahne gefahren sei, sei seine Rente sehr knapp ausgefallen.

Nach Schlaganfall wurde die Situation schwieriger

Zunächst habe er sich mit Gelegenheitsarbeiten und dem Sammeln von Flaschen über Wasser gehalten, berichtete er. Aber nach einem Schlaganfall sei ihm das nicht mehr möglich gewesen. Regelmäßig habe er im Emder Stadtgarten auf einer Bank gesessen, wo er irgendwann mit einem Mann ins Gespräch gekommen sei. Der habe ihm den Drogenhandel vorgeschlagen und ihm Marihuana auf Kommission überlassen. Seinen Namen kenne er nicht.

Der Angeklagte habe dem Dealer nichts von der ersten Hausdurchsuchung erzählt, erst nach der zweiten habe er ihm gestanden, ihn nicht wie verabredet bezahlen zu können. Der Mann habe gedroht, ihn notfalls bis ins Gefängnis zu verfolgen, sollte er die Justiz auf seine Spur setzen. Auch seine Familie sei bedroht worden. Danach habe er den Mann nie wieder gesehen. „Ich wollte nie groß raus“, erklärte der Angeklagte. Er habe an 200 Euro gedacht, die er habe hinzuverdienen wollen. Er habe einmal 140 Gramm Marihuana gekauft und einmal 110 Gramm.

Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafe

Sowohl Staatsanwalt als auch Richterin hegten „nicht den geringsten Zweifel“ an den Angaben des Angeklagten. „Wenn ich ihn hier heute vor mir habe, kann ich mir den bewaffneten Drogenhandel nicht vorstellen“, führte Staatsanwalt Laumann aus. Er hielt dem Senior sein umfangreiches Geständnis zugute. Darüber hinaus sei ein Großteil der Drogen nicht in den Handel gelangt. Allerdings ging er von einem hohen Maß an krimineller Energie des Angeklagten aus. Der habe schon bei der ersten Wohnungsdurchsuchung gegenüber Zollbeamten erwähnt, wegen der Rente zu dealen. Laumann warf dem Angeklagten „reines Gewinnstreben“ als Motiv vor und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Verteidigerin Anja van der Pütten plädierte dennoch für eine Bewährungsstrafe. Ihr Mandant habe „aus der Not heraus gehandelt“, seine Rente auf „redlichem Wege“ aufzubessern, sei er nicht mehr in der Lage gewesen. Heute seien seine Finanzen einigermaßen geordnet, von ihm gingen keine Straftaten mehr aus.

Die Kammer gelangte schließlich zu ähnlicher Ansicht. Bei dem Angeklagten handele es sich nicht um den „klassischen Dealer“, erläuterte Rickels-Havemann. In der Gesamtschau habe man sich noch einmal für eine Bewährungsstrafe als „allerletzte Chance“ entschieden.

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